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    EQS-News: Zug Estates Holding AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Immobilien
    Zug Estates setzt komplett auf nachhaltige Finanzierungsinstrumente

    19.01.2022 / 17:45


    Medienmitteilung
    Zug, 19. Januar 2022

    Die Zug Estates Holding AG hat heute einen zweiten Green Bond über CHF 100 Mio. begeben. Damit besteht das gesamte Anleihenportfolio aus auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Finanzierungsinstrumenten.

    Nach der ersten Green-Bond-Emission einer Schweizer Immobiliengesellschaft im September 2019 hat Zug Estates heute mit Liberierung am 17. Februar 2022 einen weiteren Green Bond in der Höhe von CHF 100 Mio. mit einem Coupon von 0.75% und einer Laufzeit von 7.17 Jahren begeben. Mit diesem zweiten Green Bond besteht das Anleihenportfolio von Zug Estates komplett aus auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Finanzierungsinstrumenten und steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Zug Estates Gruppe. 

    Die heutige Platzierung stiess auf breites Interesse bei institutionellen Investoren, da die Mittel unmittelbar und vollumfänglich in das Suurstoffi-Areal in Risch Rotkreuz investiert werden, welches höchste Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt und bereits heute nahezu CO2-frei betrieben wird.

    Die Zürcher Kantonalbank und UBS AG agierten als Joint Lead Manager / Joint Bookrunner der Emission. Die Zulassung zum Handel an der SIX Swiss Exchange wird beantragt. 

     

    Rechtlicher Hinweis:

    Diese Medienmitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an US-amerikanische Personen (einschliesslich juristischer Personen) sowie an Medien mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA erteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoss gegen US-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Diese Obligationenanleihe wird ausserhalb der Schweiz nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Diese Medienmitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Sie gilt weder als Emissionsprospekt im Sinn von Art. 35 FIDLEG noch als Kotierungsprospekt im Sinn des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange.

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