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    Leclanché SA  149  0 Kommentare Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 30. September 2022 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit

    Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung
    Leclanché SA: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 30. September 2022 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit

    13.09.2022 / 17:40 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


     

    [Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals]

    Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

     

    Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 30. September 2022 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit

     

    • Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 30. September 2022 ein.
       
    • Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden gegenüber SEFAM und Golden Partner in Höhe von CHF 41,3 Mio. in Aktien der Gesellschaft vor, um die Bilanz zu stärken.

     

    YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 13. September 2022 – Leclanché SA (SIX: LECN), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung, beruft seine Jahresversammlung der Aktionäre für den 30. September 2022 um 9.00 Uhr Schweizer Zeit ein.

     

    Wichtige Informationen zu COVID-19
    Die Verordnung 3 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 3, SR 818.101.24) (die "Verordnung") vom 19. Juni 2020, gültig bis zum 31. Dezember 2022, sieht vor, daß die Organisatoren von Unternehmensversammlungen wie Generalversammlungen entscheiden können, daß die Teilnehmer ihre Rechte ausschließlich (i) schriftlich oder online; oder (ii) durch einen unabhängigen Vertreter durch den Organisator ausüben können. Vorsorglich hat der Verwaltungsrat daher beschlossen, daß die Aktionäre der LECLANCHE SA ihre Rechte an der ordentlichen Generalversammlung vom 30. September 2022 ausschließlich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Die persönliche Teilnahme von anderen Aktionären oder Aktionärsvertretern als dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist nicht gestattet. Wie der unabhängige Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und zu instruieren ist, entnehmen Sie bitte der Einladung unter dem Punkt "Vertretung".

     

    Die Aktionäre sind eingeladen, die Generalversammlung am 30. September 2022 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit in Deutsch, Englisch oder Französisch am Live-Webcast teilzunehmen. Fragen können während des Webcasts über ein Online-Tool schriftlich eingereicht werden und werden am Ende der Versammlung beantwortet. Weitere Rechte (inkl. Stimmrecht) können ausschließlich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Generalversammlung ausgeübt werden (siehe Abschnitt "Vertretung" unten). Der Link zum Webcast lautet wie folgt:

    https://www.leclanche.com/2022-annual-general-meeting/

     

     

    I. AGENDA
    1. Geschäftsbericht 2021, konsolidierte Jahresrechnung 2021, statutarische Jahresrechnung 2021 und Vergütungsbericht 2021 der LECLANCHE SA                      
    2. Entlastung des Verwaltungsrats  
    3. Verwendung von Verlusten aus der Bilanz
    4. Wahlen des Verwaltungsrats
    5. Wahl der Rechnungsprüfer
    6. Wahl des unabhängigen Vertreters
    7. Teilweise Änderung der Satzung / Änderung des genehmigten Kapitals (Art. 3quater)  
    8. Teilweise Änderung der Statuten / Schaffung von bedingtem Aktienkapital (Art. 3quinquies)
    9. Teilweise Änderung der Statuten / Wahl des Verwaltungsratspräsidenten (Art. 18)
    10. Ratifizierung der Ausgliederung, Änderung des Gesellschaftszwecks und finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen
    11. Verrechnung von kumulierten Verlusten mit Kapitaleinlagereserven
    12. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses
    II. GESCHÄFTSBERICHT  
    III. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE
    IV. VERTRETUNG
    V. WEISUNGEN ZUR STIMMABGABE

     

    1. Tagesordnung

    Einführung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats.

    1.       Jahresbericht 2021, Konzernrechnung 2021, Statutarischer Abschluss 2021 und Vergütungsbericht 2021 der LECLANCHE SA

    1.1   Genehmigung des Jahresberichts 2021, der konsolidierten Jahresrechnung 2021 und der statutarischen Jahresrechnung 2021 der LECLANCHE SA

    Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des Geschäftsberichts 2021, der konsolidierten Jahresrechnung 2021 und der statutarischen Jahresrechnung 2021 der LECLANCHE SA.

    1.2   Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020

    Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des Vergütungsberichts 2021 auf konsultativer Basis.

    Erläuterung: In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice für Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre Zustimmung zum Vergütungsbericht 2020 auf konsultativer Basis.

    1. Entlastung des Verwaltungsrats

    Antrag des Verwaltungsrats: den Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung zu erteilen.

    3.       Verlustverwendung aus der Bilanz

    Verlust für das Jahr 2021                                 CHF -75,108,364.06.79
    Verlustvortrag aus dem Vorjahr                             CHF -41,498,625.09


    Total kumulierte Verluste                                     CHF -116,606,989.15

    Antrag des Verwaltungsrats:
    Dividende für das Jahr 2020                                                          0.00
    Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo         CHF -116,606,989.15

     

    4.       Wahlen zum Vorstand

    4.1   Wahlen in den Verwaltungsrat

    Antrag des Verwaltungsrats: Wiederwahl der folgenden Mitglieder, jeweils für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung:

    - Herr Benedict Fontanet
    - Herr Christophe Manset

    Erläuterung: Herr Stefan A. Müller, Herr Axel Maschka, Herr David Suen, Herr Tianyi Fan und Herr Dr. Lluís M. Fargas stellen sich nicht zur Wiederwahl.

    Herr Fontanet und Herr Manset werden im Auftrag von der SEFAM1 zur Wiederwahl vorgeschlagen.

    4.2   Neuwahlen des Verwaltungsrats

    Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, die Herren Alexander Rhea, Shanu (Ali) Sherwani, Bernard Pons und Marc Lepièce als neue Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen.

    Erläuterung: Die Herren Rhea, Sherwani, Pons und Lepièce wurden von SEFAM[1] zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen.

    Biografie Herr Alexander Rhea

    Alexander Rhea verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich von Private-Equity-Investitionen in Europa und im Silicon Valley und ist Experte für die Unterstützung schnell wachsender Small-Cap-Unternehmen bei deren globalem Wachstum.

    Er ist derzeit Chief Operating Officer von AM Investment SA, der General Partner und Investment-Advisor für die regulierten Fonds von Golden Partner, und beschäftigt sich intensiv mit der bedeutenden Palette von Portfoliounternehmen und Fonds von Golden Partner. Bevor er zu AM/Golden Partner kam, war Rhea über zwei Jahre lang Interim-CEO eines belgisch-französischen Industrieunternehmens mit über 250 Mitarbeitern - genauso lange, wie es dauerte, das Unternehmen zu sanieren. Im Jahr 2014 gründete er New Angle Capital (NAC Partners), einen in Luxemburg ansässigen Anlageberater für Dachfonds, Unternehmen und Family Offices.

    Von 2011 bis 2014 war Rhea Partner bei PwC Luxemburg und CEO von PwC's Accelerator, einem paneuropäischen Projekt innerhalb des PwC-Netzwerks, das vielversprechenden KMU (Umsatz zwischen 3 und 100 Mio. Euro) dabei helfen sollte, global tätig zu werden, indem sie bestimmte Methoden einschließlich systematischer Vorgehensweisen entwickeln.

    Von 2000 bis 2011 war Rhea Mitbegründer und geschäftsführender Gesellschafter von Pyramid Technology Ventures, einem 120 Mio. Euro schweren VC/Cap Dev Private Equity-Fonds mit Büros in Paris und San Francisco. Während seiner Zeit bei PTV entwickelte Rhea seine Expertise in der Unterstützung europäischer Unternehmen bei ihrer transatlantischen Ausrichtung.

    Von 1995 bis 2000 war Rhea Investment Director in Paris, Frankreich, bei Iris Capital, dem damaligen Venture-Capital-Zweig der Caisse des Dépôts Group (auch bekannt als CDC), wo er ein Portfolio von US-Investitionen aufbaute. Rhea kam zum ersten Mal mit Private-Equity-Investitionen in Berührung, als er 1993 von GET Capital als Turnaround-CEO für eines ihrer Portfoliounternehmen eingestellt wurde. Seine Fähigkeiten als CEO konnte er erstmals als CEO von Birkmayer USA, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Laborbirkmayer, unter Beweis stellen. 

    Rhea hat einen Abschluss von der HEC Paris (Frankreich) und einen Bachelor of Engineering in Informatik und Elektronik von der Catholic University (Washington, D.C.).

    Biografie Herr Shanu (Ali) Sherwani

    Shanu Sherwani ist Chief Investment Officer bei Golden Partner und leitender Angestellter bei verschiedenen Private-Equity-Fonds. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Private Equity und allen anderen Arten von alternativen Investmentfonds. Sherwani ist spezialisiert auf Private Equity, Fusionen und Übernahmen sowie Unternehmensfinanzierung.

    Er hat für KPMG Corporate Finance gearbeitet, war Leiter von M&A und Geschäftsentwicklung bei der Post Group sowie Leiter von Investor Relations und Geschäftsentwicklung bei Threestones Capital und Castik Capital. Derzeit berät er mehrere PERE-Fonds aus dem oberen Quartil und ist regelmäßiger Kolumnist in führenden luxemburgischen Finanzpublikationen zum Thema Privatmärkte.

    Er hat einen Master-Abschluss in Internationalem Management und Corporate Finance von der ICHEC Brussels Business School und Postgraduierten-Abschlüsse in Private Markets und Private Equity von der University of Oxford und dem Imperial College of London. Sherwani hat vor kurzem einen Postgraduiertenstudiengang in alternativen Anlagen an der Harvard Business School abgeschlossen.

    Biografie Herr Bernard Pons

    Bernard Pons begann seine berufliche Laufbahn in 2001 bei KBL epb S.A., wo er Erfahrungen in der Kredit- und Aktienanalyse, im Fondsmanagement und in der Organisation und Verwaltung von Bankinstituten sammelte. Ende 2003 wechselte Bernard Pons in die Abteilung Private Equity & Corporate Finance, wo er für die firmeneigenen Portfolios von KBL epb verantwortlich war. Im Jahr 2005 setzte Pons seine Karriere als Fondsmanager und Analyst in der Abteilung Fund Research & Multi-Management der Bank fort.

    Im Jahr 2010 verließ er KBL epb und wurde geschäftsführender Gründungspartner von Pure Capital. Er ist Chief Risk Officer und für Marketing, Verwaltung von OGA und die Bewertungsfunktionen zuständig.

    Pons hat einen MSc-Abschluss in Financial Engineering und Wirtschaft von der Universität Lüttich (HEC-ULg).

    Biografie Herr Marc Lepièce

    Marc Lepièce schloss 1980 sein Studium des Bauingenieurwesens an der Universität Lüttich ab. Im Jahr 1994 absolvierte er ein Postgraduiertenstudium in Betriebswirtschaft an der Solvay Brussels School of Economics and Management.

    Lepièce begann seine Karriere 1982 bei Tractebel Engineering (Belgien) als leitender Ingenieur. In den ersten sieben Jahren baute er seine technische Erfahrung aus und wechselte dann zum Projektmanagement, wobei der Austausch der Dampferzeuger von Doel 3 im Jahr 1996 sein größter Erfolg war.

    Im Jahr 2001 wurde er zum Leiter der Abteilung Mechanik ernannt und 2003 wurde er stellvertretender Geschäftsführer und Mitglied des Exekutivausschusses. Anschliessend wurde ihm die Verantwortung für die Geschäftsentwicklung übertragen. Zunächst war er für Strategie, Marketing, externe Kommunikation und Fusionen und Übernahmen in Lateinamerika, Asien und dem Nahen Osten zuständig, bevor er durch die Leitung einer speziellen Geschäftseinheit, die in Europa, Indien und Südostasien tätig war, für die internationale Entwicklung verantwortlich war.

    Von 2014 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2018 war er General Manager von Tractebel Engineering für die Bereiche Energie (außer Nuklear) und Infrastruktur in Europa, Indien und Südostasien.

    Lepièce gründete mehrere Unternehmen, tätigte Verkäufe und Übernahmen und entwickelte Cross-Selling zwischen allen Geschäftsbereichen. Er verfügt über ein großes Netzwerk in den Bereichen Energie und Infrastruktur, sowohl in Belgien als auch im Ausland.

    Im Januar 2019 gründete er sein eigenes Beratungsunternehmen mit dem Ziel, sein Know-how und seine Erfahrung an Manager weiterzugeben, die das Wachstum ihres Unternehmens beschleunigen oder ihre Rentabilität optimieren möchten. Derzeit ist er Mitglied in zwei Verwaltungsräten:

    • WeSmart, ein KMU, das sich mit der Gründung und Verwaltung von Energiegemeinschaften befasst
    • Cluster TWEED (Technologie Wallonne Energie-Environnement et Developpement Durable), eine wallonische Organisation, die mehr als 100 Unternehmen aus dem Bereich der nachhaltigen Energie vereint

    4.3 Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates

    Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Alexander Rhea als Präsident des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen.

    Erläuterung: Herr Stefan A. Müller stellt sich für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

     

    4.4               Wahlen zum Ernennungs- und Vergütungsausschuss

    Antrag des Verwaltungsrats: Die folgenden Mitglieder in den Ernennungs- und Vergütungsausschuss zu wählen, jeweils für eine Amtszeit bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre:

    - Mr. Shanu (Ali) Sherwani
    - Mr. Christophe Manset
    - Mr. Marc Lepièce

    5.       Wahl der Rechnungsprüfer

    Antrag des Verwaltungsrats: die MAZARS SA, Vernier, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

    Erläuterung: PricewaterhouseCoopers SA stellt sich nicht zur Wiederwahl.

    1. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

    Antrag des Verwaltungsrats: Wiederwahl von Me. Manuel Isler, Rechtsanwalt, Genf, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

    1. Teilweise Änderung der Statuten / Änderung des genehmigten Aktienkapitals (Art. 3quater)

     

    Antrag des Verwaltungsrates:  Der Verwaltungsrat beantragt, die Frist für die Ausübung der dem Verwaltungsrat erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Aktienkapitals bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern (genehmigtes Aktienkapital) und das genehmigte Aktienkapital auf maximal 167'598'544 Aktien festzulegen und demzufolge Artikel 3quater der Statuten wie folgt zu ändern:

     

    Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen unterstrichen)
    Artikel 3 quater :
    Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital jederzeit bis zum 30. Juni 2023 um höchstens CHF 6'000'000.00 durch Ausgabe von höchstens 60'000'000 voll zu liberierenden Aktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 zu erhöhen. [...]
     
    [Der Rest von Absatz 1 sowie die Absätze 2, 3 und 4 bleiben unverändert.]
    Artikel 3 quater :
    Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital jederzeit bis zum 30. Juni 2024 um einen Maximalbetrag von CHF 16'759'854.40 durch Ausgabe von höchstens 167'598'544 voll einbezahlten Aktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 zu erhöhen. [...]
    [Der Rest von Absatz 1 sowie die Absätze 2, 3 und 4 bleiben unverändert.]

     

    Erläuterung: Die Bestimmungen über das genehmigte Aktienkapital (Artikel 3quater) ermöglichen es dem Verwaltungsrat, unter bestimmten Umständen und innerhalb eines klaren Rahmens effizient, flexibel und zügig Mittel für die Gesellschaft und Kapital zu beschaffen. Um diese Flexibilität in vollem Umfang nutzen zu können, schlägt der Verwaltungsrat zum einen vor, die Ermächtigung auf eine maximale Anzahl von 167.598.544 Namensaktien zu erhöhen und zum anderen die Geltungsdauer der dem Verwaltungsrat erteilten Ermächtigung bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern, um die Flexibilität zu erhalten.

    8.       Teilweise Änderung der Statuten / Schaffung von bedingtem Aktienkapital (Art. 3quinquies)

    Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das bestehende bedingte Aktienkapital zu erhöhen und Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

    Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen unterstrichen)
    Artikel 3 quinquies:
    Das Aktienkapital kann um höchstens CHF 3'366'925.80 durch Ausgabe von höchstens 33'669'258 voll einbezahlten Aktien mit einem Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie erhöht werden. [...]
     
    [Der Rest von Absatz 1 sowie die Absätze 2, 3 und 4 bleiben unverändert.]
     
    Artikel 3 quinquies:
    Das Aktienkapital kann im Maximalbetrag von CHF 16'159'854.40 durch Ausgabe von bis zu 161'598'544 voll einbezahlten Aktien mit einem Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie erhöht werden. [...]
     
    [Der Rest von Absatz 1 sowie die Absätze 2, 3 und 4 bleiben unverändert.]

     

    Erläuterung: Die Bestimmungen über das genehmigte Aktienkapital (Artikel 3quater) und das bedingte Aktienkapital (Artikel 3ter und 3quinquies) ermöglichen es dem Verwaltungsrat, unter bestimmten Umständen und innerhalb eines klaren Rahmens effizient, flexibel und zügig Mittel für die Gesellschaft zu beschaffen und Kapital zu beschaffen. Um von dieser Flexibilität in vollem Umfang profitieren zu können, schlägt der Verwaltungsrat vor, das bedingte Aktienkapital zu erhöhen.

    9.       Teilweise Änderung der Statuten / Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates (Art. 18)

    Gemäss Art.  2 § 1 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV, SR 221.331) muss der Präsident des Verwaltungsrates von der Generalversammlung gewählt werden. Art. 18, zweiter Satz der Statuten entspricht nicht mehr dieser Regelung und muss wie folgt korrigiert werden:

    Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen unterstrichen)
    Artikel 18:
    Der Verwaltungsrat konstituiert und organisiert sich im Rahmen von Gesetz und Statuten. Er ernennt seinen Präsidenten und seinen Sekretär [...]
    [Der Rest von Absatz 1 sowie Absatz 2 bleiben unverändert.]
    Artikel 18:
    Der Verwaltungsrat konstituiert und organisiert sich im Rahmen von Gesetz und Statuten. Er ernennt seinen Präsidenten und seinen Sekretär [...]
    [Der Rest von Absatz 1 sowie Absatz 2 bleiben unverändert.]

     

    1. Zustimmung zur Ausgliederung, zur Änderung des Gesellschaftszwecks und zu finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen

    10.1 Überblick

    Per 31. Dezember 2021 war und ist die Gesellschaft im Sinne von Art. 725 Abs. 2 (OR) überschuldet, verfügt aber über genügend Nachrangmittel, um das negative Eigenkapital zu decken. Im Laufe des Jahres 2022 wurden Schulden gegenüber SEFAM im Gesamtbetrag von ca. CHF 77'574'893 nachrangig gestellt, was die Bilanzsituation der Gesellschaft vorübergehend verbesserte.

    Als finanzielle Restrukturierungsmassnahme und zur Optimierung der Gruppenstruktur im Hinblick auf eine mögliche strategische Transaktion hat der Verwaltungsrat geeignete Maβnahmen evaluiert und die Gesellschaft hat ihr eTransport-Geschäft in eine hundertprozentige Schweizer Gesellschaft, Leclanché E-Mobility SA, mit rechtlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 ausgegliedert (der "Carve-Out"). Als eine strategische Option bestand die Absicht, Leclanché E-Mobility SA mit einer Zweckgesellschaft für den Erwerb von Unternehmen (Special Purpose Acquisition Company SPAC) (z.B. mit Sitz im Ausland und Börsenkotierung in den USA) zu fusionieren oder ein  Unternehmenszusammenschlussvereinbarung  mit einem anderen Investoren abzuschlieβen. Im Zusammenhang mit dem Carve-Out hat Leclanché E-Mobility Aktiven in Höhe von CHF 65'882'000 und Passiven in Höhe von CHF 40'283'000[2] des eTransport-Geschäfts von der Gesellschaft übernommen. Der Carve-Out wurde als Einbringung ("reprise de biens") durchgeführt und fand ohne Gegenleistung statt. Nach dem Carve-Out wurde und wird das eTransport-Geschäft vollständig von Leclanché E-Mobility SA betrieben und verwaltet, weshalb der Verwaltungsrat vorschlägt, diese strukturelle Änderung auch in der Beschreibung des Gesellschaftszwecks in den Statuten zu berücksichtigen. 

    Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft, werden weitere finanzielle Restrukturierungsmaβnahmen vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der Bilanzsituation abzielen. Konkret schlägt der Verwaltungsrat eine Umwandlung von bestehenden Schulden in Höhe von CHF 41'339'957.31 in Eigenkapital durch eine ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um dieser Situation zu begegnen, hat der Verwaltungsrat mit SEFAM und Golden Partner ("GP") vereinbart, einen Teil der Schulden gegenüber SEFAM und GP in Höhe von insgesamt CHF 41'339'957.31 ("SEFAM- und GP-Schulden") in 109'618'116[3] Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von je CHF 0.10 umzuwandeln, vorbehaltlich der Erfüllung der Anforderungen gemäss Schweizer Recht und der Zustimmung der Generalversammlung der Gesellschaft (die "Schulden-Umwandlung").

    Um die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital durchzuführen, muss das Bezugsrecht der Aktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der Aktionäre mit qualifizierter Mehrheit erfordert.

    Die folgenden juristischen Personen, die zu SEFAM und GP gehören, sind Parteien der entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen und sollen an der vorgeschlagenen Umwandlung von Schulden in Eigenkapital beteiligt sein (die "Gläubiger"), und sie haben sich verpflichtet, die unten aufgeführten Beträge in Eigenkapital umzuwandeln:

    • AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - R&D Sub-Fund ("AM R&D") wird Forderungen in Höhe von maximal CHF 1'608'393,86 gegen die Gesellschaft umwandeln, die fällige Zinsen bis zum 30. September 2022 aus dem Darlehensvertrag vom 25. Juni 2021 in seiner jeweils gültigen Fassung (das "AM St. Kitts Baudarlehen") darstellen;
    • AM Investment SCA SICAV-SIF - Illiquid Assets Sub-Fund ("AM Illiquid") wird Forderungen in Höhe von CHF 3'297'000,00 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 31. Mai 2021, in der jeweils gültigen Fassung (das "AM N&G Proceeds Loan") und damit verbundene Zinsen bis zum 30. September 2022 für CHF 360'873,17 umwandeln;
    • AM Investment SCA SICAV-SIF - Liquid Assets Sub-Fund ("AM Liquid") wird Forderungen in Höhe von CHF 20'400'000,00 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 4. Februar 2022 in der jeweils gültigen Fassung (die "Working Capital Bridge Loans") und damit verbundene Zinsen bis zum 30. September 2022 für CHF 1'300'305,71 umwandeln;
    • Golden Partner FOF Management Sàrl wird Forderungen in Höhe von CHF 9'600'000,00 gegenüber der Gesellschaft aus drei Darlehensverträgen vom 18. Oktober 2021, 22. November 2021 und 13. Dezember 2021 in ihrer jeweils gültigen Fassung (die "GPFOF-Überbrückungsdarlehensverträge") und damit verbundene Zinsen bis zum 30. September 2022 für CHF 817'080,53 umwandeln; 
    • Die Golden Partner Holding Co. Sàrl wird Forderungen in Höhe von maximal CHF 492'888,88 gegen die Gesellschaft umwandeln, die fällige Zinsen aus dem Darlehensvertrag a vom 4. Februar 2021 in seiner jeweils gültigen Fassung (das "Handelsfinanzierungsdarlehen 2021") darstellen;
    • Golden Partner Shangai wird Forderungen in Höhe von maximal CHF 954'999,76 gegen das Unternehmen umwandeln, die Bearbeitungsgebühren unter den Darlehensverträgen vom 17. Juni 2022, 25. Juni 2022 in ihrer jeweils geänderten Fassung (die "Überbrückungsdarlehen AM") und unter den Darlehensverträgen vom 19. Oktober 2021, 23. November 2021, 14. Dezember 2021 in ihrer jeweils geänderten Fassung (die "GPFOF-Überbrückungsdarlehensverträge") darstellen;
    • Golden Partner SA wandelt Forderungen in Höhe von maximal CHF 28'182.01 gegen die Gesellschaft um, welche die fälligen Zinsen aus dem Darlehensvertrag vom 18. Februar 2021 (der "GP N&G Darlehensvertrag") repräsentieren;
    • Strategic Equity Fund - E Money Strategies (EMS) ("SEF EMS") wandelt Forderungen in Höhe von maximal CHF 605'297.94 gegen die Gesellschaft um, die fällige Ansprüche aus den erloschenen Darlehensverträgen vom 30. Juni 2018, in der jeweils geltenden Fassung (die "Facility B/C-Darlehen"), vom 10. August 2018, in der jeweils geltenden Fassung (die "ROFO-Darlehen"), vom 7. Juni 2019, in der jeweils geltenden Fassung (die "WCL 2019-Darlehen"), vom 27. Dezember 2019, in der jeweils geltenden Fassung (die "WCL 2020-Darlehen") darstellen.
    • Strategic Equity Fund SCA SICAV FIAR (erneuerbare Energie- RE) ("SEF RE") wandelt Forderungen von maximal CHF 1'874'938.15 gegen die Gesellschaft in Form von fälligen, getilgten Darlehensverträgen vom 30. Juni 2018 in der jeweils geltenden Fassung (die "Facility B/C-Darlehen"), vom 10. August 2018 in der jeweils geltenden Fassung (die "ROFO-Darlehen"), vom 7. Juni 2019 in der jeweils geltenden Fassung (die "WCL 2019-Darlehen"), vom 27. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung (die "WCL 2020-Darlehen"), vom 5. Dezember 2018 in der jeweils geltenden Fassung (die "CL- und CL-Erweiterungsdarlehen") um.

    Die SEFAM- und GP-Schulden werden zum volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) umgewandelt, die 10 Tage vor dem 2. September 2022 berechnet wurden:

    • Betriebsmittelüberbrückungsdarlehen, die zu 75 % des VWAP umgewandelt werden
    • GPFOF-Überbrückungsdarlehen, umgewandelt zu 80 % des VWAP
    • Alle anderen Darlehen zu 85% des VWAP

     

    Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Umwandlung soll dazu dienen, den Finanzstatus des Unternehmens und seine Bilanzposition zu verbessern.

     

    Falls die Generalversammlung 2022 dem zustimmt, muss der Verwaltungsrat die Debt-to-Equity-Umwandlung innerhalb von drei Monaten nach der Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, daβ die Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen Aktien erfüllt werden. Ratifizierung des Carve-Out und Änderung des Gesellschaftszwecks.

     

    10.1.1 Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt auf der Generalversammlung, dem Carve-Out zuzustimmen und ihn zu genehmigen.

    Erläuterung: Der Verwaltungsrat hat den Carve-Out als finanzielle Restrukturierungsmassnahme und als gesellschaftsrechtliche Reorganisation zur Optimierung der Gruppenstruktur im Hinblick auf eine mögliche strategische Transaktion beschlossen und umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Carve-Out hat Leclanché E-Mobility SA Aktiven in Höhe von CHF 65'882'000 und Passiven in Höhe von CHF 40'283'0004 des eTransport-Geschäfts von der Gesellschaft übernommen. Der Carve-Out wurde als Einbringung ("reprise de biens") durchgeführt und fand ohne Gegenleistung statt.

    10.1.2 Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Generalversammlung der Änderung von Artikel 2 der Statuten der Gesellschaft (Zweck der Gesellschaft) wie folgt zustimmt:

     

     

    Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen unterstrichen)
    Artikel 2:
    Gegenstand des Dokuments ist die Konzeption, Entwicklung und Montage von elektrischen Speichersystemen sowie der Vertrieb von Batterien und elektrischem Zubehör sowie alles, was direkt oder indirekt mit der Elektroindustrie zusammenhängt.
     
    Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an gleichartigen Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder errichten, Liegenschaften erwerben oder veräußern, immaterielle Rechte oder Know-how erwerben und vermarkten, alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder dessen Verwirklichung zu fördern geeignet sind.
     
    Artikel 2:
    Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen, börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen der Elektroindustrie sowie die Konzeption, die Entwicklung und die Montage von elektrischen Energiespeichersystemen, der Vertrieb von Batterien und elektrischem Zubehör sowie alles, was direkt oder indirekt mit der Elektroindustrie zusammenhängt.
     
    Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen der gleichen Art beteiligen, solche erwerben oder errichten, Grundstücke erwerben oder veräussern, mit Ausnahme von Geschäften, die nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind, immaterielle Rechte oder Know-how erwerben und vermarkten, alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder dessen Verwirklichung zu fördern geeignet sind.
     

     

    Erläuterung: Die Gesellschaft hat ihr eTransport-Geschäft auf die Leclanché E-Mobility SA übertragen, mit legalem Wirksamwerden per 1. Januar 2022 des Carve-Out. Die Statuten sollen die strukturelle Änderung widerspiegeln, dass das eTransport-Geschäft nun von einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der LE-CLANCHE SA, d.h. der Leclanché E-Mobility SA, betrieben wird. Der in Artikel 2 der Statuten festgehaltene Gesellschaftszweck wird daher dahingehend geändert, dass der neue Hauptzweck der Gesellschaft der direkte und indirekte Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen, börsenkotierten und nicht börsenkotierten Unternehmen, insbesondere im Bereich der Elektroindustrie, ist. Da das Spezialitäten- und Standardgeschäft von der Gesellschaft weiterhin betrieben werden soll, soll der Zweck der Gesellschaft auch darin bestehen, dass der Nebenzweck der Gesellschaft die Konzeption, Entwicklung und Montage von elektronischen Speichersystemen ist. Der Verwaltungsrat beantragt, die Formulierung des Gesellschaftszwecks weit zu fassen, um der Gesellschaft die nötige Flexibilität für eine strategische Transaktion (z.B. einen Verkauf oder einen anderen Unternehmenszusammenschluss) zu gewährleisten. 

     

    1. Ordentliche Kapitalerhöhung zur Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital

     

    Antrag des Verwaltungsrates:  Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 33'519'708.90 um CHF 10'961'811.60 auf CHF 44'481'520.503 durch eine ordentliche Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:

     

    1. Gesamter Nennbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden soll:  CHF 10'961'811,603
    2. Betrag der zu leistenden Einlagen: CHF 41'339'957,313
    3. Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: 109'618'116 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10
    4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine
    5. Ausgabebetrag: Volumengewichteter Durchschnittspreis (VWAP), berechnet über die 10 Tage vor dem 2. September 2022 für: Working Capital Überbrückungsdarlehen, gewandelt zu 75% VWAP (0,36129 CHF); GPFOF Überbrückungsdarlehen, gewandelt zu 80% VWAP (0,38538 CHF); alle anderen Darlehen zu 85% VWAP (0,40946 CHF) (und in jedem Fall nicht tiefer als 0,10 CHF) für 109'618'1163 Namenaktien
    6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
    7. Art der Einlage: CHF 41'339'957.313 durch Verrechnung mit Ansprüchen auf 109'618'1163 voll einbezahlte Namenaktien zu einem volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP), berechnet während der letzten 10 Tage vor dem 2. September 2022 für: Working Capital Überbrückungsdarlehen umgewandelt zu 75%; GPFOF Überbrückungsdarlehen umgewandelt zu 80%; alle anderen Darlehen zu 85% (und in jedem Fall nicht unter CHF 0.10) für 109'618'1163 Namenaktien
    8. Besondere Vorteile: Keine
    9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäß der Satzung
    10. Vorkaufsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 10'961'811.60 wird von den Gläubigern gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 109'618'116 ausgeschlossen ist.

     

    Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist überschuldet im

    Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR. Zur Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition der

    Gesellschaft wird die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital vorgeschlagen. Zur

    Durchführung der Schuldenumwandlung und zur Ausgabe der erforderlichen Anzahl neuer

    Aktien an die Gläubiger ist es notwendig, das Aktienkapital der Gesellschaft unter Ausschluss

    des Bezugsrechts der Aktionäre um nominal CHF 10'961'811.603  zu erhöhen.

     

    In Anbetracht der Situation der Gesellschaft, der Notwendigkeit, eine verhältnismässige

    Zeichnungszusage von allen Aktionären zu erhalten, und der Zurückhaltung der Finanzinstitute,

    die die Gesellschaft bei diesem Vorhaben unterstützen, neue Investoren zu gewinnen, kam der

    Verwaltungsrat zu dem Schluss, dass die Durchführung einer Bezugsrechtsemission, die allen

    Aktionären offen steht, keine praktikable Option war und ist.

     

     

    11.   Verrechnung von Verlustvorträgen mit Kapitaleinlagereserven

    Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzverlust und den Verlust des Jahres 2021 im Gesamtbetrag von CHF 55'710'392.54 mit den Reserven aus Kapitaleinlagen zu verrechnen.

    Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzverlust mit den Kapitaleinlagereserven zu verrechnen und damit den bestehenden Kapitalverlust teilweise zu beseitigen.

     

     

    12.   Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses

    12.1              Entschädigung des Verwaltungsrats

                  Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung des Verwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung 2023 in Höhe von CHF 600'000,00. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahres.

                  Erläuterung: Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Details zu den beantragten Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für den Verwaltungsrat.

    12.2              Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung

    Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 von CHF 4'700'000,00. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das Geschäftsjahr 2022 genehmigt wurde.

     

    Erläuterung: Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Details in Bezug auf die vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für die Geschäftsleitung.

     

    1. Geschäftsbericht

    Der Geschäftsbericht 2021, der die konsolidierte Jahresrechnung, die statutarische Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle und den Vergütungsbericht 2021 enthält, steht den Aktionären am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung. Der Geschäftsbericht und der Vergütungsbericht sind auch auf der Website von Leclanché unter https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar.

     

     

    1. Teilnahme- und Stimmrechte

    Aktionäre, die ab dem 20. September 2022, 17:00 Uhr Schweizer Zeit, mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen sind, sind an der Generalversammlung stimmberechtigt.

     

    Ab dem 20. September 2022, 17.00 Uhr Schweizer Zeit, bis zum 30. September 2022 werden keine Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an der Generalversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum einen Teil oder alle ihre Aktien verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr stimmberechtigt.

     

    1. Vertretung

    Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände der Coronavirus-Pandemie ist es den Aktionären nicht möglich, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

     

    Me. Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel, Postfach 385, CH-1211 Genf, handelt als unabhängiger Stimmrechtsvertreter. Das Vollmachtsformular mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten ist an die areg.ch ag unter der in Ziffer V. angegebenen Adresse zu übermitteln.

     

    V. Weisung zur Stimmabgabe

    Das beiliegende Vollmachtsformular kann zur Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und zur Erteilung von Stimminstruktionen verwendet werden. Beides ist mit beiliegendem Umschlag bis spätestens Mittwoch, 28. September 2022, an die areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf, Schweiz, zurückzusenden. Soweit der Aktionär dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine besonderen Weisungen erteilt, weist er den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an, für seine Aktien im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates zu den Traktanden zu stimmen. Dasselbe gilt für zusätzliche oder alternative Anträge zu den in dieser Einladung aufgeführten Traktanden und für neue Traktanden.

    Alternativ haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Stimme durch Erteilung von elektronischen Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter über Netvote abzugeben: www.netvote.ch/leclanche. Aktionäre können bis spätestens Mittwoch, 28. September 2022, 11.59 Uhr Schweizer Zeit, elektronisch übermittelte Stimminstruktionen erteilen oder ändern.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie bei info@leclanche.com oder auf www.leclanche.com.

     

    Yverdon-les-Bains, 8. September 2022

     

    Für den Verwaltungsrat

    Der Vorsitzende
    Stefan A. Müller

     

     

     

    ANHANG 1: ERLÄUTERUNGEN ZU TRAKTANDUM 12

     

    Wie in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und in den Statuten vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären die Genehmigung beantragen:

     

    1. den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur nächsten Generalversammlung im Jahr 2023[4]

     

    2. den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Exekutivausschusses für das Geschäftsjahr 2023[5]

     

    Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Hauptversammlung der Aktionäre zur Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer Vergütungspolitik.

     

    Zudem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2 konsultativ über den Vergütungsbericht 2021 abzustimmen.

     

     

    Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag des Verwaltungsrats (Traktandum 12.1)

     

    Die vorgeschlagene maximale Gesamtentschädigung von CHF 600'000.00 ist für den Verwaltungsrat bestimmt und besteht aus fixen Honoraren, wie aus den Angaben hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.

     

    Darüber hinaus zahlt das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge an die Verwaltungsratsmitglieder, die über die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen gewährt.

     

    Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 (Traktandum 12.2)

     

    Die vorgeschlagene maximale Gesamtentschädigung von CHF 600'000.00 ist für den Verwaltungsrat bestimmt und besteht aus fixen Honoraren, wie aus den Angaben hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.

     

    Darüber hinaus zahlt das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge an die Verwaltungsratsmitglieder, die über die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen gewährt.

     

    Erläuterungen zum beantragten maximalen Vergütungsbetrag der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 (Traktandum 12.2)

     

    Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 4'700'000.00 als maximalen Gesamtbetrag der Entschädigung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das Geschäftsjahr 2022 genehmigt wurde.

     

    Gemäß den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes Jahr die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das nächste Geschäftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der maximalen Vergütung umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige Vergütung (Bonus) sowie die variable langfristige Vergütung, die in diesem Jahr gezahlt oder gewährt wird.

     

    Wie im Vergütungsbericht 2021 dargelegt, belief sich die Vergütung der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2021 auf CHF 1'795'000. Der vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellen Vergütungspolitik des Unternehmens.

     

    Der maximale Gesamtvergütungsbetrag ist ein Budget und basiert auf der Annahme, daβ jedes Mitglied der Geschäftsleitung und das Unternehmen alle Zielvorgaben vollständig erreicht haben. Er sollte nicht als der tatsächlich gezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.

     

    Darüber hinaus zahlt das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zur Sozialversicherung.

    Über Leclanché  

    Leclanché SA mit Sitz in der Schweiz ist ein führender Anbieter von hochwertigen Energiespeicherlösungen, die die Fortschritte in Richtung einer sauberen Energiezukunft beschleunigen sollen. Die Geschichte und das Erbe von Leclanché wurzeln in mehr als 100 Jahren innovativer Entwicklung von Batterien und Energiespeichern – das Unternehmen ist ein zuverlässiger Anbieter von Energiespeicherlösungen weltweit. Dies, kombiniert mit der Unternehmenskultur des deutschen Maschinenbaus und der Schweizer Präzision und Qualität, macht Leclanché zum bevorzugten Partner für neue Markteilnehmer, etablierte Unternehmen und Regierungen, die an der Spitze positiver Veränderungen in der weltweiten Energieerzeugung und -verteilung sowie ihres Verbrauchs stehen. Der Energiewandel wird hauptsächlich durch Veränderungen im Management der Stromnetze und in der Elektrifizierung des Transports vorangetrieben; beide Märkte sind das Rückgrat der Strategie und des Geschäftsmodells von Leclanché. Die Produkte von Leclanché sind das Herzstück der Konvergenz der Verkehrselektrifizierung und der Entwicklung des Verteilungsnetzes. Leclanché ist das einzige weltweit gelistete, reine Energiespeicherunternehmen, das in drei Geschäftseinheiten organisiert ist: stationäre Speicherlösungen,
    e-Transportlösungen und spezielle Batteriesysteme. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN).

    SIX Swiss Exchange: ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

     

    Haftungsausschluss

    Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie „strategisch", „vorgeschlagen", „eingeführt", „wird", „geplant", „erwartet", „Verpflichtung", „erwarten", „prognostizieren", „etabliert", „vorbereiten", „planen", „schätzen", „Ziele", „würden", „potenziell" und „erwarten" gekennzeichnet sein können, „Schätzung", „Angebot" oder ähnliche Ausdrücke oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse erzielen wird.

     

    Kontakte Leclanché

     

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    T: +41 (0) 24 424 65 00
    E-Mail: invest.leclanche@leclanche.com

     

     

     

    [1] SEFAM steht für: AM INVESTMENT SCA, SICAV-SIF - Illiquid Assets Sub-Fund, zusammen mit FINEXIS EQUITY FUND - Renewable Energy Sub-Fund, FINEXIS EQUITY FUND - Multi Asset Strategy Sub-Fund, FINEXIS EQUITY FUND - E Money Strategies Sub-Fund (auch als Energy Storage Invest bezeichnet); alle diese Fonds sind Hauptaktionär von Leclanché, nachstehend als „SEFAM" bezeichnet.

    [2] Bei den Zahlen handelt es sich um Buchwerte auf der Grundlage einer indikativen Pro-Forma-Bilanz, die für den Carve-Out des eTransport-Geschäfts zum 30. Juni 2021 erstellt wurde.

    [3] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Umwandlung umzuwandelnden Darlehen werden zum volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) umgewandelt, der für die 10 Tage vor dem 2. September 2022 berechnet wird:

    [4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten, die auf ca. 7'500,00 CHF geschätzt werden.

    [5] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten, die auf etwa 650'000,00 CHF geschätzt werden.



    Ende der Insiderinformation
    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Leclanché SA
    Av. des Sports 42
    1400 Yverdon-les-Bains
    Schweiz
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    Fax: +41 (24) 424 65-20
    E-Mail: investors@leclanche.com
    Internet: www.leclanche.com
    ISIN: CH0110303119, CH0016271550
    Valorennummer: A1CUUB, 812950
    Börsen: SIX Swiss Exchange
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