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    Metalcorp-CEO Carlos Leite  295  0 Kommentare „Es ist auch in unserem Interesse, die Anleihe schnellstmöglich teilweise oder vollständig zurückzuzahlen“


    Aufgrund des Nicht-Erreichens des Quorums in Höhe von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens in einer ersten Abstimmung ohne Versammlung (AoV) hat die Metalcorp Group S.A. ihre Anleihegläubiger zu einer zweiten Gläubigerversammlung (Präsenzveranstaltung) am 18. November nach Frankfurt am Main eingeladen. Dort sollen die Anleger u.a. über die geplante einjährige Laufzeitverlängerung der Metalcorp-Anleihe 2017/22 (ISIN: DE000A19MDV0) abstimmen. Ein beschlussfähiges Quorum wird dann bereits bei einer Teilnahme von 25% des ausstehenden Anleihevolumens erreicht. Neben den Vorschlägen des Unternehmens hat auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) einen Gegenantrag mit modifizierten Vorschlägen eingereicht. Wir haben dazu noch einmal bei Carlos Leite, CEO der Metalcorp Group S.A., nachgefragt.

    Anleihen Finder: Hallo Herr Leite, die erste Abstimmung Ihrer Gläubiger war aufgrund einer zu geringen Teilnahme nicht beschlussfähig. Das ist nicht unüblich. Sie haben sicher insgeheim auch damit gerechnet. Wie wappnen Sie sich jetzt für die zweite AGV und wie wollen Sie die Gläubiger von einer Teilnahme überzeugen?

    Carlos Leite: Zunächst möchten wir uns bei allen Anleihegläubigern bedanken, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Tatsächlich waren wir nicht überrascht, das Quorum in der AoV nicht erreicht zu haben, sind aber sehr zuversichtlich, dass uns dies in der zweiten Versammlung bei einem erforderlichen Quorum von 25 % des ausstehenden Volumens gelingen wird. Aber auch hier benötigen wir die Unterstützung jedes einzelnen Gläubigers. Wir wissen, dass dies für die Gläubiger mit Aufwand und Kosten verbunden ist. Daher haben wir uns entschlossen, den Teilnehmern, die von ihrem Stimmrecht in der 2. Gläubigerversammlung persönlich oder per Vollmacht Gebrauch machen, 0,5 % des Nennwertes des angemeldeten Nominals, mindestens aber 50 Euro pro Depot zu erstatten. Die Zahlung der über den Mindestbetrag hinausgehenden Teilnahmevergütung steht unter dem Vorbehalt des wirksamen Zustandekommens der Prolongation der Anleihe. Im Dialog mit den Investoren sind wir offen für Feedback und befinden uns daher im konstruktiven Austausch mit den Gläubigern und Gläubigervertretern, wie zum Beispiel der SdK. Gemeinsam arbeiten wir daran, die geplanten Maßnahmen im Sinne der Anleger umzusetzen.

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