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     461  0 Kommentare Raus aus der Basisrente oder Rürup-Rente: Widerrufen statt kündigen

    Wer aus einer Basis-Rente aussteigen will, merkt schnell, dass das nicht einfach ist. Doch ein Widerruf kann die Lösung sein.

    Viele Deutsche haben in den vergangenen Jahren eine sogenannte Basis-Rentenversicherung (auch Rürup-Rente genannt) abgeschlossen, um ihre Altersvorsorge zu stärken. Angelockt wurden sie dabei nicht zuletzt von steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase.

    Doch je länger diese Verträge laufen, desto häufiger zeigt sich: Die Wertentwicklung ist enttäuschend. Dazu kommen massive Nachteile, die vielen Verbrauchern beim Abschluss nicht deutlich gemacht wurden:

    • Das Kapital ist nicht vererbbar, beleihbar oder übertragbar.
    • Die Kosten einer Basis-Rente sind häufig sehr hoch. Nicht selten ergeben sich Kostenbelastungen von über zehn Prozent, was gerade bei einer langfristigen Geldanlage schädlich ist.
    • Ohne optionalen Hinterbliebenenschutz (der zusätzliche Kosten verursacht) verfällt das Kapital im Todesfall.
    • Bei Erreichen der Altersgrenze ist keine einmalige Auszahlung möglich, sondern nur eine monatliche Verrentung des angesparten Kapitals.

    Kunden kommen nicht an ihr Geld

    Der wichtigste Nachteil stellt sich jedoch heraus, wenn ein Kunde seine Police vorzeitig zu Geld machen will: Anders als eine Lebensversicherung kann eine Basis-Rente nicht gekündigt und ausgezahlt werden. Eine Kündigung führt lediglich zu einer Stilllegung der Police. An das angesparte Kapital kommt der Kunde dadurch aber nicht. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn beispielsweise Selbständige in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wie in der Corona-Krise geschehen.

    Allerdings gibt es eine Möglichkeit, wie Besitzer einer Basis-Rente doch noch an ihr Geld kommen können. Denn nach unseren Erfahrungen haben viele Versicherungen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert oder nicht sämtliche Verbraucherinformationen erteilt.

    Lassen Sie hier kostenlos prüfen, ob Sie ihre Basis-Rente widerrufen können.

    In diesen Fällen kann der Versicherte noch Jahre nach Abschluss der Police den Widerruf erklären. Denn durch die fehlenden Informationen hat die übliche Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen. Der Widerruf führt dann zu einer sogenannten Rückabwicklung der Versicherung und somit auch zur Auszahlung des angesparten Kapitals.

    Urteile bestätigen Widerrufsmöglichkeit

    So hat vor kurzem das LG Köln (Az. 12 O 115/21) die Canada Life Versicherung zur Rückabwicklung von zwei fondsgebundenen Basis-Rentenversicherungen aus dem Jahr 2012 verurteilt. Grund: In der Widerrufsbelehrung wurde nicht korrekt darüber informiert, wie im Fall eines Widerrufs mit den Überschussanteilen umzugehen ist. Canada Life muss an den Kunden, der rund 60.000 Euro eingezahlt hatte, einen Betrag von mehr als 65.000 Euro auszahlen. Dem Versicherten kommen also auch die zwischenzeitlich in den Fonds erwirtschafteten Überschüsse zugute.

    Der Fehler, über den das Kölner Gericht geurteilt hat, findet sich neben Versicherungen der Canada Life auch in Verträgen der Allianz – und zwar in den Jahren 2008 bis 2018.

    Viele Versicherungen betroffen

    Das LG Köln (Az. 12 O 190/21) hat auch die Generali Deutschland (ehemals Aachen Münchener Versicherung) zur Rückabwicklung einer „Rente Pur“ genannten Basis-Rente aus dem Jahr 2008 verurteilt. Grund: Die Widerrufsbelehrung ist so formuliert, dass für den Versicherten unklar ist, wann die Widerrufsfrist beginnt. Dies ist ein weit verbreiteter Fehler und findet sich nach unseren Erkenntnissen in den Jahren 2008 bis 2012 auch in Verträgen folgender Versicherungen: Allianz, AXA, Basler, Ergo, Württembergische, Stuttgarter und Standard Life. Daneben sind auch Verträge der Heidelberger Leben oft fehlerhaft.  

    Somit kann es sich für Besitzer einer Rürup-Rente lohnen, ihren Vertrag auf Formfehler untersuchen zu lassen, wenn sie ihn loswerden wollen. Ein erfolgreicher Widerruf kann zusätzlich die Rückzahlung von Abschluss- und Vertriebskosten zur Folge haben, die die Versicherung ansonsten kassieren würde. Um zu erfahren, ob eine Police für den Widerruf in Frage kommt, sollten sie diese von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Raus aus der Basisrente oder Rürup-Rente: Widerrufen statt kündigen Wer aus einer Basis-Rente aussteigen will, merkt schnell, dass das nicht einfach ist. Doch ein Widerruf kann die Lösung sein.