Nach Widerruf
Clerical Medical CMI muss Lebensversicherung rückabwickeln – hohe Nachzahlung
Ein Beispiel aus unserer Praxis zeigt, wie lukrativ der Widerspruch einer Lebensversicherung bei Clerical Medical CMI sein kann.
Das Landgericht Chemnitz hat Scottish Widows, die Nachfolgegesellschaft der britischen Clercial Medical dazu verurteilt, eine Lebensversicherung nach dem Widerspruch des Kunden rückabzuwickeln (Az. 5 O 1586/16). Für den Verbraucher führt das zu einem satten Mehrertrag.
Etliche tausend deutsche Anleger haben seit den 90er Jahren in Finanzprodukte von Clerical Medical (CMI) investiert. Die Briten stellten in Form einer Lebensversicherung die Tilgungskomponente bei einer komplizierten Konstruktion aus Kredit und Rentenversicherung, die sogenannte Sicherheits-Kompakt-Rente. Damit sollten hohe steueroptimierte Renditen erwirtschaftet werden.
Doch wie so häufig: Je komplizierter ein Produkt und je vollmundiger die Versprechen, desto höher die Gefahr, dass die Rendite unter dem Strich nicht stimmt. So auch bei den „Wealthmaster“-Produkten von CMI. In etlichen Fällen reichten die Ausschüttungen nicht einmal aus, um die Zinsen für die Darlehen zu begleichen. Für viele Anleger endete das Investment daher im Desaster. Doch ein neues Urteil des LG Chemnitz, das der Interessengemeinschaft Widerruf vorliegt, macht ihnen Mut.
Denn trotz der lausigen Performance gibt es durch einen sogenannten Widerruf bzw. Widerspruch für Verbraucher die Möglichkeit, mit einem blauen Auge aus der Geldanlage herauszukommen. Formfehler in zahlreichen Verträgen ermöglichen es nämlich, mit Hilfe von spezialisierten Anwälten eine Rückabwicklung der Lebensversicherung durchzusetzen. Damit erzielen die Versicherten eine signifikant höhere Auszahlung als bei einer Kündigung oder Fortsetzung der Police.
In dem Chemnitzer Fall hatte der Kläger im Jahr 1999 eine solche Kombination aus Rentenversicherung, Lebensversicherung und Kredit abgeschlossen. Er zahlte dabei rund 217.000 Euro an einmaliger Prämie. Zum Ablaufdatum Ende 2014 zahlte CMI 249.000 Euro aus – eine eher dürftige Rendite von rund zwei Prozent jährlich für einen Zeitraum von mehr als 14 Jahren. 2015 widersprach der Versicherte seinem Vertrag und forderte die Rückabwicklung der Police. Er begründete dies mit der Tatsache, dass er nicht korrekt über sein Widerspruchsrecht informiert worden sei. Dadurch gelte nicht die übliche Widerspruchsfrist von 30 Tagen – vielmehr fange die Widerspruchsfrist gar nicht zu laufen an. Somit sei der Widerspruch auch 16 Jahre nach Abschluss des Vertrags wirksam. Im Zuge dieser Rückabwicklung forderte der Kläger auf Basis eines Gutachtens eine Nachzahlung von mehr als 150.000 Euro.
Das Gericht bestätigte den Anspruch des Kunden auf Rückabwicklung in der Sache. Es sah diverse Formfehler in den Unterlagen von Clerical Medical. So sei die Widerspruchsinformation drucktechnisch nicht hervorgehoben, wie es das Gesetz verlange. Der Widerspruch des Kunden sei daher wirksam. Auch liege keine Verwirkung des Widerspruchsrechts vor – obwohl der Verbraucher seine Police als Sicherheit für das Darlehen beliehen hatte.
Dagegen zog Clerical Medical in die Berufung. Doch auch das OLG Dresden bestätigte die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung und deutete an, zugunsten des Verbrauchers zu entscheiden. Das reichte offenbar aus, um Clerical Medical zu einem vernünftigen Vergleich zu bewegen. Die Briten zahlten einen Nachschlag von 70.000 Euro an den Kläger.
Dieses Beispiel zeigt, welches Potenzial der Widerruf bzw. Widerspruch einer Renten- oder Lebensversicherung hat. Insbesondere bei Clerical Medical finden sich zahlreiche Formfehler in den Kreditverträgen, die die Basis für eine erfolgreiche Rückabwicklung des Vertrags darstellen.
Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose und unverbindliche Prüfung von Versicherungsunterlagen. In Frage kommen dabei neben Renten- und Lebensversicherungen auch geförderte Anlagen wie eine Rürup-Rente (Basis-Rente). Unsere erfahrenen Anwälte sagen Ihnen dabei, ob der Widerspruch einer Police aussichtsreich ist. Die Kosten eines Rechtsstreits werden in vielen Fällen von Rechtsschutzversicherung übernommen. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, so gibt es gerade bei Policen der Clerical Medical häufig die Möglichkeit, die Rückabwicklung auf Basis eines Erfolgshonorars zu erstreiten.