Urteil des OLG Jena
Kanzlei Mingers. gewinnt Dieselskandal-Klage gegen Volkswagen
Volkswagen muss hohe Schadensersatzsummen im Rahmen des Dieselskandals zahlen.
Die Hintergründe der Klage gegen Volkswagen
Im vorliegenden Fall, der von der Rechtsanwaltskanzlei Mingers. betreut wurde, unterzeichnete der Kläger 2015 einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen, einen Audi A5 2,0 TDI. 84.500 Kilometer hatte das Modell bis dahin auf dem Tacho. 31.400 Euro kostete es den Käufer.
In dem Fahrzeug war der Motor des Modells EA 189 verbaut – der Skandalmotor, der viele Debatten rund um den Dieselskandal dominierte. Denn das Modell erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, und steuert dementsprechend die Abgasreinigung. Im Umkehrschluss heißt das: Im normalen Straßenverkehr überschreiten die Abgaswerte deutlich die EU-weit zugelassenen Emissionsgrenzen.
Einordnung als unzulässige Abschalteinrichtung
Mit einem Bescheid ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon 2015 diese verwendete Software als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Betroffene Fahrzeuge mussten daraufhin ein Softwareupdate aufspielen lassen. Für viele Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer eine umständliche Angelegenheit.
Hätte der Kläger zuvor von den generellen Umständen, der illegalen Software und den Folgen des Dieselskandals gewusst, hätte er das Fahrzeug nicht erworben. Er brachte den Fall also vor Gericht, um Schadensersatz zu erstreiten. Die Forderung: Volkswagen zahlt den Kaufpreis zurück abzüglich einer festgelegten Nutzungsgebühr.
Klage zunächst abgewiesen
Vom Landgericht Meiningen wurde die Klage zunächst aber abgewiesen. Die Ansprüche des Klägers seien bereits verjährt gewesen, hieß es als Begründung.
Allerdings war die Rechtslage lange so unklar, dass eine Klage bis 2019 unzumutbar gewesen wäre. Der Fall ging also in Berufung vor das Oberlandesgericht Jena. Dieses bestätigt: Der Kläger hat einen Anspruch auf Schadensersatzzahlungen in Höhe von mehr als 18.000 Euro. (Diese ergeben sich aus §§ 826, 31, 249 BGB.) Mithilfe der Kanzlei Mingers. konnte ein Urteil zugunsten des Klägers und Fahrzeugbesitzers erstritten werden.
Sittenwidriges Handeln seitens VW
Indem der Hersteller den Motor EA 189 inklusive der illegalen Abschaltsoftware im Fahrzeug verbaut hatte, lag eine sittenwidrige Handlung gemäß § 826 BGB vor. Ähnliche Beschlüsse fassten bereits die Oberlandesgerichte Köln oder Frankfurt.
"Diese sittenwidrige Handlung wird in Hinblick auf die unternehmerische Entscheidung, die dahintersteckte, außerdem als vorsätzlich eingestuft", erklärt der Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers. "Damit scheidet eine versehentliche Verwendung aus." Und durch genau diese vorsätzliche sittenwidrige Handlung seitens des Herstellers hat der Kläger einen Schaden erlitten, der ersetzbar ist. Aufkommen muss also der Konzern Volkswagen.
Hunderttausende Betroffene im Dieselskandal
Mit dieser Situation ist der Kläger nicht allein. Hunderttausende Fahrzeughalterinnen und -halter von Dieselmodellen sind ebenfalls Opfer der sittenwidrigen Manipulation der Hersteller geworden. Und in zahlreichen Fällen haben die Gerichte bereits verbraucherfreundlich und für die Kläger-Seite entschieden. Die Kanzlei Mingers. vertritt zahlreiche dieser Fälle und kämpft für die jeweiligen Rechte der Mandantinnen und Mandanten.
Und die Chancen werden immer besser. Auch laut Europäischem Gerichtshof gilt die Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung als unzulässig. Ein Urteil dazu hat der EuGH erst kürzlich zum sogenannten Thermofenster gefällt. Dahinter steckt ein Mechanismus, der steuert, dass die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs funktioniert. Die Einstufung eines solchen Mechanismus als illegal bringt weitreichende Folgen für den Hersteller VW mit sich – und für die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen die Chancen für Schadensersatz so gut wie nie.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.!
Sollten Sie ebenfalls von den Folgen des Dieselskandals betroffen sein, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist spezialisiert auf die Thematik des Dieselskandals und vertritt zahlreiche Betroffene im Kampf um die ihnen rechtmäßig zustehenden Schadensersatzleistungen.
Der Erfolgs dieses Falls, in dem die Kanzlei Mingers. den Kläger zu seinen rechtmäßigen Schadensersatzleistungen bringen konnte, zeigt erneut: Die Chancen für die Verbraucherseite stehen gut. Lassen auch Sie sich beraten und nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Situation individuell. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law – unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
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