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    Bundesgerichtshof  166  0 Kommentare Uber ohne Lizenz illegal / Taxi-Genossenschaft Chef Dieter Schlenker: Wie lange tolerieren Politik und Behörden noch das rechtswidrige Geschäftsmodell von Uber? (FOTO)

    Frankfurt (ots) - Bereits im letzten Jahr hat das OLG Frankfurt Uber verboten,
    Fahrten anzubieten, ohne die hierzu erforderliche behördliche Genehmigung zu
    haben. Wie üblich hat Uber den Rechtsweg bis zum letzten ausgeschöpft - und ist
    jetzt erneut vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert. Mit einem Beschluss
    vom 21.04.2022 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen das Frankfurter
    Urteil als unbegründet zurückgewiesen.

    Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig. Danach muss Uber für
    seinen Fahrdienst Lizenzen bei den zuständigen Behörden beantragen. Die
    Konsequenz aus diesem Urteil hat für Uber weitreichende Folgen. Voraussetzung
    für eine Lizenz ist, dass Uber in Deutschland örtliche Niederlassungen gründet
    und damit in vollem Umfang den deutschen Steuergesetzen unterliegt. Schätzungen
    zufolge beträgt der Uber-Umsatz in Deutschland mehrere hundert Millionen Euro im
    Jahr.

    Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland eG fordert von den
    Behörden jetzt konsequentes Handeln. "Das höchste deutsche Gericht hat zum
    wiederholten Mal festgestellt, dass Uber sich nicht an die deutschen
    Vorschriften für die Beförderung von Personen hält. Uber hat sich bis heute
    geweigert, die Vorschriften zu befolgen. Damit muss jetzt endlich Schluss sein."

    Nach dem Gesetz können Beförderungen von Personen ohne die hierzu erforderliche
    Erlaubnis mit Geldstrafen bis zu 20.000 EUR für jeden Einzelfall bestraft
    werden. Im Wiederholungsfall kann der Beförderungsdienst von Uber verboten
    werden. Außerdem drohen Uber Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro, wenn sie
    gegen die Unterlassungsverfügung verstoßen. Diese Ordnungsgelder wird Taxi
    Deutschland bei festgestellten Verstößen beantragen.

    Seit dem Markteintritt von Uber wurde in mehr als 100 Gerichtsverfahren
    festgestellt, dass Uber und die von Uber beauftragten Subunternehmer gegen
    zentrale Vorschriften des Gewerberechts verstoßen. Schlenker: "Jedem kleinen
    Taxiunternehmer droht der Lizenzentzug bei geringfügigen Verstößen gegen das
    PBefG. Uber hat sich in Deutschland immer wieder über das Gesetz gestellt, ohne
    dass ernste Konsequenzen ergriffen wurden."

    Unsere Pressemappe finden Sie wie immer hier:

    https://taxi-deutschland.net/presse/TD%20Pressemappe%202019-08-16.pdf

    Unser Schwarzbuch "Neue Mobilität" finden Sie hier:

    https://ots.de/4TsT4W

    Über die Taxi Deutschland eG

    Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein
    genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die
    durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich
    untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App "Taxi
    Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit
    angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem
    Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände
    sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz und Hermann Waldner.

    Pressekontakt:

    Markus Burgdorf
    Aufgesang GmbH
    Tel.: +49 (0)511 923 999-19
    Mobil: +49 (0) 171 220 7997
    mailto:taxi@aufgesang.de

    Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
    Heidelberger Str. 25
    60327 Frankfurt am Main
    http://www.taxi-deutschland.net
    http://www.22456taxi.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105339/5207039
    OTS: Taxi Deutschland



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