Desert Gold veröffentlicht aktuelle Finanzdaten
2. Dezember 2022, Surrey British Columbia. Desert Gold Ventures Inc. („Desert Gold“ oder „das Unternehmen“) (TSX.V: DAU, FWB: QXR2, OTCQB: DAUGF) ) freut sich, im Anschluss an seine Pressemeldung vom 1. Dezember 2022 bekannt zu geben, dass das Unternehmen Zeichnungsbelege im Wert von über 1.741.000 Dollar erhalten hat. Nachdem das Marktinteresse am Unternehmen selbst und an dieser Finanzierung so groß ist, nimmt das Unternehmen bis auf Weiteres nach wie vor Zeichnungen im Sinne einer Überzeichnung entgegen.
Am 1. Dezember 2022 gab das Unternehmen bekannt, dass die Durchführung einer Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung von 24.285.714 Einheiten zum Preis von 0,07 CAD pro Einheit (die „Einheit“) geplant ist, sofern die Börsenaufsicht dazu die Genehmigung erteilt. Der Erlös aus der Platzierung beläuft sich demnach auf 1.700.000 CAD (die „Finanzierung“). Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens und einem Warrant zum Kauf einer Stammaktie (der „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber während eines Zeitraums von drei (3) Jahren ab dem Transaktionsabschluss der Finanzierung zum Kauf einer weiteren Stammaktie des Unternehmens zu einem Preis von CAD $ 0,08 pro Stammaktie.
Das Unternehmen kann im Rahmen der Finanzierung eine Vermittlungsprovision an berechtigte Personen zahlen. Die infolge der Finanzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer staatlichen Haltefrist.
Der Erlös aus der Finanzierung wird in erster Linie für Bohrungen im Senegal Mali Shear Zone Project, dem Vorzeigeprojekt des Unternehmens im Westen von Mali (das „SMSZ-Projekt“), aber auch für allgemeine betriebliche Zwecke (Working Capital) verwendet.
Falls Board-Mitglieder und/oder leitende Angestellte des Unternehmens im Rahmen der Finanzierung Einheiten erwerben, gilt diese Beteiligung als eine Transaktion mit einer nahe stehenden Person im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“). Die Transaktion ist von den Anforderungen von MI 61-101 hinsichtlich einer formellen Bewertung und der Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre befreit, falls weder der Verkehrswert der an diese Personen ausgegebenen Wertpapiere noch der von diesen gezahlte Gegenwert 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigt.