Unerlaubte Preisabsprachen Was steckt hinter dem LKW-Kartell?
Zwischen 1997 und 2011 hat sich europaweit das sogenannte LKW-Kartell gebildet. Doch was steckt dahinter und welche Konsequenzen bleiben bis heute?
Die Entstehung des LKW-Kartells
Der LKW-Markt gilt als Oligopol. Das heißt, dass sich die größten Marktanteile auf wenige Firmen aufteilen. Teilen sich nur wenige Unternehmen die größten Anteile am Markt, wird es für sie deutlich einfacher, sich untereinander über Preisentwicklungen abzusprechen. Und genau das ist unter den LKW-Herstellern MAN, Daimler, Scania, Iveco, Volvo/Renault und DAF zwischen 1997 und 2011 passiert – es hat sich das sogenannte LKW-Kartell gebildet.
Die beteiligten Hersteller hatten sich über den Zeitraum hinweg über Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich außerdem darüber geeinigt, wann welche Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen eingeführt wird.
Auffliegen des Kartells 2010
Im September 2010 beantragte schließlich die Firma MAN einen Erlass von Geldbußen wegen der Beteiligung an einem Kartell – erfolgreich. Daraufhin begann die Europäische Kommission damit, unangekündigt weitere Unternehmen der Branche zu überprüfen. 2014 erhob sie dann den Vorwurf der unternehmerischen Absprachen, die gegen das EU-Kartellrecht verstoßen und verhängte 2016 Geldbußen gegen die beteiligten Firmen.
Diese beliefen sich auf rund 500 Millionen bis rund eine Milliarde Euro. Der höchste Satz richtete sich gegen den Hersteller Daimler. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 3,8 Milliarden Euro verhängt.
Folgen des Skandals
Wegen der illegalen Preisabsprachen wurde der Fall auch vor Gericht verhandelt. Tausende Speditionen, Staatsunternehmen oder Kommunen hofften auf Schadensersatz. Laut einem Gutachten, das dem Amsterdamer Gericht vorgelegt wurde, könnten durch die Kauf- und Leasingraten im betreffenden Zeitraum Schäden von 7.000 bis 10.000 Euro pro LKW entstanden sein. Die Hersteller weisen dies jedoch zurück.
Sammelklagen vor deutschen Gerichten wurden bislang abgewiesen und für unzulässig gehalten. Doch andere Länder können hier durchaus zu Vorreitern werden - und damit auch für Betroffene hierzulande Konsequenzen mit sich bringen.
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