Das Bundesverfassungsgericht verspielt seinen Ruf – vornan dessen Präsident Harbarth
Noch vor geraumer Zeit wussten Schulabgänger – heute in der real existierenden „Bildungs-Nation“ wohl eher die Ausnahme – , was Gewaltenteilung als Grundprinzip eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates ist. Nämlich dass Legislative (Volksvertretung qua Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Rechtsprechung) voneinander unabhängige Gewalten sind. Wahrscheinlich wissen das Schulabgänger heute nicht nur nicht, sondern sie müssen es auch
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Ein Beitrag von Josef Kraus.