4,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2022 als im Vormonat
WIESBADEN (ots) -
- Unternehmensinsolvenzen Mai 2022: +11,3 % zum Vorjahresmonat
- Verbraucherinsolvenzen Mai 2022: -4,3 % zum Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2022 um 4,2 % gegenüber
Juni 2022 gesunken. Bereits im Juni war sie um 7,6 % gegenüber Mai 2022
zurückgegangen.
- Unternehmensinsolvenzen Mai 2022: +11,3 % zum Vorjahresmonat
- Verbraucherinsolvenzen Mai 2022: -4,3 % zum Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2022 um 4,2 % gegenüber
Juni 2022 gesunken. Bereits im Juni war sie um 7,6 % gegenüber Mai 2022
zurückgegangen.
11,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2022 im Vergleich zum Mai 2021
Im Mai 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 242
beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,3 % mehr als im Mai
2021.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2022 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,2 Milliarden
Euro. Im Mai 2021 hatten sie bei rund 7,0 Milliarden Euro gelegen.
Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr
wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai
2022.
Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2022 im Baugewerbe mit 233
Fällen (Mai 2021: 180; +29,4 %). Es folgte der Handel (einschließlich
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021:
168; +8,9 %).
4,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2022 als im Mai 2021
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai 2022 um 4,3 % gegenüber dem
Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit
Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von
Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die
Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte
Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren
wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist
davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag
zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser
Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juli
2022, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in
Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit
amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten. Als
Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren jedoch
Im Mai 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 242
beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,3 % mehr als im Mai
2021.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2022 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,2 Milliarden
Euro. Im Mai 2021 hatten sie bei rund 7,0 Milliarden Euro gelegen.
Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr
wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai
2022.
Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2022 im Baugewerbe mit 233
Fällen (Mai 2021: 180; +29,4 %). Es folgte der Handel (einschließlich
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021:
168; +8,9 %).
4,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2022 als im Mai 2021
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai 2022 um 4,3 % gegenüber dem
Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit
Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von
Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die
Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte
Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren
wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist
davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag
zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser
Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juli
2022, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in
Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit
amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten. Als
Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren jedoch