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    EQS-Adhoc  813  0 Kommentare Corestate Capital Holding S.A.: Gläubigerversammlungen beschließen modifiziertes Restrukturierungskonzept

    EQS-Ad-hoc: Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Vereinbarung
    Corestate Capital Holding S.A.: Gläubigerversammlungen beschließen modifiziertes Restrukturierungskonzept

    28.11.2022 / 11:59 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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    Gläubigerversammlungen beschließen modifiziertes Restrukturierungskonzept – Austausch der bestehenden Schuldverschreibungen im Wege eines Debt-to-Equity und Debt-to-Debt Swaps geplant – Signifikante Anpassung der Corporate Governance des Corestate-Konzerns

    Luxemburg, 28. November 2022 - Die Gläubigerversammlungen für die von der Corestate Capital Holding S.A. ("Corestate") begebene Wandelschuldverschreibung 2022 ("WSV 2022") bzw. Schuldverschreibung 2023 ("SV 2023" und zusammen mit den WSV 2022 die "Schuldverschreibungen") haben heute mit der erforderlichen Mehrheit für die Annahme eines modifizierten Restrukturierungskonzepts gestimmt. Der Vorstand der Corestate beabsichtigt, dieses Konzept umzusetzen. Auf dieser Basis und unter der Prämisse einer erfolgreichen Umsetzung geht der Vorstand davon aus, dass das langfristige Fortbestehen von Corestate gesichert werden kann.

    In einem ersten Schritt werden die Corestate und ein Großteil der Inhaber der Schuldverschreibungen voraussichtlich eine Lock-up Vereinbarung abschließen. Auf dieser Basis wird die Laufzeit der WSV 2022 bis zum 15. April 2023 verlängert und bestimmte Kündigungsrechte der Inhaber der Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen. Sollte diese Verlängerung nicht ausreichen, um das Konzept umzusetzen, ist eine weitere Verlängerung der Laufzeit der Schuldverschreibungen vorgesehen.

    Um die Verschuldung des Corestate-Konzerns nachhaltig zu reduzieren, sollen Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von insgesamt EUR 388,4 Mio., pro ratarisch aufgeteilt auf die WSV 2022 und die SV 2023, gegen neue Aktien der Corestate getauscht werden (Debt-to-Equity-Swap). Hierzu soll auf der für den 20. Dezember 2022 angesetzten außerordentlichen Hauptversammlung der Corestate ein erhöhtes genehmigtes Kapital geschaffen werden. Die neuen Aktien sollen dabei im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital geschaffen werden. Die Bezugsrechte von bestehenden Aktionären werden ausgeschlossen. Der Vorstand geht davon aus, dass die Inhaber der Schuldverschreibungen nach Durchführung der Kapitalerhöhung ca. 81,25 % des erhöhten Kapitals der Corestate halten werden.

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