Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien
Valora Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
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Am 26. Juli 2022 hat Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA») den Angebotsprospekt für ein öffentliches Kaufangebot der hundertprozentigen Tochtergesellschaft von FEMSA, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., Monterrey, Mexiko («Anbieterin»), für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 der Valora Holding AG («Valora») («Valora Aktien») zu einem Angebotspreis von CHF 260.00 netto in bar je Valora Aktie publiziert.
Am 2. November 2022 stellte Valora ein Gesuch um Befreiung von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung sowie ein Gesuch um Dekotierung der Valora Aktien von der SIX Swiss Exchange mit Wirkung ab einem nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils betreffend Kraftloserklärung der sich nach Abschluss des Übernahmeverfahrens noch im Publikum befindenden Valora Aktien zu bestimmenden Zeitpunkt.
Am 30. November 2022 hat die SIX Exchange Regulation («SER») das Gesuch von Valora um Dekotierung sämtlicher Valora Aktien bewilligt. Der letzte Handelstag der Valora Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids im Kraftloserklärungsverfahren nach Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Bezug auf die sich noch im Publikum befindenden Valora Aktien festgelegt. Das Kraftloserklärungsverfahren wurde am 1. November 2022 von der Anbieterin eingeleitet.