Abgasskandal
EuGH-Generalanwalt widerspricht im Thermofenster-Streit BGH / Verbraucher hat Ansprüche gegenüber Daimler / Dr. Stoll & Sauer: Chancen auf Schadensersatz enorm gestiegen
Lahr (ots) - Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bahnt sich im
Diesel-Abgasskandal eine schwere Niederlage für den Bundesgerichtshof (BGH) und
die Autoindustrie an. In seinen Schlussanträgen in einem Daimler-Verfahren
verdeutlicht der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos am 2. Juni 2022, dass
Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen ein
sogenanntes Thermofenster verbaut ist (Az. C 100/21). Ein Thermofenster stellt
aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die die Abgasreinigung
aufgrund der Außentemperatur regelt - sprich abschaltet. Der Generalanwalt
widerspricht mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Aus
Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steigen damit die Chancen der Verbraucher,
vor Gericht Ansprüche gegen die Fahrzeughersteller wie Daimler, VW, BMW, Opel
oder Fiat durchzusetzen. Denn in der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen
des Generalanwalts. Und dann muss der BGH seine Rechtsprechung anpassen. Die
Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal Betroffenen zur
anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei
gehört zu den führenden im Dieselskandal. Derzeit führen sie in einer
Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.
Schlussanträge deuten Niederlage für BGH und Autoindustrie an
Die juristische Aufarbeitung im Diesel-Abgasskandal der Autoindustrie ist
mittlerweile weit fortgeschritten. Gerade mit den unzähligen Urteilen zum
Skandal um den VW-Motor EA189 war der Eindruck entstanden, dass die
Autoindustrie Dieselgate hinter sich gelassen hat. Doch der Eindruck täuscht,
wie jetzt der EuGH-Generalanwalt erneut eindrucksvoll unterstreicht.
Mit dem sich anbahnenden Urteil zum Thermofenster steigen die Chancen der
Verbraucher enorm, vor Gericht Schadensersatz von VW, Mercedes, BMW, Opel und
Fiat zu erstreiten. Die Fahrzeughersteller sollen in ihren Fahrzeugen mit
unterschiedlichen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung so manipulieren, dass
die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand
eingehalten werden und nicht im realen Straßenbetrieb. Bei einer der
Abschalteinrichtung handelt es sich um das Thermofenster, das die Abgasanlage
über die Außentemperatur des Fahrzeuges steuert - sprich abschaltet.
Im vorliegenden Fall wollte das Landgericht Ravensburg vom EuGH darüber Auskunft
haben, "ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit
einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch
aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar
Diesel-Abgasskandal eine schwere Niederlage für den Bundesgerichtshof (BGH) und
die Autoindustrie an. In seinen Schlussanträgen in einem Daimler-Verfahren
verdeutlicht der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos am 2. Juni 2022, dass
Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen ein
sogenanntes Thermofenster verbaut ist (Az. C 100/21). Ein Thermofenster stellt
aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die die Abgasreinigung
aufgrund der Außentemperatur regelt - sprich abschaltet. Der Generalanwalt
widerspricht mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Aus
Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steigen damit die Chancen der Verbraucher,
vor Gericht Ansprüche gegen die Fahrzeughersteller wie Daimler, VW, BMW, Opel
oder Fiat durchzusetzen. Denn in der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen
des Generalanwalts. Und dann muss der BGH seine Rechtsprechung anpassen. Die
Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal Betroffenen zur
anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei
gehört zu den führenden im Dieselskandal. Derzeit führen sie in einer
Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.
Schlussanträge deuten Niederlage für BGH und Autoindustrie an
Die juristische Aufarbeitung im Diesel-Abgasskandal der Autoindustrie ist
mittlerweile weit fortgeschritten. Gerade mit den unzähligen Urteilen zum
Skandal um den VW-Motor EA189 war der Eindruck entstanden, dass die
Autoindustrie Dieselgate hinter sich gelassen hat. Doch der Eindruck täuscht,
wie jetzt der EuGH-Generalanwalt erneut eindrucksvoll unterstreicht.
Mit dem sich anbahnenden Urteil zum Thermofenster steigen die Chancen der
Verbraucher enorm, vor Gericht Schadensersatz von VW, Mercedes, BMW, Opel und
Fiat zu erstreiten. Die Fahrzeughersteller sollen in ihren Fahrzeugen mit
unterschiedlichen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung so manipulieren, dass
die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand
eingehalten werden und nicht im realen Straßenbetrieb. Bei einer der
Abschalteinrichtung handelt es sich um das Thermofenster, das die Abgasanlage
über die Außentemperatur des Fahrzeuges steuert - sprich abschaltet.
Im vorliegenden Fall wollte das Landgericht Ravensburg vom EuGH darüber Auskunft
haben, "ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit
einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch
aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar
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