DGAP-Adhoc
TAG Immobilien AG beschließt eine vollständig übernommene Bezugsrechts-kapitalerhöhung in Höhe von €200 Mio. zur Refinanzierung der Brückenfinanzierung für die Akquisition der ROBYG S.A.
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AD HOC MITTEILUNG NACH ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG
TAG Immobilien AG beschließt eine vollständig übernommene Bezugsrechts-kapitalerhöhung in Höhe von €200 Mio. zur Refinanzierung der Brückenfinanzierung für die Akquisition der ROBYG S.A.
Hamburg, den 8. Juli 2022
Der Vorstand („Vorstand“) der TAG Immobilien AG („TAG” oder die „Gesellschaft”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats („Aufsichtsrat“) eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2022 der Gesellschaft beschlossen. Zu diesem Zweck soll das Grundkapital der Gesellschaft von €146.498.765,00 um €28.990.260,00 auf €175.489.025,00 erhöht werden. Dies erfolgt durch die Ausgabe von 28.990.260 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je €1,00 („Neue Aktien“), was einer Erhöhung von ca. 19,8% des bisherigen Grundkapitals entspricht („Kapitalerhöhung“). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 voll dividendenberechtigt.
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts („Prospekt“) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des Prospekts, werden die Neuen Aktien den bestehenden Aktionären der Gesellschaft durch ein mittelbares Bezugsrecht in einem Verhältnis von 101:20 (d.h. bestehende Aktionäre der Gesellschaft sind zum Bezug von 20 Neuen Aktien für jede 101 bestehenden Aktien, die sie halten, berechtigt) und zu einem Bezugspreis von €6,90 („Bezugspreis“) angeboten. Dies entspricht einem Abschlag von 32,3% auf den TERP (theoretical ex-rights price). Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 12. Juli 2022 und endet voraussichtlich am 25. Juli 2022 (jeweils einschließlich) („Bezugsfrist“). Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien (ISIN DE000A31C3C0 / WKN A31C3C) sollen vom 12. Juli bis einschließlich zum 20. Juli 2022 (bis etwa 12 Uhr Mittag MEZ) auf dem regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Unmittelbar nach dem Ablauf der Bezugsfrist sollen nicht bezogene Neue Aktien auf dem Markt verkauft oder im Zuge einer Privatplatzierung zu einem Preis platziert werden, welcher mindestens dem Bezugspreis entspricht.