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    Diesel-Abgasskandal  850  0 Kommentare
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    Bedeutendes LG-Urteil - Schadensersatz bereits wegen fahrlässigen Verhaltens von VW!

    Das Landgericht (LG) Stuttgart hat im Fall eines Golfs VII mit Dieselmotor des Typs EA 288 entschieden, dass Volkswagen (VW) dem Geschädigten Schadensersatz zahlen muss. Wie das Urteil begründet wird, erfahren Sie hier!

     

     

    Wo liegt die Besonderheit des Falles vor dem LG Stuttgart?

     

    Im vorliegenden Fall vor dem LG Stuttgart klagte ein Geschädigter des Diesel-Abgasskandals auf Schadensersatz gegen VW. Der Kläger fuhr einen VW Golf VII mit Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 5. Es handelt sich dabei um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189, welches neben VW auch in Fahrzeugen der Marken Audi, Seat und Skoda eingesetzt wird.

     

    Die Besonderheit dieses Falles ist, dass das Auto nicht von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen war. Allerdings konnte der Geschädigte hinreichend begründet darlegen, dass das Fahrzeug die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr einhalte.

     

     

    LG Stuttgart bejaht Anspruch bereits bei Fahrlässigkeit!

     

    Das LG Stuttgart ist der Argumentation des Klägers gefolgt und hat einen Schadensersatzanspruch bejaht. Nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 müssen die Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch unter normalen Betriebsbedingungen und nicht nur im Prüfmodus eingehalten werden. Indem VW diese Vorgabe nicht erfüllt habe, sei der Autohersteller zur Schadensersatzzahlung gemäß § 823 Absatz 2 BGB verpflichtet.

     

    Damit setzt das Gericht nicht erst die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB voraus, sondern nimmt einen Anspruch bereits bei einem fahrlässigen Verhalten von VW an.

     

     

    Welche Richtung wird der EuGH einschlagen?

     

    Das LG Stuttgart schließt sich mit diesem Urteil der Ansicht von EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos an. Dieser hatte in seinem Schlussantrag deutlich gemacht, dass Autohersteller auch dann Schadensersatz leisten müssten, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben.

     

    Noch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kein Urteil gesprochen. Sollte er sich allerdings der Ansicht des Generalanwalts anschließen, würde es die Durchsetzung vieler Schadensersatzansprüche im Diesel-Abgasskandal erleichtern. Es bleibt somit abzuwarten, welche Richtung der EuGH einschlagen wird. 

     

     

    Wir sind für Sie da!

     

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    Die Kanzlei Mingers steht Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Dieselabgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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