Diesel-Abgasskandal
VW T6-Fahrer aufgepasst - Schadensersatzansprüche drohen jetzt zu verjähren!
Im Zuge des Diesel-Abgasskandals haben betroffene VW T6-Fahrer gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass einige Ansprüche zum Jahresende 2022 verjähren. Mehr dazu hier!
Rückruf der T6-Modelle im Jahr 2019!
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im April 2019 den Rückruf verschiedener Modelle des VW T6 angeordnet. Dabei wurden Modelle der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2-Liter-TDI-Motor und Schadstoffklasse Euro 6 mit der Begründung zurückgerufen, es läge eine Konformitätsabweichung vor, die zur Überschreitung des Grenzwertes für den Stickoxid-Ausstoß führe.
Einige Zulassungsstellen hingegen erklärten ganz deutlich den Rückruf aufgrund der notwendigen Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Damit war klar, dass VW T6-Fahrzeuge in den Diesel-Abgasskandal verwickelt sind.
Beachten Sie die Verjährungsfrist!
Die VW T6-Fahreuge weisen durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Mangel auf. Die Käufer haben nach der aktuellen Rechtsprechung bereits bei Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, der sich auch durch ein nachträgliches Software-Update nicht beseitigen lässt. Betroffene können somit Schadensersatzansprüche geltend machen.
Beachten Sie dabei aber die Verjährung! In der Regel ist von einer 3-Jahres-Frist auszugehen. Diese setzt am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat. Laut Rechtsprechung wird spätestens von dem Zeitpunkt ausgegangen, an dem er das Rückrufschreiben erhalten hat.
Damit droht den Modellen des VW T6, die im Jahr 2019 zurückgerufen wurden, die Verjährung der Schadensersatzansprüche zum 31.12.2022.
Wir sind für Sie da!
Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Dieselabgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
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