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     544  0 Kommentare Wende im Abgasskandal durch EuGH / BGH verschiebt Diesel-Verhandlung zum VW-Motor EA288

    Lahr (ots) - In der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandal steht die
    große Wende bevor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für den 30. Juni 2022
    terminierte Verhandlung zum VW-Dieselmotor EA288 abgesagt und will eine
    Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten. Hintergrund: Der
    EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem
    Diesel-Verfahren klar gemacht, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz
    haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die
    Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und
    Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind (Az. C 100/21). Damit
    widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung
    des BGH, berichtete https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/ . In der
    Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung wird
    in drei bis sechs Monaten gerechnet. Auch zahlreiche Gerichte der unteren
    Instanzen setzen Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten.

    Bundesgerichtshof müsste Rechtsprechung im Abgasskandal ändern

    Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wird im Abgasskandal gerade
    ein neues Kapitel aufgeschlagen. Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte
    für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur
    in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB)
    vorliegt. Und auch bei der Ermittlung des Schadensersatzes zeigte sich das
    Gericht bisher rigoros. Die auf den vollen Kaufpreis anzurechnende
    Nutzungsentschädigung kann den Schadensersatz unter Umständen vollständig
    aufzehren.

    Der EuGH-Generalanwalt widerspricht in seinen Schlussanträgen dieser Sichtweise.
    Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster". (https://ww
    w.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-generalanwalt-widerspricht
    -im-thermofenster-streit-dem-bgh) Der Rechtsprofessor Dr. Michael Heese (https:/
    /rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/rom-liegt-nicht-in-karlsruhe?bifo=port
    ) aus Regensburg fasst die Ansichten des Generalanwalts folgendermaßen zusammen:
    "Die einschlägige Verordnung schütze auch die individuellen Interessen der
    Käufer. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache
    der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem
    Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden
    ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb
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