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     253  0 Kommentare Länder wollen Elementarschaden-Pflichtversicherung - Bund bremst

    BERLIN (dpa-AFX) - Zwischen Bund und Ländern gibt es neuen Streit über die Einführung einer Elementarschäden-Pflichtversicherung. Noch im Sommer seien sich Bund und Länder über die Einführung einer solchen Versicherung als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 einig gewesen, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag nach Beratungen der Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin. Nun aber habe Justizminister Marco Buschmann (FDP) der Pflichtversicherung bei der Bund-Länder-Runde eine Absage erteilt und damit "Verwunderung" ausgelöst. Das Thema werde nun noch einmal geprüft und im nächsten Jahr erneut beraten.

    Sowohl Wüst als auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnten davor, die Pflichtversicherung noch lange herauszuzögern. "Wir glauben, dass die Pflichtversicherung richtig ist", sagte Weil, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. Naturkatastrophen könnten jeden treffen. Es sei aber nicht richtig, in solchen Fällen immer wieder "riesige Sondertöpfe aus den öffentlichen Haushalten" zusammenzustellen.

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    Die Bundesländer hatten sich im Juni für die Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen. Geplant war, dass der Bund bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeitet. Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW hatte gezeigt, dass ein großer Teil der Betroffenen Gebäude nicht ausreichend gegen Naturgefahren versichert hatte.

    Nach Angaben aus Regierungskreisen positionierte sich Buschmann jedoch dagegen, Hausbesitzer per Gesetz zum Abschließen einer Versicherung gegen Elementarschäden zu zwingen. "In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht", warnte Buschmann. Nicht nur Eigentümern würden noch mehr Kosten aufgebürdet, sondern diese würden zudem "an Mieterinnen und Mieter durchgereicht werden". Verfassungsrechtlich wäre eine solche Versicherungspflicht wohl möglich, er halte sie jedoch politisch für falsch. Die Länder könnten in dieser Frage - soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe - auch selbst tätig werden./dot/DP/mis

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