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    Skandal um DAX-Unternehmen  738  0 Kommentare
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    Erfolg im Verfahren gegen Wirecards Ex-CEO Braun

    Erfolg im Wirecard-Skandal: Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen CEO des Wirecard-Unternehmens durchgesetzt.

    Schadenersatzanspruch erfolgreich durchgesetzt

     

     

    1,5 Jahre ist es schon her, dass der Skandal um den Wirecard Konzern die Finanzwelt ins Taumeln gebracht hat. Schäden in Millionenhöhe sind dabei entstanden und haben viele Aktionäre finanziell schwer getroffen. Auch die Kanzlei Mingers. setzt sich für die Rechte der geschädigten Anlegerinnen und Anleger ein.

     

    Ein Fall vor dem Landgericht München I. kann für weitere Fälle nun richtungsweisend sein. Dort konnte erfolgreich der Schadensersatzanspruch eines betroffenen Anlegers gegen den ehemaligen CEO des Unternehmens, Dr. Markus Braun, durchgesetzt werden.

     

     

    Gesamtschaden im Einzelfall bei etwa 25.000 Euro

     

     

    Über ein Arrest- sowie ein anschließendes Hauptsacheverfahren konnte dem Kläger zum Erfolg verholfen werden. Ihm wird der gesamte Schaden in Höhe von etwa 25.000 Euro ersetzt, zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent.

     

    Die Kosten des Arrestverfahrens können gegebenenfalls über die Versicherung des Ex-CEOs Dr. Braun zurückerstattet werden.

     

    Diese Rechtsstreitigkeit ist kein Einzelfall. Auch die Kanzlei Mingers. unterstützt und berät betroffene Anlegerinnen und Anleger des Wirecard-Skandals.

     

     

    Hintergrund des Wirecard-Skandals

     

     

    Im Jahr 2020 wurde aufgedeckt, dass der Zahlungsdienstleister Wirecard Lücken in den Bilanzen von ca. 1,9 Milliarden Euro aufwies. Das Unternehmen musste daraufhin Insolvenz anmelden. Im deutschen DAX 30 war eine solche Insolvenz bis dahin einmalig. Tausende Aktionäre weltweit mussten zusehen, wie die Kurse steil abfielen – viele von ihnen hat dies finanziell schwer gebeutelt.

     

    Aus diesem Grund versucht auch die Kanzlei Mingers. Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen zu erstreiten.

     

    Auch die Wirtschaftsprüfer von EY stehen in scharfer Kritik, die Luftbuchungen nicht früher entdeckt zu haben.

     

     

    Wer ist betroffen und wie sollten Sie nun vorgehen?

     

     

    Betroffen sind allgemein alle Anleger, die durch die verspäteten oder falschen Informationen rund um die Wirecard AG einen finanziellen Schaden erlitten haben. Insbesondere betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:

     

    • Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
    • Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
    • Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

     

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.

     

     

    Sollten Sie durch den Wirecard-Skandal in irgendeiner Form betroffen sein, wenden Sie sich schnellstmöglich an die Kanzlei Mingers. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schadenersatz. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Erstberatung – unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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