Altersvorsorge Versorgungswerk-Renten in Gefahr?
Selbständige und angestellte Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Tierärzte und Zahnärzte etc... gehörten bei der Rentenversicherung lange Zeit zu einer privilegierten Gruppe.
Zahlreiche Versorgungswerke wenden das offene Deckungsplanverfahren an. Dabei handelt es sich um ein Mischverfahren aus Kapitaldeckung und dem Umlagefinanzierungsverfahren. Durch die Verbindung der beiden Finanzierungsverfahren ist es eigentlich krisenfester und weniger abhängig von demografischen Veränderungen und Kapitalmarktschwankungen. In den letzten Jahren gerät die Kalkulation aber von zwei Seiten unter Druck. Zum einen steigt die Lebenserwartung signifikant an. Die statistische Restlebenserwartung für Freiberufler liegt bei Männern vier bis sieben Jahren und bei Frauen drei bis sechs Jahren über der statistischen Restlebenserwartung der Gesamtbevölkerung. Männliche Freiberufler werden danach also im Mittel ca. 88 Jahre alt; weibliche Freiberufler ca. 90 Jahre alt. Versorgungsleistungen müssen dadurch viel länger als ursprünglich geplant gezahlt werden.
Es drohen Renteneinbußen
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Zum anderen sinken durch die Niedrigzinsphase die Zinserträge aus dem Kapitalstock. Denn wie Lebensversicherungen unterliegen auch Versorgungswerke strengen Anlagerestriktionen. So dürfen Versorgungswerke im Vergleich zu Lebensversicherungen immerhin 35 Prozent des gebundenen Vermögens in Risikoanlagen anlegen. Dennoch muss der verbleibende Kapitalstock zu einem großen Anteil in „sicheren“ Anlagen, wie beispielsweise festverzinslichen Wertpapieren angelegt werden. In den letzten Jahren rutschen immer mehr Versorgungswerke unter ihr selbst gestecktes Zinsziel, den Rechnungszins, der oft noch bei vier Prozent liegt. Der Rechnungszins im offenen Deckungsplanverfahren stellt allerdings keinen Garantiezins im Sinne der Lebensversicherung dar. Von den zehn größten berufsständischen Versorgungswerken schafften es nur drei, seit 2012 immer über vier Prozent Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Weil die Rentenprognosen auf dem Rechnungszins beruhen, drohen den knapp eine Million Mitgliedern nun Renteneinbußen. Denn nur wenn der Rechnungszins in der Kapitalanlage mit entsprechender Rendite erreicht wurde, ist die vom Versorgungswerk in Aussicht gestellte Rente in der Zukunft nicht in Gefahr.
Keine staatliche Garantie
In der Vergangenheit war schon vom „Wackeln“ einiger Versorgungswerke die Rede. Im Fall einer Insolvenz eines Versorgungswerkes existiert keine staatliche Garantie, die für die eingezahlten Beiträge einsteht. Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der Länder. Eine übergeordnete Finanzaufsicht wie die BaFin gibt es nicht. Es gibt kein Rettungsszenario, falls einzelne Versorgungswerke in Not geraten. Ob eine Fusion von angeschlagenen Versorgungswerken die Lösung ist darf bezweifelt werden. Auch eine Sanierung durch die Staatkasse wäre politisch unpopulär und wenig wahrscheinlich. Kritiker bemängeln derzeit die große Umverteilung innerhalb mancher Versorgungswerke. Teilweise herrscht eine 2-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Versorgungswerke, in der die Leistungen der jungen Mitglieder zu Lasten der Altmitglieder reduziert werden. Häufig erhalten Neumitglieder der Versorgungswerke keine Euro-Beträge, sondern nur Punkte genannt, welchen je nach Kassenlage des Versorgungswerkes dann mit Punktwerten multipliziert werden. Viele Beobachter hinterfragen auch, warum viele Versorgungswerke in den letzten Jahren so massiv freiwillige Zuzahlungen ihrer Mitglieder einwerben. Geworben wird dabei häufig mit einem konkurrenzlos hohen Rechnungszins, der mit hoher Wahrscheinlichkeit bei anhaltender Niedrigzinsphase nicht gehalten werden kann.
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