Meyer Burger Technology AG
Beginn der Bezugsfrist und des Bezugsrechtshandels
Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung |
- Bestehenden Aktionären, die bei Börsenschluss am 31. Oktober 2022 Meyer Burger Aktien halten, soll 1 Bezugsrecht pro bestehende Aktie zugeteilt werden. Die Inhaber von 20 Bezugsrechten sind berechtigt, 7 neue Aktien zu einem Preis von CHF 0,267 pro neue Aktie zu erwerben
- Der Handel der Bezugsrechte an der SIX Swiss Exchange beginnt am 1. November 2022 und endet am 7. November 2022. Die Bezugsfrist beginnt am 1. November 2022 und endet am 9. November 2022 um 12:00 Uhr MEZ. Der erste Handelstag der neuen Namensaktien und die Abrechnung erfolgen am 11. November 2022.
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 28. Oktober 2022 in Thun haben die Aktionäre der Meyer Burger Technology AG ("Meyer Burger" oder "Gesellschaft") dem Antrag des Verwaltungsrats
zum Traktandum mit 98,58 Prozent der Stimmen zugestimmt, eine ordentliche Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 934'671'850 neuen Aktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 pro Namenaktie
durchzuführen. Mit den Mitteln aus der geplanten Kapitalerhöhung soll Meyer Burger in die Lage versetzt werden, die jährliche Produktionskapazität für Solarzellen und Solarmodule auf rund 3 GW
auszubauen. An der ausserordentlichen Generalversammlung waren insgesamt 1'111'844'450 Aktien (41,63 Prozent der ausgegebenen Aktien) durch 302 Aktionäre vor Ort vertreten.
Die Meyer Burger Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 31. Oktober 2022 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte werden übertragbar und handelbar sein über
den vorgesehenen Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange. 20 Bezugsrechte berechtigen ihre Inhaber zum Bezug von 7 neuen Aktien zu einem Preis von CHF 0,267 pro neue Aktie, vorbehaltlich
gewisser Einschränkungen, die für das Angebot von Bezugsrechten gelten, einschliesslich rechtlicher Einschränkungen in ausländischen Rechtsordnungen.