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     105  0 Kommentare Schwierige Balance, Kommentar zum EU-Digitalgesetz von Andreas Heitker

    Frankfurt (ots) - Dass das Gesetz über digitale Dienste in der EU eine
    Richtlinie aus dem Jahr 2000 ersetzen soll (also einer Zeit lange vor dem ersten
    iPhone), zeigt deutlich, wie überfällig die Regulierung ist. Zusammen mit dem
    Gesetz über digitale Märkte (DMA) sollen die neuen Regeln eine Art europäisches
    Grundgesetz für das Internet bilden. Im Gegensatz zum DMA, der auf
    Wettbewerbsfragen und damit die großen US-Tech-Konzerne zielt, wird der Digital
    Services Act (DSA) eine breite Wirkung unter den Unternehmen und Internetnutzern
    erzielen.

    Jeder, der online shoppen geht, sich eine Urlaubswohnung über Airbnb bucht, der
    auf Twitter oder Instagram aktiv ist oder sich nur eine neue App herunterlädt,
    ist betroffen. Allein dass die nervigen Cookie-Banner ein Ende haben, wenn man
    künftig bestimmte Browser-Einstellungen wählt, dürfte dem DSA viel Applaus
    einbringen.

    Die Verordnung soll den Online-Handel sicherer machen und zugleich die Offline-
    und Online-Gesetze miteinander in Einklang bringen. Dafür mussten und müssen die
    EU-Gesetzgeber allerdings an vielen Stellen eine schwierige Balance schaffen.
    Nehmen wir das verschärfte Vorgehen gegen Hassrede und Desinformation: Wie
    werden willkürliche Löschungen verhindert? Wo ist die Grenze zur
    Meinungsfreiheit? Die derzeit diskutierten Lösungen überzeugen noch längst nicht
    jeden.

    Oder nehmen wir in diesem Zusammenhang den aktuell vor allem in Deutschland in
    der Kritik stehenden Messengerdienst Telegram: Ja, gegen die Hetze auf dem Kanal
    muss dringend eine Lösung gefunden werden. Wenn man aber andererseits weiß, dass
    Telegram gerade wegen seiner Verschlüsselung zu einem der wichtigsten
    Kommunikationswege der Opposition in autoritären Staaten geworden ist, stellt
    sich das diskutierte Verbot schon anders da. Die (letztlich gescheiterte)
    belarussische Revolution 2020/21 hätte es ohne Telegram wohl nicht gegeben.

    Und was ist mit der Balance zwischen Verbraucherschutz und der Förderung der
    europäischen Digitalwirtschaft? Und muss es unbedingt Ausnahmen für kleine
    Unternehmen geben, oder machen diese alles wieder viel zu kompliziert? Und muss
    zum Schutz von Kindern das Recht auf anonymes Surfen im Internet geopfert
    werden?

    Es sind schwierige Abwägungen, welche die Gesetzgeber in ihren jetzt beginnenden
    Schlussverhandlungen vornehmen müssen. Gelingen sie, könnte sich die EU aber
    rühmen, globaler Vorreiter für eine neue Gesetzgebung für das Internet zu sein.

    Pressekontakt:

    Börsen-Zeitung
    Redaktion

    Telefon: 069-2732-0
    www.boersen-zeitung.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30377/5126812
    OTS: Börsen-Zeitung



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