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    FAQ zur Krankenversicherung  224  0 Kommentare
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    Rund um den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

    Einige privat Krankenversicherte ziehen im Laufe der Zeit einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung in Erwägung. Wie ein solcher Wechsel funktionieren kann, lesen Sie hier.

    Privat oder gesetzlich krankenversichert?

     

     

    In Deutschland hat jede Person zunächst einmal die Möglichkeit, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Bei einem Jahreseinkommen von unter 62.550 Euro passiert dies automatisch.

     

    Bei einem höheren Einkommen kann die private Krankenversicherung erwägenswert sein. Für jüngere Versicherte sind die Beiträge sogar vergleichsweise gering – deshalb können sogar Studierende eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Auch vom Einkommen sind die Versicherungsbeiträge zunächst unabhängig. Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung: „Privatversicherte erhalten oft Leistungen, die über der gesetzlichen Regelversorgung liegen. Beispiele sind dabei ein Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarzt-Behandlung, schnelle Arzttermine und geringe Wartezeiten“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers von der Verbraucherrechtskanzlei Mingers.

     

     

    Vor- und Nachteile der Versicherungssysteme

     

     

    Was viele privat Versicherte vielleicht zunächst außer Acht lassen: Je älter man wird, desto mehr steigen auch die Versicherungsbeiträge an. So passiert es schnell, dass Versicherte durchschnittlich mehr einzahlen als sie an Kosten tatsächlich verursachen. Schließlich ist das System der privaten Krankenversicherungen profitorientiert.

     

    Was vielen ebenfalls nicht unbedingt klar ist: Bei Familiengründung sind die Kinder nicht automatisch innerhalb der privaten Krankenversicherung eingeschlossen. Das bedeutet, dass für jedes neue Familienmitglied auch neue Versicherungsbeiträge fällig werden. Hier gibt es einen klaren Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung: Denn dort müssen Kinder unter 25 Jahren, vorausgesetzt sie verdienen weniger als 450 Euro pro Monat, keine eigenen Beiträge zahlen, sondern sie fallen unter den Versicherungsschutz der Eltern.

     

     

    Was gilt für einen Wechsel von der PKV in die GKV?

     

     

    Diese Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungssysteme gegeneinander aufgewogen, kommen einige nun gegebenenfalls auf den Schluss, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln. Doch das ist gar nicht so einfach. Dieser Wechsel ist gesetzlich nämlich eigentlich gar nicht vorgesehen. Der Grund: „Es soll zum einen vermieden werden, dass junge Versicherte von den zunächst geringen Beiträgen profitieren und anschließend wechseln, um auch bei der GKV die niedrigen Beiträge zu nutzen“, erläutert Mingers. „Zum anderen verursachen ältere Menschen durchschnittlich höhere Kosten. Ein späterer Wechsel fällt der Solidargemeinschaft zur Last und das Grundprinzip zur Funktion der Krankenkasse wird ausgehebelt.“

     

    Ausgeschlossen ist ein solcher Wechsel aber auch nicht. Es müssen nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

     

     

    Wie kann ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung funktionieren?

     

     

    Alter, Einkommen oder Berufsgruppe – all das spielt eine Rolle bei der Überlegung, inwiefern ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist. Was bei der individuellen Entscheidung zu beachten ist, dafür zeigen wir Ihnen einige verschiedene Optionen auf:

     

     

    1. Wechsel über Widerrufsrecht

    Sollten Sie Ihren Vertrag bei der privaten Krankenversicherung erst kürzlich abgeschlossen haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies ist 14 Tage lang nach Vertragsabschluss möglich, den Sie damit rückgängig machen würden. Für den Widerruf genügt normalerweise eine E-Mail. Rechtsanwalt Mingers rät aber dazu, zusätzlich ein Einschreiben an den Versicherer zu verschicken. So können Sie sicherstellen, dass die Sendung zu einem bestimmten Datum innerhalb der Frist ankommt.

     

    1. Wechsel als Angestellter in einem Unternehmen

    Angestellte in einem Unternehmen können bis zu ihrem 55. Lebensjahr über verschiedene Wege von der PKV in die GKV wechseln:

    Sie verdienen unter 62.550€ pro Jahr:

    Bei einem Jahreseinkommen von unter 62.550 Euro meldet der Arbeitgeber Sie automatisch als krankenversicherungspflichtig. Die Entscheidung, über welche Versicherung man sich versichern lässt, liegt individuell beim Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin. Dementsprechend liegt auch die Entscheidung über einen Wechsel vom privaten Versicherungssystem ins gesetzliche bei Ihnen.

    Sie lassen Ihr Gehalt reduzieren:

    Verdienen Sie mehr als 62.550 Euro brutto pro Jahr, ist der Wechsel in die GKV etwas komplizierter. Allerdings können Sie Ihr Einkommen vorübergehend reduzieren lassen, um so einen Versicherungswechsel zu ermöglichen. Möglich ist das zum Beispiel durch ein Sabbatjahr, eine vorübergehende Teilzeit oder durch ein ohnehin bestehendes Arbeitskonto.

    Die betriebliche Altersvorsorge

    Bei einem Jahreseinkommen zwischen 62.550 und 65.862 Euro können Sie die Differenz zur Grenze von 62.550 Euro in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Dies müssen Sie allerdings mindestens zwölf Monate tun, um einen Wechsel in die GKV zu ermöglichen. Ob Sie nach dem Wechsel weiterhin in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchten, bleibt anschließend Ihnen überlassen.

     

     

    Wechsel als Selbstständige oder Selbstständiger

     

     

    Noch komplizierter wird der Wechsel von der PKV zur GKV für Selbstständige. Doch auch dieser Schritt ist nicht unmöglich.

    Sie lassen sich festanstellen:

    Sollten Sie unter 55 Jahre alt und selbstständig sein, können Sie sich für einen Wechsel der Krankenversicherung bei einem Arbeitgeber fest anstellen lassen. Die Selbstständigkeit müssten Sie dafür nicht aufgeben, sondern können diese als Nebenberuf fortführen. Jedoch: Mehr als die Hälfte Ihres Gesamtverdienstes müssen Sie innerhalb der Festanstellung erwirtschaften.

    Sie wollen in die Familienversicherung:

    Sollte Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner gesetzlich versichert sein, können Sie sich im Zuge dessen über die Familienversicherung mitversichern lassen. Allerdings müssten Sie dafür Ihre Selbstständigkeit aufgeben. Monatlich dürfen Sie dann nur noch 445 Euro verdienen, beziehungsweise 450 Euro durch einen Minijob. „Diese Entscheidung sollte daher nicht leichtfertig getroffen werden“, rät Rechtsanwalt Mingers.

     

     

    Wechsel als Beamtin oder Beamter

     

     

    Grundsätzlich ist für Personen, die im Beamtenstatus arbeiten, kein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen. Die private Absicherung wird bezuschusst – das gilt auch im höheren Alter und für Familienangehörige. Sollten Sie sich zu Beginn der Verbeamtung für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie die Beiträge vollständig selbst zahlen ohne finanzielle Bezuschussung vom Arbeitgeber.

    Sie wollen den Beamtenstatus aufgeben:

    Wenn Sie Ihren Beamtenstatus aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln, können Sie auch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dann gilt aber erneut, dass Sie nicht mehr als 62.550 Euro pro Jahr verdienen oder älter als 55 Jahre alt sein dürfen.

    Sie wollen in die Familienversicherung:

    Außerdem gibt es auch hier die Möglichkeit, sich über die Familienversicherung mitversichern zu lassen. Es gilt aber erneut, dass Sie Ihren Beamtenstatus aufgeben und Ihr Gehalt auf unter 450 Euro reduzieren müssen.

     

     

    Sie wollen den Wechsel – sind aber älter als 55 Jahre?

     

     

    Da die gesetzliche Krankenversicherung ein maximales Eintrittsalter festlegen darf, können Versicherte gegebenenfalls ab einem bestimmten Alter nicht mehr in die GKV wechseln. In der Regel liegt diese Altersgrenze bei 45 Jahren. Zwar bleibt auch dann noch die Option der Familienversicherung unter den zuvor bereits genannten Bedingungen bestehen. Außerdem:

    Sie waren früher Mitglied der GKV?

    Wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahren mindestens 30 Monate lang bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, können Sie ggf. auch in fortgeschrittenerem Alter noch in die GKV wechseln.

    Sie haben einen Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 Prozent:

    Auch ist der Wechsel für Sie möglich, wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent diagnostiziert wurde. Voraussetzung ist: Entweder Sie, ein Elternteil oder die Ehepartnerin oder der Ehepartner müssen früher bereits Mitglied der GKV gewesen sein.

     

     

    Was, wenn nichts davon zutrifft?

     

     

    Sollte unter all diesen Optionen keine Passende dabei sein, gibt es immer noch einige Notlösungen, die für Sie infrage kommen könnten. Da diese Schritte sehr drastisch sind, rät Rechtsanwalt Mingers dazu, sich dies gut zu überlegen.

    Bezug von Arbeitslosengeld I:

    Zum einen können Sie sich für eine bestimmte Zeit arbeitslos melden und dann zum Beispiel nach einem Monat Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen. Ab dem Moment, in dem Sie Arbeitslosengelt I beziehen, können Sie automatisch von der Privatversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.

    Auslandsversicherung:

    Außerdem können Sie in Erwägung ziehen, im europäischen Ausland einem Job nachzugehen, in dem Versicherungspflicht besteht. Um anschließend in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung eintreten zu können, müssen Sie mindestens ein Jahr lang im Ausland krankenversichert sein.

     

     

    Fazit: Vor- und Nachteile eines Wechsels gut abwägen

     

     

    Um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, sind teils drastische Schritte notwendig. „Beachten Sie daher, dass der Wechsel nicht immer der beste Schritt ist“, warnt Markus Mingers. „Die Beiträge sind zwar oft niedriger. Doch je höher Ihr Jahreseinkommen ist, desto größer sind auch Ihre Verluste, wenn Sie aufgrund der erforderlichen Entgelt-Grenze auf Teile Ihres Gehaltes verzichten müssen. Wir empfehlen Ihnen, sorgfältig abzuwägen, ob sich finanziell nicht vielmehr ein Tarifwechsel bei Ihrer PKV lohnt.“

     

     

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers.

     

     

    Sollten Sie zu diesem oder zu anderen Themen noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät Sie professionell und individuell. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
    FAQ zur Krankenversicherung Rund um den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung In Deutschland wird zwischen dem Privatversicherungssystem und dem System der gesetzlichen Krankenversicherung unterschieden. Für welche der beiden Krankenversicherungssysteme man sich entscheidet, ist individuell. In bestimmten Fällen kommt für privat Versicherte ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Frage. Dafür muss man allerdings einige Punkte beachten.