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     484  0 Kommentare Adler Group Aktie macht sich auf den weiten Weg. Consus wackelt. Management und Strukturen werden komplett „überarbeitet“.

    Adler group Aktie ein Scherbenhaufen?

    Adler Group Aktie liegt auf einem desaströsen Kursniveau und zumindest scheint es so. als ob das Restmanagement erkannt hat, dass nur ein radikaler Umbruch, professionell von AUSSEN begleitet möglicherweise die Adler Group in ihrer derzeitigen Grösse retten kann. Dazu heute die wenig überraschende Verlustanzeige.

    Nicht von der Adler Group, sondern vom schwächsten gleid in der Gruppe. Der übernommenen Gesellschaft, die die mit Abstand grössten Wertberichtigungen erforderte, deren „Aktionäre“ wundersame Geldvervielfachungen erleben konnten und deren „Übernahme“ wahrscheinlich auch von der Staatsanwaltschaft ins Auge gefasst werden wird. Die Consus – der Projektentwickler mit den Überbewertungen, uneinbringbaren Forderungen und grösstenteils stillstehenden Baustellen.

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    Zwei Meldungen für die Adler Group Aktie heute Morgen – eine „schlechte“ und eine, die zumindest Perspektiven aufweist.

    In chronologischer Reihenfolge – um 07:17 Uhr heute Morgen heisst es:

    „In Folge der Wertberichtigung des aus dem Erwerb der Consus Real Estate AG („Consus“) resultierten Goodwills im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 der Adler Group S.A. („Adler“) wird auch Consus überwiegend wahrscheinlich Abschreibungen auf Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen aufgrund gestiegener Baukosten und einer deutlichen Reduzierung des erwarteten Projektentwicklungsvolumen vornehmen müssen. Dies hat zu einer Verlustanzeige von Consus nach § 92 Abs. 1 AktG geführt, da sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der Gesellschaft auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals beläuft.

    Adler ist sich ihrer Verantwortung als Mehrheitsaktionärin von Consus – mit einem Anteil von mehr als 90% – bewusst und wird im Interesse aller Stakeholder von Adler und Consus auf die Stärkung und Fortführung von Consus hinwirken. Vor diesem Hintergrund ist Adler grundsätzlich bereit, Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals von Consus zu unterstützen.“ (Unternehmensmeldung Adler Group)

    Wirkung: Wahrscheinlich muss die Adler Group, wie bereits zugesichert, „zuschiessen“. Interessant an der Consus sind die Wohnprojekte, deren Volumen bereits von Adler Group fest eingeplant ist, um das hochwertigere Wohnportfolio aufzustocken. Weniger die sowieso schon zum Verkauf stehenden Gewerbeobjektentwicklungen. Wo meistens auch die Arbeiten derzeit ruhen – mit dem Risiko weiterer Abschläge auf die Buchwerte. Eigentlich notwendiges Grossreinemachen, dass am Ende zumindest die Unsicherheit reduziert. Kurzfristig „schlecht2, langfristig mit Chancen. Hauptsache Klarheit.

    Und Meldung Nummer Zwei kam um 09:00 Uhr

    Und hier geht es um Umbaumassnahmen – notwendig und viel zu lange verzögert:

    „Die Adler Group S.A. („Adler Group“) hat heute ein Update zur angekündigten Verbesserung der prozessualen und strukturellen Corporate Governance gegeben und über die Stärkung des Senior Managements informiert. Mit Wirkung zum 1. Juni 2022 wird Thomas Echelmeyer als interimistischer Chief Financial Officer (CFO) in das Senior Management der Adler Group eintreten. Er wird diese Position vorübergehend übernehmen, bis die CFO-Position endgültig besetzt ist. Die Suche nach einem dauerhaften CFO ist im Gange. Thomas Echelmeyer war seit 1986 als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie als Partner bei Arthur Andersen und EY tätig. Im Jahr 2007 wechselte er in die Immobilienwirtschaft und arbeitete als CFO der GWH Immobilien Holding GmbH und weiterer Immobiliengesellschaften.

    „Wir freuen uns sehr, dass Herr Echelmeyer das Finanzressort übergangsweise übernimmt und uns bis zur dauerhaften Besetzung der CFO-Position begleiten wird“, sagt Stefan Kirsten, der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Adler Group. „Er ist dem Verwaltungsrat bestens bekannt und dank seiner umfassenden Expertise die perfekte Unterstützung in der jetzigen Phase.“

    PwC analysiert und entwickelt eine robuste Compliance-Funktion bei der Adler Group

    Kirsten erläutert darüber hinaus verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen und Prozesse im Unternehmen mit besonderem Fokus auf der Corporate Governance. Die Zuständigkeiten der Verwaltungsratsmitglieder wurden nun klar definiert. Darüber hinaus wurden die personellen Besetzungen für alle wesentlichen Gesellschaften der Adler Group eingeleitet – unter Berücksichtigung der Rechte von Minderheitsaktionären und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsgremien. Ziel ist es, die Adler Group als eine wirtschaftliche Einheit zu führen. Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrates hat die Adler Group zudem die Beratungsgesellschaft PwC mit der Analyse und der Entwicklung einer robusten Compliance-Funktion beauftragt.

    Darüber hinaus wurde PJT Partners von der Adler Group als Finanzberater beauftragt, um das Unternehmen bei der vertieften Cashflow-Analyse sowie im intensiven Austausch mit seinen Finanz-Partnern und dem Kapitalmarkt zu unterstützen. PJT wird gemeinsam mit Kempen, dem langjährigen Corporate-Finanzberater von Adler, arbeiten. Zudem hat der Verwaltungsrat eine internationale Anwaltskanzlei beauftragt, weitere mögliche Rechtsansprüche gegen das Unternehmen und seine Organe zu klären. Dies hat das Unternehmen nach der Veröffentlichung der Sonderuntersuchung begonnen.

    Verwaltungsrat schlägt vor, KPMG auch für 2022 als Abschlussprüfer zu bestellen

    Die kommende Hauptversammlung der Adler Group findet am 29. Juni 2022 statt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates werden sich einzeln den Aktionären zur Wiederwahl bzw. – im Falle des Vorsitzenden – zur Erstbestellung stellen. Der Verwaltungsrat hat außerdem beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, KPMG erneut als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2022 zu bestellen. Die sehr professionellen Gespräche mit KPMG sind im Gange.

    Wie bereits Ende April erwähnt, wird der Verwaltungsrat mit dem Unternehmen ab dem Halbjahresabschluss alle Schritte unternehmen, um den „Disclaimer of Opinion“ des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 zu heilen. Angestrebt wird ein uneingeschränktes Testat für den Abschluss des Geschäftsjahres 2022. Schließlich gelangte der Verwaltungsrat zu der Auffassung, dass es für das Unternehmen nicht ratsam ist, angesichts des bestehenden „Disclaimer of Opinion“ des Wirtschaftsprüfers eine Dividende zu zahlen. Dementsprechend wird der Verwaltungsrat der kommenden Hauptversammlung empfehlen, für das Geschäftsjahr 2021 keine Dividende auszuschütten.“

    Fazit: Wenn es so umgesetzt wird, könnte die Adler Group wieder in ruhigere Fahrwasser geraten und zumidnest mittelfristig wieder investierbar werden. Kurzfristig besteht ein Übermass an Unsicherheit – verbunden mit möglicherweise Kursen, die dieses Risiko widerspeigeln…

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    Adler Group Aktie – Was sollte, was kann ein Aktionär oder Anleiheinhaber jetzt tun? Fachanwalt stellte sich kurzfristig für Fragen zur Verfügung.

    Wir versuchten direkt „in das Thema einzusteigen“ mit unserer Frage: Herr Dr. Meier, sind im Komplex Adler Group S. A. Ansprüche der Gläubiger und der Aktionäre gegeben?

    Dr. Meier: Es dürften Ansprüche der Inhaber von Adler-Schuldverschreibungen gegeben sein. Auch Aktionäre und Inhaber von Zertifikaten werden Ansprüche haben.

    nwm: Ist es daher sinnvoll, gegen Adler Group S. A. vorzugehen?

    Dr. Meier: Ja, sowohl gegen die Adler Group S. A. als auch gegen Tochtergesellschaften. Gerade wenn nahestehende Personen von Geschäften profitiert haben sollten, wird man ebenso eine Inanspruchnahme von Verwaltungsräten, Vorständen und Aufsichtsräten persönlich in Betracht ziehen.

    nwm: Wer könnte den sonst noch in Anspruch genommen werden?

    Dr. Meier: Freilich wird man auch das Handeln der Prüfungsgesellschaften der letzten Jahre genau prüfen müssen.

    nwm: Vertritt Ihre Kanzlei auch Adler-Fälle? Wie hoch schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

    Dr. Meier: Bislang hatten den Mandanten noch zur Zurückhaltung geraten, um die Entwicklung zu beobachten. Dies galt insbesondere dem Umstand, ob hinsichtlich der Geschäfte mit nahestehenden Personen Aufklärung im Rahmen der Sonderuntersuchung erfolgt oder nicht. Nunmehr ist die Sachlage klar. Wir raten zum Vorgehen. Die Erfolgsaussichten sind nunmehr intakt, wenngleich man sich auf eine längere juristische Auseinandersetzung einstellen muss.

    nwm: Ist es denn wirklich sinnvoll, wie sagt man so schön „gutem Geld schlechtes hinterherzuwerfen“? Sollte man nicht lieber abwarten, ob sich etwas tut an der Klagefront?

    Dr. Meier: Wir raten unseren Mandanten, sich einem abgestimmten Vorgehen im Rahmen einer Klagehäufung anzuschließen. Wer nicht über eine Versicherung verfügt, sollte zudem nachdenken, ob er nicht auf einen Prozessfinanzierer zurückgreifen möchte.

    nwm: Was heisst in diesem Zusammenhang „Prozessfinanzierung“?

    Dr. Meier: Die Finanzierungsgesellschäft trägt das Risiko des Prozesses. Wenn dieser erfolgreich ist, bekommt sie einen Teil des Erlöses. Wenn der Prozess verloren geht, trägt die Finanzierungsgesellschaft die Kosten.

    nwm: Treten Finanzierer in diesen Fällen ein?

    Dr. Meier: Gerade Finanzierer, die sich auf ein Vorgehen bei Fällen im Kapitalmarktrecht spezialisiert haben, prüfen dies derzeit genau. Wir haben die Ehre, mit einem starken Finanzierer zu arbeiten, der Geschädigten bereits ein Angebot macht, wenn diese dies wünschen.

    nwm: Ist Verjährung im Adler-Fall ein Thema?

    Dr. Meier: Die Ansprüche aus den letzten drei Jahren sind sicher noch unverjährt; wohl auch noch solche aus früherer Zeit. Hier müssen wir weiter genau prüfen.

    nwm:  Wie lange würde ein Vorgehen in dieser Sache wohl dauern?

    Dr. Meier: Derzeit halten wir ein Eilverfahren nicht für sinnvoll. Daher wird sich das Verfahren, sobald es initiiert sein wird, einige Jahre hinziehen.

    nwm: Sehr geehrter Herr Dr. Meier, wir bedanken uns ganz herzlich für die überaus präzisen und spontanen Ausführungen.

    Ich bitte Sie, es war mir ein ausnehmendes Vergnügen und es ist ausschließlich an mir, Ihnen für die überaus freundliche und stets angenehme Zusammenarbeit zu danken.

    Rechtsanwalt | Dr. Werner A. Meier

    Adler group Aktie Klage ra dr werner a meier

    RA Dr. Werner A. Meier ist im Anlegerschutz, Bankrecht und Börsenrecht tätig. Komplexe Verfahren werden von RA Dr. Meier persönlich unter Mitwirkung eines oder mehrerer Kollegen betreut.

    Er nimmt sich weiterhin schwerpunktmäßig der Angelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika und von Großbritannien an. Ferner betreut er umfangreiche Verfahren im Kartellrecht mit Mandanten aus gut 20 europäischen Staaten.

     

    Kanzleiportrait

    Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner RechtsanwaltsGmbH wird von den drei Namensgebern in Zusammenarbeit mit neun Rechtsanwältinnen betrieben. Die Kanzlei ist seit über 20 Jahren führend auf dem Gebiet Anlegerschutz tätig und konnte für ihre Mandanten umfassend Kapitalien in großen deutschen Verfahren, aber auch solchen in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten von Amerika   zurückführen.

    Erst unlängst konnte ein Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG für 1.000 Mandanten sehr erfolgreich abgeschlossen werden.

    Kontaktdaten: Tel.089-477022 / email: info@kanzleimmg.de



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