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    Corona-Pandemie  594  0 Kommentare
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    Wir reichen Eilantrag gegen die berufsbezogene Impfpflicht ein

    Die Kanzlei Mingers. reicht den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht an das Bundesverfassungsgericht ein.

    Die Vorgeschichte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

     

     

    Betroffen von der sogenannten einrichtungs- oder berufsbezogenen Impfpflicht sind zunächst einmal diejenigen, die mit vulnerablen Personen arbeiten – also Mitarbeitende aus Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen. Aufgrund des § 20a des Infektionsschutzgesetzes gilt für sie die Pflicht, sich impfen zu lassen, andernfalls kann das Gesundheitsamt ein Verbot über die weitere Ausführung der Arbeit anordnen.

     

     

    Das Problem in der Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes

     

     

    Bisher hat das Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen diese berufsbezogene Impfpflicht fallen gelassen. Die These des Bundesverfassungsgerichtes: Diejenigen, die sich nicht impfen lassen, sind gefährlich für die vulnerablen Gruppen.

     

    Das Problem ist dabei allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht keinen Unterschied zwischen denjenigen sieht, die sich nicht impfen lassen wollen und denjenigen, die sich nicht impfen lassen können. Die vorherige Begründung würde somit auch für diejenigen gelten, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. „Dabei ist hier eine Differenzierung extrem wichtig“, lautet die Experteneinschätzung des Rechtsanwalts Markus Mingers. „Und das hat das Bundesverfassungsgericht versäumt.“

     

     

    Unsere Argumente: So hebeln wir die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes aus

     

     

    Außerdem kritisiert das Bundesverfassungsgericht am Eilantrag: Die Antragstellerinnen und -steller würden nicht nachweisen, dass sie durch die berufsbezogene Impfpflicht einen immensen wirtschaftlichen Schaden erleiden würden.

     

    Für den neuen Eilantrag, der nun eingereicht werden soll, hat die Kanzlei Mingers. vorgesorgt: „Das haben wir hier für unsere Antragsteller sehr ausführlich ergänzt und dargestellt“, so Markus Mingers.

     

     

    Die Begründung: immenser wirtschaftlicher Schaden für Betroffene

     

     

    Denn wenn man sich nicht impfen lässt, müsste der Arbeitgeber bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden, welches dann wiederum mittels einer Verfügung ein Berufsverbot gegenüber der betroffenen Person aussprechen kann.

     

    Das heißt, die betroffenen Personen werden arbeitslos und haben im schlimmsten Fall dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie selbst verschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten wären. „Wir haben hier eine enorme existentielle Bedeutung bei der Entscheidung“, ordnet Mingers ein.

     

     

    „Es fehlt eine evidente Basis“

     

     

    Das Bundesverfassungsgericht begründet die Impfpflicht außerdem damit als legitim, dass keine schwerwiegenden Nebenwirkungen oder Risiken im Impfstoff vorhanden sind. „Auch das sehen wir völlig anders“, sagt dazu Markus Mingers, denn sowohl das Paul-Ehrlich-Institut als auch das Robert-Koch-Institut zählen zahlreiche mögliche Nebenwirkungen der Impfung auf.

     

    Es bleiben zudem noch diverse Fragen offen, zum Beispiel dazu, wie lange die Impfung wirkt oder wann erneute Booster-Impfungen notwendig wären. „Es fehlt also die evidente Basis, um die Wirksamkeit einer Impfpflicht nachvollziehen zu können.“

     

     

    Das Bundesverfassungsgericht mit den eigenen Waffen schlagen

     

     

    Mit den neuen Begründungen im Eilantrag soll erneut Klarheit geschaffen werden. „Wir versuchen, das Bundesverfassungsgericht an ihren eigenen Maßstäben zu messen und mit den eigenen Waffen zu schlagen.“

     

    Einem einzelnen Bürger oder einer einzelnen Bürgerin kann außerdem nicht auferlegt werden seitens des Staates, eine dritte Person zu schützen. Diese Schutzpflicht obliegt nicht der Einzelperson – diese Schutzpflicht obliegt allein dem Staat, wird im Eilantrag weiterhin begründet. „Da bleibt also die Frage, wie tief in die Grundrechte eingegriffen werden darf und ab wann es unverhältnismäßig wird“, wirft Mingers ein.

     

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.

     

     

    Bis zum 28.02.2022 konnten sich all diejenigen, die aus der Gesundheits- und Pflegebranche kommen, anmelden und an der Verfassungsbeschwerde beteiligen. Jetzt ist es so weit und die Kanzlei Mingers. reicht den Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten dazu gibt.

     

    Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem oder auch zu anderen Themen bei Bedarf jeder Zeit an die Kanzlei Mingers. Unsere Kontaktdaten dazu finden Sie auf unserer Website.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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