Widerrufsjoker
BB Bank: Falsche Angaben ermöglichen Ausstieg aus teurem Darlehen
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Verbraucher einen Immobilienkredit bei der BB Bank widerrufen können. Die Bank hatte die Kunden falsch über ihr Widerrufsrecht informiert.
Mit Hilfe des Widerrufsjokers haben Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf eine teure Baufinanzierung bei der BB Bank erfolgreich widerrufen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 2 O 224/20) gab dem Widerruf der Verbraucher statt. Grund: Die Bank hatte die Kunden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Damit fing die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen an. Der Widerruf war somit auch Jahre nach Abschluss des Immobilienkredits noch möglich – und auch wirksam.
Im konkreten Fall hatten die Kunden im Jahr 2013 ein Darlehen für eine Wohnung abgeschlossen und diesen im Jahr 2019 bei der BB Bank widerrufen. In der Widerrufsbelehrung hatte die Bank angekreuzt, dass der Kunde bei einem Widerruf auch an eine Gebäudeversicherung als Zusatzleistung nicht mehr gebunden sei.
Diese Belehrung sei unzutreffend, so das Gericht. Es sei fraglich, ob eine Gebäudeversicherung überhaupt eine Zusatzversicherung zu einer Baufinanzierung sei. Voraussetzung für eine solche Zusatzversicherung ist, dass diese in direkter, kausaler Verknüpfung zu dem Kredit stehe.
Doch selbst wenn man unterstelle, so das Gericht, dass es sich um eine Zusatzversicherung handele, habe die Bank die Kunden nicht korrekt über die Widerrufsfolgen belehrt. Der Vertrag enthält nämlich für diesen Fall einen Textbaustein, der über die Folgen informiert. Dieser war jedoch von der BB Bank nicht angekreuzt worden. Aus diesem Grund war der Kredit-Widerruf wirksam.
Dieser Fehler ist nach unseren Erfahrungen alles andere als ein Einzelfall. Er findet sich nicht nur in zahlreichen Baufinanzierungen der BB Bank, sondern auch bei etlichen anderen Kreditinstituten, insbesondere im genossenschaftlichen Sektor, also bei Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda Banken und PSD Banken. Das Urteil zeigt, dass sich Verbraucher mit dem sogenannten Widerrufsjoker trotz laufender Zinsbindung aus teuren Krediten lösen können, ohne eine Gebühr zahlen zu müssen.
Das kann einerseits dazu benutzt werden, zu den aktuellen Niedrigzinsen günstig umzuschulden. Alternativ führt ein wirksamer Widerruf beim Verkauf der Immobilie dazu, dass die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen darf. Der Vorteil kann dadurch viele tausend Euro ausmachen. Verbraucher sollten daher prüfen lassen, ob der Widerruf in ihrem Fall möglich ist. Die IG Widerruf bietet eine solche Prüfung kostenlos und unverbindlich an.