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    Abgasskandal  700  0 Kommentare EuGH-Generalanwalt widerspricht im Thermofenster-Streit BGH / Verbraucher hat Ansprüche gegenüber Daimler / Dr. Stoll & Sauer: Chancen auf Schadensersatz enorm gestiegen

    Lahr (ots) - Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bahnt sich im
    Diesel-Abgasskandal eine schwere Niederlage für den Bundesgerichtshof (BGH) und
    die Autoindustrie an. In seinen Schlussanträgen in einem Daimler-Verfahren
    verdeutlicht der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos am 2. Juni 2022, dass
    Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen ein
    sogenanntes Thermofenster verbaut ist (Az. C 100/21). Ein Thermofenster stellt
    aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die die Abgasreinigung
    aufgrund der Außentemperatur regelt - sprich abschaltet. Der Generalanwalt
    widerspricht mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Aus
    Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steigen damit die Chancen der Verbraucher,
    vor Gericht Ansprüche gegen die Fahrzeughersteller wie Daimler, VW, BMW, Opel
    oder Fiat durchzusetzen. Denn in der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen
    des Generalanwalts. Und dann muss der BGH seine Rechtsprechung anpassen. Die
    Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal Betroffenen zur
    anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei
    gehört zu den führenden im Dieselskandal. Derzeit führen sie in einer
    Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

    Schlussanträge deuten Niederlage für BGH und Autoindustrie an

    Die juristische Aufarbeitung im Diesel-Abgasskandal der Autoindustrie ist
    mittlerweile weit fortgeschritten. Gerade mit den unzähligen Urteilen zum
    Skandal um den VW-Motor EA189 war der Eindruck entstanden, dass die
    Autoindustrie Dieselgate hinter sich gelassen hat. Doch der Eindruck täuscht,
    wie jetzt der EuGH-Generalanwalt erneut eindrucksvoll unterstreicht.

    Mit dem sich anbahnenden Urteil zum Thermofenster steigen die Chancen der
    Verbraucher enorm, vor Gericht Schadensersatz von VW, Mercedes, BMW, Opel und
    Fiat zu erstreiten. Die Fahrzeughersteller sollen in ihren Fahrzeugen mit
    unterschiedlichen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung so manipulieren, dass
    die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand
    eingehalten werden und nicht im realen Straßenbetrieb. Bei einer der
    Abschalteinrichtung handelt es sich um das Thermofenster, das die Abgasanlage
    über die Außentemperatur des Fahrzeuges steuert - sprich abschaltet.

    Im vorliegenden Fall wollte das Landgericht Ravensburg vom EuGH darüber Auskunft
    haben, "ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit
    einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch
    aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar
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