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EQS-News PAION AG gibt Stellungnahme zur geplanten Kapitalmaßnahme ab

EQS-News: PAION AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
PAION AG gibt Stellungnahme zur geplanten Kapitalmaßnahme ab

16.12.2022 / 10:19 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PAION AG gibt Stellungnahme zur geplanten Kapitalmaßnahme ab

Aachen, 16. Dezember 2022 – Die PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8), ein Specialty-Pharma-Unternehmen mit innovativen Wirkstoffen zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin, hat am Mittwoch, 14. Dezember 2022, bekanntgegeben, dass der Vorstand der PAION AG beschlossen hat, eine außerordentliche Hauptversammlung zu Kapitalherabsetzungen durch Einziehung und Zusammenlegung von Aktien einzuberufen. Die Hauptversammlung soll am Mittwoch, den 25. Januar 2023, um 10:00 Uhr (MEZ) im Tivoli Aachen, Business & Event Bereich, Krefelder Straße 205, 52070 Aachen, stattfinden.

Angesichts der zahlreichen Anfragen aus dem Markt und der aktuellen Kursentwicklung erklären Gregor Siebert, CEO und Sebastian Werner, CFO der PAION AG: „Die Bekanntgabe der Maßnahme hat im Markt zu Fragen geführt, auf die wir gerne näher eingehen. Das Wichtigste zuerst: Kein Aktionär verliert Anteile am Grundkapital der Gesellschaft. Es verringert sich nur die Anzahl der Aktien. Im gleichen Zuge wird im Rahmen der vorgesehenen Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 eine PAION-Aktie entsprechend den zehnfachen Wert haben. In Summe halten alle Aktionäre also weiterhin Anteile im gleichen Wert wie vor der Kapitalmaßnahme. Es ist als umgekehrter Aktiensplit zu verstehen. Wir arbeiten aktuell mit Nachdruck daran, ein solides Finanzierungskonzept für die PAION AG aufzustellen mit dem Ziel, im Jahr 2024 den Break-Even-Punkt zu erreichen. Auf diesem Weg kann die Finanzierung über den Kapitalmarkt ein wichtiger Baustein sein. Damit diese Option für die PAION grundsätzlich möglich ist, braucht es im ersten Schritt diese Maßnahme, die primär einen technischen Akt darstellt. Dieser ist notwendig, um Spielraum für eine künftige Kapitalerhöhung zu schaffen. Denn nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine Kapitalerhöhung nur dann durchführbar, wenn der Aktienkurs über dem Nennbetrag von EUR 1,00 liegt. Wir haben uns somit bewusst für diesen Schritt entschieden, um der Gesellschaft die Möglichkeit einer Finanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Auf Basis unseres innovativen Produktsortiments sehen wir die Zukunft von PAION unverändert positiv. Der Aufbau des kommerziellen Vertriebs unter Einbindung erfahrener Distributionspartner, wie z.B. Viatris in unserer letzten Ankündigung, zeigt sukzessive Wirkung. So spiegelt sich das Potential unserer Produkte in der Anästhesie und Intensivmedizin in den vergangenen Monaten auch in zunehmenden Verkaufszahlen wider.“

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Nachrichtenquelle: EQS Group AG
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