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     352  0 Kommentare ADVOFUND AG finanziert 50 Mio. Euro Schadensersatzklage gegen Wirecard und Ernst & Young (FOTO)

    Köln (ots) - Vor 2 Jahren stürzte die Wirecard-Aktie ab und verursachte einen
    Schaden von mehreren Milliarden Euro. Die Geschädigten waren klar die Aktionäre
    - und sind es immer noch, denn viele sind bis jetzt auf Ihrem Schaden sitzen
    geblieben. Die Advofund AG finanziert nun eine Schadensersatzklage in Höhe von
    50 Mio. Euro gegen Wirecard und Ernst & Young.

    Als Prozessfinanzierer bietet die Advofund AG den Geschädigten die Möglichkeit
    die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits weiterzureichen. Anleger, die durch
    den Bilanzskandal Verluste erlitten haben, können so ohne Kostenrisiko ihre
    Ansprüche von renommierten Kanzleien geltend machen lassen. Die Advofund AG
    übernimmt dabei die Kosten für Anwälte, die Gerichtskosten und die Kosten für
    Sachverständige im Gegenzug einer Erfolgsbeteiligung.

    "Wer ist da nicht frustriert? Viele Leute haben ihre Altersvorsorge investiert,
    haben ihr halbes Vermögen verloren, im Vertrauen darauf, dass Wirecard das
    deutsche Tech-Unternehmen der Zukunft wird.", sagt Vorstand der Advofund AG
    Markus Mingers. "Wir beschäftigen uns schon lange mit dem Fall Wirecard und
    schätzen unsere Chancen hoch ein, auch aufgrund der Kooperation mit
    renommierten, fortschrittlichen Kanzleien. Durch die risikolose Finanzierung
    können wir sicherstellen, dass die geprellten Anleger nur profitieren können und
    ihre Verluste nicht noch größer werden."

    Trotz Insolvenz ist Wirecard auch Ziel der Schadensersatzklage.
    Insolvenzverwalter von Wirecard Michael Jaffe hat veröffentlicht, dass er
    bereits 227 Millionen Euro gesichert hat, mit denen die Gläubiger befriedigt
    werden können. Des Weiteren soll ab dem 01. Juli 2022 die Liquidation der Konten
    der Wirecard Bank erfolgen, auf denen zumindest bis vor 2 Jahren noch 1,64
    Milliarden Euro lagen. Klagegegner sind auch die Wirtschaftsprüfer EY, die als
    zahlungsfähiges Unternehmen die Verantwortung für die Verletzung ihrer
    Prüfungspflichten einstehen müssen.

    Betroffene bezüglich folgender Aktien können sich der Klage auch künftig noch
    anschließen:

    - Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
    - Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
    - Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate,
    Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

    Wirecard war ein weltweit tätiger Zahlungsdienstleister und DAX 30 Unternehmen
    aus Aschheim bei München. Die langjährigen Vorwürfe gipfelten Anfang 2019 in
    einem Artikel der Financial Times, der fingierte Umsätze (Third Party
    Acquiring), überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von
    Managern, falsch ausgewiesene Kredite (MCA-Geschäft) und Kreislaufbuchungen
    (Round-Tripping) über Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den
    Philippinen und Singapur anprangerte. Wirecards reguläre Wirtschaftsprüfer Ernst
    & Young verkündeten im Juni 2020 das für 1,9 Milliarden Euro (ein Viertel der
    Bilanzsumme), die auf Treuhandkonten existieren sollten, keine oder gefälschten
    Bescheinigungen existieren. Es kam zum Absturz der Wirecard-Aktie und
    schließlich zur Insolvenz des Konzerns - und zu einem Schaden in Millionen Höhe.

    Pressekontakt:

    Advofund AG
    Im Zollhafen 2
    50678 Köln
    Tel: (0221) 9236870
    E-Mail: mailto:info@advofund.de
    Pressekontakt: mailto:Presse@advofund.de
    http://www.advofund.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/164588/5286787
    OTS: Advofund AG


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