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Ekosem-Agrar AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Unternehmensanleihen
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- Anleihegläubiger stimmen mit deutlicher Mehrheit von über 99 % für Restrukturierungsvorschläge des Gläubigerbeirats
- Beide ESA-Anleihen um jeweils fünf Jahre verlängert; Reduzierung des Zinssatzes auf jeweils 2,5 % p.a. beschlossen
- Gemeinsamer Vertreter der ESA-Anleihe 2019/2024, e.Anleihe GmbH, auch für die ESA-Anleihe 2012/2022 bestellt
Walldorf, 31. Mai 2022 – Die Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar AG, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe EkoNiva, haben auf den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 30. und 31. Mai 2022 mit einer deutlichen Mehrheit von über 99 % für die Restrukturierungen der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2022 (ISIN: DE000A1R0RZ5; ESA-Anleihe 2012/2022) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNR08; ESA-Anleihe 2019/2024) gestimmt. Zur Abstimmung wurde neben der Bestellung der e.Anleihe GmbH als Gemeinsamer Vertreter der ESA-Anleihe 2012/2022 der vom neu formierten Gläubigerbeirat eingebrachte Gegenantrag gestellt, dem sich die Gesellschaft bereits im Vorfeld der Versammlungen angeschlossen hatte.
Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen seit Ende Februar 2022 einschließlich der Sanktionen gegen Russland sowie der russischen Gegensanktionen hatten die Gesellschaft gezwungen, in Anleihegläubigerversammlungen über die Änderungen der Anleihebedingungen ihrer beiden Unternehmensanleihen abzustimmen.
Im Wesentlichen umfassten die endgültigen Beschlussfassungen die Reduzierung der Zinssätze auf 2,5 % p.a. und eine Laufzeitverlängerung um jeweils fünf Jahre. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem auf 2,5 % reduzierten Zinssatz wird am Laufzeitende jedoch zusätzlich zum nominalen Rückzahlungsbetrag ausgezahlt. Wenn das Unternehmen die jeweilige Anleihe früher als zum neuen Fälligkeitstermin tilgt, reduziert sich diese Zahlung in drei Stufen; damit soll für das Unternehmen ein Anreiz zur früheren Rückzahlung der Anleihen gegeben werden. Für den reduzierten Zinssatz von 2,5 % gibt es eine Stundungsregelung unter Einbeziehung des Gemeinsamen Vertreters und der Mitglieder des Gläubigerbeirats. Im Hinblick auf die Rückzahlungsoption im Falle eines Change of Control wurde das Quorum für die Wirksamkeit der Ausübung der Option auf 51 % erhöht.