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    GreenX Metals Limited  2567  0 Kommentare Anhörung der Klage gegen Polen vor Schiedsgericht nun abgeschlossen - Seite 2

     

    EINZELHEITEN ZUR ENTSCHÄDIGUNGSKLAGE

     

    Die Entschädigungsklage des Unternehmens gegen die Republik Polen wird durch einen etablierten und durchsetzbaren Rechtsrahmen verfolgt. Beide Streitparteien – GreenX und Polen – haben sich darauf verständigt, die Regeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) auf das Verfahren anzuwenden. Das Schiedsgerichtsverfahren wird vom Ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag durchgeführt.

     

    Die Phase der Beweisaufnahme im Schiedsverfahren ist nun vor dem Schiedsgericht abgeschlossen worden. Nach Abschluss der Anhörung wird das Schiedsgericht zu angemessener Zeit einen Schiedsspruch erlassen. Für den Erlass des Schiedsspruchs wurde kein konkretes Datum verlautbart. Das Unternehmen hat beim Gericht gegen Polen einen Entschädigungsanspruch in Höhe von bis zu 737 Millionen Pfund (1,3 Milliarden AUD/4,0 Milliarden PLN) geltend gemacht. Darin enthalten ist der neu ermittelte Wert des Gewinnentgangs von GreenX und die Schadenersatzleistungen in Zusammenhang mit den Projekten Jan Karski und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen in Zusammenhang mit allfälligen Schadenersatzansprüchen. Der Schadenersatzanspruch wurde von unabhängigen externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen erhoben, welche von GreenX eigens für die gegenständliche Entschädigungsklage beauftragt wurden.

     

    Im Juli 2020 gab das Unternehmen bekannt, dass es mit der Firma Litigation Capital Management (LCM) eine Prozessfinanzierungsvereinbarung (LFA) im Wert von 12,3 Millionen USD abgeschlossen hat. Diese Fazilität wird derzeit in Anspruch genommen, um die Kosten für Anwälte, Gerichte und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten in Zusammenhang mit der Entschädigungsklage zu decken. Die LFA ist ein Darlehen mit beschränktem Rückgriff, das von LCM nach dem Grundsatz „kein Gewinn, kein Honorar“ gewährt wird.

     

    Im September 2020 gab GreenX bekannt, dass das Unternehmen durch die Zustellung der Einleitungsanzeige gegen die Republik Polen formell mit der Entschädigungsklage begonnen hat. Im Juni 2021 teilte GreenX dann mit, dass es seine Klageschrift im BIT-Schiedsverfahren, einschließlich der ersten bewerteten Schadensersatzforderung, formell eingebracht hat. Die Erwiderungserklärung (Statement of Reply) des Unternehmens – der letzte wesentliche Antrag des Unternehmens im Hinblick auf das BIT-Schiedsverfahren – wurde im Juli 2021 eingereicht. Die Erwiderungserklärung geht auf verschiedene Punkte ein, welche die Republik Polen in ihrer Klagebeantwortung (Statement of Defence) vorgebracht hat. Die Erwiderungserklärung enthält auch eine Neubewertung der Schadensersatzforderung auf Grundlage der Antworten auf die Klageerwiderung Polens.

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    GreenX Metals Limited Anhörung der Klage gegen Polen vor Schiedsgericht nun abgeschlossen - Seite 2  -          Die gemeinsame BIT- und ECT-Schiedsgerichtsverhandlung zur Anhörung der Klage von GreenX gegen Polen vor dem Schiedsgericht nach der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung wurde nunmehr abgeschlossen. -          Es wurde ein …