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    DGAP-Adhoc  190  0 Kommentare windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16.

    DGAP-Ad-hoc: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16.

    09.05.2022 / 12:11 CET/CEST
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    Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16. Mai 2022

    • Fortdauernde COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen in China verzögern Umsetzung der Verpflichtungsvereinbarungen mit wesentlichen Investoren
    • Verlängerung des Bezugsangebots und Verschiebung der Privatplatzierung
    • Veröffentlichung des ungeprüften und nicht vom Aufsichtsrat gebilligten Konzern- und Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie der Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2022 am 16. Mai 2022

    München, 9. Mai 2022: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de" oder "Gesellschaft"; ISIN DE000WNDL300 und DE000WNDL318) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die derzeit bis zum 11. Mai 2022 (einschließlich) laufende Frist zur Ausübung von Bezugsrechten (Bezugsfrist) im Zusammenhang mit der laufenden Kapitalerhöhung bis zum 8. Juni 2022 (einschließlich) zu verlängern. Vorstand und Aufsichtsrat hatten auf Basis des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Januar 2022 mit Beschlüssen vom 28. März 2022 die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festgelegt und mit Beschlüssen vom 13. April 2022 eine Verlängerung der Bezugsfrist bis zum 11. Mai 2022 beschlossen.

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