Wende im Abgasskandal durch EuGH / BGH verschiebt Diesel-Verhandlung zum VW-Motor EA288
Lahr (ots) - In der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandal steht die
große Wende bevor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für den 30. Juni 2022
terminierte Verhandlung zum VW-Dieselmotor EA288 abgesagt und will eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten. Hintergrund: Der
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem
Diesel-Verfahren klar gemacht, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz
haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die
Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und
Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind (Az. C 100/21). Damit
widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung
des BGH, berichtete https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/ . In der
Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung wird
in drei bis sechs Monaten gerechnet. Auch zahlreiche Gerichte der unteren
Instanzen setzen Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten.
Bundesgerichtshof müsste Rechtsprechung im Abgasskandal ändern
große Wende bevor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für den 30. Juni 2022
terminierte Verhandlung zum VW-Dieselmotor EA288 abgesagt und will eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten. Hintergrund: Der
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem
Diesel-Verfahren klar gemacht, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz
haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die
Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und
Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind (Az. C 100/21). Damit
widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung
des BGH, berichtete https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/ . In der
Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung wird
in drei bis sechs Monaten gerechnet. Auch zahlreiche Gerichte der unteren
Instanzen setzen Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten.
Bundesgerichtshof müsste Rechtsprechung im Abgasskandal ändern
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wird im Abgasskandal gerade
ein neues Kapitel aufgeschlagen. Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte
für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur
in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB)
vorliegt. Und auch bei der Ermittlung des Schadensersatzes zeigte sich das
Gericht bisher rigoros. Die auf den vollen Kaufpreis anzurechnende
Nutzungsentschädigung kann den Schadensersatz unter Umständen vollständig
aufzehren.
Der EuGH-Generalanwalt widerspricht in seinen Schlussanträgen dieser Sichtweise.
Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster". (https://ww
w.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-generalanwalt-widerspricht
-im-thermofenster-streit-dem-bgh) Der Rechtsprofessor Dr. Michael Heese (https:/
/rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/rom-liegt-nicht-in-karlsruhe?bifo=port
) aus Regensburg fasst die Ansichten des Generalanwalts folgendermaßen zusammen:
"Die einschlägige Verordnung schütze auch die individuellen Interessen der
Käufer. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache
der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem
Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden
ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb
ein neues Kapitel aufgeschlagen. Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte
für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur
in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB)
vorliegt. Und auch bei der Ermittlung des Schadensersatzes zeigte sich das
Gericht bisher rigoros. Die auf den vollen Kaufpreis anzurechnende
Nutzungsentschädigung kann den Schadensersatz unter Umständen vollständig
aufzehren.
Der EuGH-Generalanwalt widerspricht in seinen Schlussanträgen dieser Sichtweise.
Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster". (https://ww
w.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-generalanwalt-widerspricht
-im-thermofenster-streit-dem-bgh) Der Rechtsprofessor Dr. Michael Heese (https:/
/rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/rom-liegt-nicht-in-karlsruhe?bifo=port
) aus Regensburg fasst die Ansichten des Generalanwalts folgendermaßen zusammen:
"Die einschlägige Verordnung schütze auch die individuellen Interessen der
Käufer. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache
der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem
Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden
ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte