Ekosem-Agrar AG
2. AGVs Ende Mai – Maßnahmenpaket zu Anleihen-Restrukturierungen soll wohl angepasst werden
Wenig überraschend können auf den ersten beiden Anleihegläubigerversammlungen (AGV) der Ekosem-Agrar AG (am 9. und 10. Mai in Sinsheim) aufgrund einer zu geringen Gläubiger-Teilnahme
(weniger als 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen) keine Beschlussfähigkeiten erreicht werden. Das Unternehmen lädt daher die Gläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/22 (ISIN: DE000A1R0RZ5)
zu einer zweiten AGV am 30. Mai 2022 und die Inhaber der Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YNR08) einen Tag später am 31. Mai 2022 zur zweiten AGV ein – beide Versammlungen finden erneut
in Sinsheim statt. Dabei ist jeweils ein verringertes Quorum von 25% des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Zudem werde laut Ekosem-Agrar das
Maßnahmenpaket zu den geplanten
Anleihen-Restrukturierungen wohl zeitnah angepasst – eine Einigung mit dem Gläubigerbeirat und dem (designiertem) gemeinsamen Vertreter darüber stünde kurz bevor.
Angepasstes Maßnahmenpaket – „Einigung in greifbarer Nähe“
Die Gespräche mit dem (designierten) gemeinsamen Vertreter der Anleihen sowie dem neu geschaffenen Gläubigerbeirat, dem auch ein Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angehört, um ein angepasstes Maßnahmenpaket für die Restrukturierung der beiden Anleihen zu verhandeln, stünden demnach kurz vor einem Abschluss und eine Einigung sei in greifbarer Nähe. Die neuen Vorschläge werden voraussichtlich in Kürze als Gegenantrag formuliert und von allen involvierten Parteien (Gesellschaft, (designierter) gemeinsamer Vertreter, Gläubigerbeirat) per Pressemitteilung veröffentlicht. Ekosem-Agrar wird dieses angepasste Maßnahmenpaket dann in den kommenden zweiten Gläubigerversammlungen zur Abstimmung stellen.
„Wir sind auf einem guten Weg, uns auf ein Maßnahmenpaket, das eine deutliche Verbesserung der Position der Anleihegläubiger bedeutet und gleichzeitig für die Gesellschaft einen vernünftigen Handlungsrahmen schafft, zu einigen. Um die Beschlussfähigkeit bei den anstehenden zweiten Gläubigerversammlungen zu ermöglichen, ist jede einzelne Stimme entscheidend. Daher bitten wir alle Anleihegläubiger an den zweiten Anleihegläubigerversammlungen teilzunehmen oder sich dort vertreten zu lassen“, sagt Wolfgang Bläsi, CFO der Ekosem-Agrar AG.
Aufruf zur Teilnahme an 2. AGV
Die Ekosem-Agrar AG ruft ihre Gläubiger zur dringenden Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts auf, um die Beschlussfähigkeit der zweiten Versammlungen sicherzustellen. Die Gesellschaft ruft
dementsprechend alle Anleihegläubiger auf so schnell wie möglich den besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen und den für die
Versammlungen notwendigen Sperrvermerk anzufordern.
INFO: Weitere Informationen zur Teilnahme an den AGVs finden Sie hier.
Anleihen Finder Redaktion.
Titelfoto: Ekosem-Agrar AG
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