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    FAQ zum EU-Beschluss  186  0 Kommentare
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    Das müssen Verbraucher zum möglichen Verbrenner-Aus wissen

    Fragen und Antworten zum möglichen Aus für Verbrenner. Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers., um mehr zu erfahren.

    Sollten die EU-Länder dem Vorschlag des EU-Parlaments zustimmen, könnte sich die Automobilbranche 2035 massiv verändern. Ab dann sollen Hersteller keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen, so geht es aus dem Beschluss hervor.

     

    Sollte der Beschluss in der Form kommen, bringt das auch große Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Hier finden Sie eine Übersicht über die möglichen Auswirkungen eines Verbots von Verbrennungsmotoren.

     

     

    Darf ich nach 2035 noch mit meinem Auto mit Verbrennungsmotor fahren?

     

     

    Ja! Das Verbot würde sich nur auf Neuwagen beziehen – nicht aber für Fahrzeuge, die bis dahin verkauft wurden und bereits im Straßenverkehr sind. Verbrennerautos dürfen auch nach Einführung des Gesetzes als Gebrauchtwagen weiterverkauft werden. Wie sich ein solches Verbrennerverbot auf den Wert von Gebrauchtwagen auswirken würde, lässt sich aber kaum spekulieren. In den vergangenen Jahren sind die Preise für Gebrauchtwagen eher gestiegen – unter anderem wegen des Mangels an Mikrochips.

     

     

    Wie wahrscheinlich kommt das Verbot?

     

     

    Damit der Beschluss des EU-Parlaments in Kraft treten kann, müssen noch die EU-Staaten zustimmen. Ein einstimmiger Beschluss ist allerdings nicht notwendig – es reicht eine Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten. Deutschland allein könnte also das Aus der Verbrenner nicht aufhalten. Diese Mehrheit gegen den Beschluss gilt derzeit als unrealistisch.

     

    Ende des Monats wollen sich die EU-Staaten über ihre Position einig werden. Im Anschluss werden erst finale Verhandlungen mit dem Parlament aufgenommen. Bis es so weit ist, könnte das Verbot also theoretisch noch gekippt werden.

     

     

    Wird für Verbrenner als nächstes ein Fahrverbot kommen?

     

     

    Noch ist von solchen allgemeinen Fahrverboten für Verbrenner nichts bekannt. Allerdings würde sich aus dem Verbot als logische Konsequenz ergeben, dass auf Dauer immer weniger Verbrennerautos auf den Straßen unterwegs sind.

     

     

    Wie stehen die EU-Länder zum Vorschlag des EU-Parlaments?

     

     

    Der Vorschlag des EU-Parlaments, Verbrenner zu verbieten, ist nicht für alle EU-Länder absolut neu. In einigen Ländern ist dies bereits beschlossen worden und es gibt schon konkrete Ausstiegsdaten. Ab 2025 soll es zum Beispiel in Norwegen verboten sein, Fahrzeuge mit konventionellen Benzin- oder Dieselantrieben zu verkaufen. In Großbritannien, Schweden, Dänemark, Belgien und den Niederlanden ist das bislang für das Jahr 2030 geplant, in Frankreich für 2040. Die Regierung in Deutschland hat sich noch nicht auf ein solches Ziel festgelegt.

     

     

    Gibt es genügend Ladestationen für E-Autos?

     

     

    Anfang Mai gab es laut Bundesnetzagentur rund 60.000 öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Die Tendenz dabei steigend: im vergangenen Jahr waren es noch etwa 40.000. Gleichzeitig wächst auch der Bedarf. Bis 2030 könnten eine Million Ladepunkte im öffentlichen Bereich notwendig sein. Damit der Beschluss des EU-Parlaments auf fruchtbaren Boden fällt, müsste die Ladeinfrastruktur also noch deutlich ausgebaut werden und die Ladesäulen an sich auch leistungsfähiger werden.

     

     

    Wie reagieren die Autohersteller – gibt es bald schon keine Verbrenner mehr auf dem Markt?

     

     

    Strategien, um aus dem Verkauf von Verbrennern auszusteigen, haben die Hersteller bislang nur teilweise hervorgebracht. Der US-Konzern General Motors sowie Volvo, Jaguar oder auch Ford haben bereits konkrete Pläne, aus dem Verbrenner-Markt auszusteigen. Der Volkswagen-Konzern nennt unterdessen noch kein endgültiges Datum für ein solches Vorhaben. Mercedes-Benz hatte bei der Weltklimakonferenz in Glasgow im vergangenen Jahr noch selbst ein Verkaufsstopp für Verbrenner ab 2035 gefordert.

     

     

    Wie kann der Straßenverkehr sonst noch klimafreundlicher werden?

     

     

    Um die Emissionen im Straßenverkehr weiter zu senken, könnte man ihn in den EU-Emissionshandel (ETS) aufnehmen. Das würde bedeuten: Firmen müssen für den Ausstoß von schädlichen Emissionen bezahlen. Ein entsprechender Beschluss ist allerdings im Europaparlament zunächst gescheitert. Demnächst soll ein neuer Einigungsversuch starten.

     

    In Deutschland gehört der Verkehr bereits zum Emissionshandel dazu.

     

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.!

     

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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