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     1015  0 Kommentare 4,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2022 als im Vormonat

    WIESBADEN (ots) -

    - Unternehmensinsolvenzen Mai 2022: +11,3 % zum Vorjahresmonat
    - Verbraucherinsolvenzen Mai 2022: -4,3 % zum Vorjahresmonat

    Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
    Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2022 um 4,2 % gegenüber
    Juni 2022 gesunken. Bereits im Juni war sie um 7,6 % gegenüber Mai 2022
    zurückgegangen.

    11,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2022 im Vergleich zum Mai 2021

    Im Mai 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 242
    beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,3 % mehr als im Mai
    2021.

    Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2022 gemeldeten
    Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,2 Milliarden
    Euro. Im Mai 2021 hatten sie bei rund 7,0 Milliarden Euro gelegen.

    Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der
    Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr
    wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai
    2022.

    Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

    Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2022 im Baugewerbe mit 233
    Fällen (Mai 2021: 180; +29,4 %). Es folgte der Handel (einschließlich
    Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021:
    168; +8,9 %).

    4,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2022 als im Mai 2021

    Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai 2022 um 4,3 % gegenüber dem
    Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit
    Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von
    Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die
    Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte
    Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren
    wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist
    davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag
    zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser
    Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der
    Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

    Methodische Hinweise:

    Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juli
    2022, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in
    Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit
    amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten. Als
    Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren jedoch
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