Der Lithium-Krimi geht weiter
AVZ Minerals: Transaktionsvereinbarung mit Suzhou CATH verlängert
Die australische AVZ hält über eine kongolesische Objektgesellschaft die Mehrheit an der derzeit weltgrößten Lithiumlagerstätte (Festgestein). Um Ausweitung wird trotzdem gerungen.
Der nun schon seit Monaten anhaltende Rechtsstreit um die Besitzverhältnisse des Manono-Lithium-Zinn-Projekts im Kongo bedingt nicht nur die Aussetzung der Aktie von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ,
FSE: 3A2) vom Börsenhandel, sondern behindert auch den Teilverkauf eines großen Aktienpaketes an die chinesische Suzhou CATH Energy Technologies. Deshalb werden die damit zusammenhängenden Termine
nun bis zum Jahresende verlängert.
Noch zu Beginn des Jahres waren AVZ Minerals und Suzhou CATH Energy Technologies zuversichtlich, die vereinbarte Übergabe der Besitzanteile am Manono-Projekt und die dafür im Gegenzug von Suzhou
CATH zu erbringenden Gegenleistungen im Frühjahr 2022 abschließen zu können.
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Es kam bekanntlich anders, denn der von Jin Cheng Mining, also von dritter Seite, angestrengte Prozess um die Besitzverhältnisse am Manono-Projekt hat die ursprünglichen Zeitplanungen schnell als
unrealistisch erscheinen lassen. Da das Verhältnis von AVZ Minerals und Suzhou CATH durch diese Entwicklung nicht belastet wurde, konnten sich beide Partner schnell darauf verständigen, die
Vereinbarungen zu verlängern.
Das gute Verhältnis von AVZ Minerals zu Suzhou CATH wird durch den Rechtsstreit nicht getrübt
Allerdings mussten beide Seiten im weiteren Verlauf des Jahres erkennen, dass ihre ursprüngliche Erwartung, bis wann der Konflikt einer Lösung zugeführt sein könnte, zu optimistisch war, denn die
Entscheidung, das Transaktionsimplementierungsabkommen zeitlich zu verlängern, musste immer wieder erneuert werden.
Auch jetzt steht wieder eine Verlängerung an, da der Rechtsstreit um die Besitzverhältnisse am Manono-Projekt noch nicht geklärt ist. Aus diesem Grund haben sich AVZ Minerals und Suzhou CATH
abermals dazu entschieden, das Transaktionsimplementierungsabkommen erneut bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Ob diese Frist ausreichen wird, bleibt abzuwarten.
Erfreulich für die leidgeprüften Aktionäre von AVZ Minerals ist jedoch, dass zumindest das Verhältnis von AVZ Minerals und Suzhou CATH durch den Rechtsstreit mit Jin Cheng Mining nicht negativ
beeinflusst wird, denn beide Partner sind auch weiterhin gewillt, die Transaktion gemäß der ursprünglichen Vereinbarung abzuschließen, sobald dies möglich sein wird.
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