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     321  0 Kommentare Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal am OLG Koblenz vor schwerer Schlappe / Gericht sieht Timerfunktion als Abschalteinrichtung

    Lahr (ots) - Am Oberlandesgericht Koblenz kündigt sich im Diesel-Abgasskandal
    für Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) eine Niederlage an. Der
    fünfte Senat machte in seinem Hinweisbeschluss vom 14. November 2022 keinen Hehl
    daraus, dass sich seiner Ansicht nach im streitgegenständlichen Fiat-Motor zwei
    Abschalteinrichtungen befinden. Sinn und Zweck der sogenannten Timerfunktion
    sieht das OLG darin, die Abgasreinigung für den Prüfstand zu optimieren (Az.: U
    5 1334/22). Im realen Straßenbetrieb überschreitet dann der Motor die
    gesetzlichen Abgasgrenzwerte. Kann Fiat die Notwendigkeit der Timerfunktion
    nicht erklären, ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am Ende des
    Verfahrens eine Verurteilung von FCA unausweichlich. Im Fiat-Abgasskandal sind
    vor allem Wohnmobile involviert. Die Dr. Stoll & Sauer rät vom Fiat-Abgasskandal
    betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Mehr Infos
    zum Fiat-Abgasskandal gibt es hier
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wohnmobile) . Die
    Verbraucherkanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

    Oberlandesgerichte im Fiat-Abgasskandal auf Verbraucherseite

    Nachdem etliche Landgerichte Besitzern von Wohnmobilen Schadensersatz
    zugesprochen haben, äußern sich auch zunehmend die Oberlandesgerichte im
    Abgasskandal von Fiat Chrysler verbraucherfreundlich. Das OLG Köln hatte bereits
    Anfang des Jahres eine Verurteilung von FCA angekündigt. Bei sechs weiteren
    Verfahren am OLG München stehen ebenfalls verbraucherfreundliche Urteile an. Der
    36. Senat kündigte erstmals in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    eine Verurteilung an. Auch das OLG Celle schwenkt auf Verbraucherseite um. In
    dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführtem Verfahren ist für den 7. Senat
    offensichtlich, dass "die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände offen
    zutage" liegen.

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die juristischen Entwicklungen im
    Wohnmobil-Abgasskandal kurz zusammen:

    - Die betroffenen Wohnmobile verfügen über folgende Ausstattung: Fiat Ducato,
    2,3-Liter-Motor, 96 bis 180 PS, Euro 5b oder 6b.
    - Die Kläger verlangen von FCA die Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Rückzahlung
    des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Möglich ist auch der
    kleine Schadensersatz, bei dem die Verbraucher das Fahrzeug behalten können.
    Bei Neufahrzeugen, die noch in der Gewährleistung sind, besteht die Klage auf
    Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils.
    - Folgende unzulässige Abschalteinrichtungen sind verbaut: Zeitschaltuhr, die
    nach rund 22 Minuten die Abgasreinigung des Motors beendet. Mit Hilfe des
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