Abgasskandal
EuGH: Thermofenster in VW-Dieselmotoren sind unzulässig
Bahnbrechendes EuGH-Urteil im Abgasskandal. Fahrzeuge, die im Rahmen des Dieselskandals nachgerüstet werden mussten, verstoßen weiterhin gegen die Regelungen. Fahrzeugbesitzer können jetzt ihr Geld zurückverlangen.
Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden?
Der EuGH stellt klar: Sogenannte Thermofenster in Fahrzeugen mit Dieselmotor sind unzulässig, wenn die Abgasreinigung nur bei einer geringen Temperaturspanne vollständig einsetzt. Das Gericht sieht es bereits als unzulässig an, wenn die Emissionen nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius gereinigt werden, außerhalb dieses Thermofensters jedoch nicht. Verantwortlich sind hierfür vom Fahrzeughersteller eingesetzte Abschalteinrichtungen, mit denen die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, auf der Straße aber nicht - Das von VW verwendete Software-Update ist nach Rechtsauffassung derluxemburgischen Richter jedoch ebenfalls rechtswidrig.
VW argumentiert mit Motorschonung
Betroffen sind Motoren des VW-Konzerns vom Typ EA 189. Im Rahmen des Dieselskandals wurde in etlichen Urteilen rechtskräftig festgestellt, dass in diesen Motoren illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. In der Konsequenz hatte Volkswagen den Mechanismus mit einem Update der Motorsoftware behoben – Diese Software enthält jedoch mit dem Argument der Motorschonung ein Thermofenster, welches der EuGH jetzt für unzulässig erklärt hat.
Was bewirkt das Thermofenster überhaupt?
Durch die Verwendung eines Thermofensters wird die Abgasrückführung abhängig von der jeweiligen Temperatur geregelt. Bei bestimmten Temperaturbereichen wird die Abgasreinigung reduziert oder sogar abgeschaltet, was zur Konsequenz hat, dass die Stickoxidemissionen steigen. VW hatte angegeben, dass dies zur Schonung des Motors notwendig sei.
Gute Aussichten für Fahrzeugbesitzer
Der EuGH hat mithin festgestellt, dass die Verwendung der Abschalteinrichtung und die damit verbundene Vertragswidrigkeit auch nicht nur geringfügig seien. „Damit dürfte die Verteidigungslinie VW durchbrochen sein. Diese Stärkung der Verbraucherrechtesetzt die gesamte Autoindustrie unter Druck!“, so Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law). Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags sei deshalb nicht ausgeschlossen. „Das könnte den Unterschied im Abgasskandal ausmachen“, so Mingers (mingers.law).
Sie sind betroffen? Mithilfe Ihres Kauf- oder Leasingvertrags ermitteln wir kostenlos Ihre Erfolgschancen und die Höhe Ihres Anspruchs. Senden Sie gerne eine E-Mail an die Office@mingers.law! Wir unterstützen Sie gerne.Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog oder YouTube-Channel.