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    EQS-Adhoc  209  0 Kommentare paragon beschließt Rückerwerbsangebot von bis zu CHF 10 Mio. in Bezug auf ihre ausstehende CHF 21 Mio. 4% Anleihe 2019-2023

    EQS-Ad-hoc: paragon GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
    paragon beschließt Rückerwerbsangebot von bis zu CHF 10 Mio. in Bezug auf ihre ausstehende CHF 21 Mio. 4% Anleihe 2019-2023

    10.01.2023 / 07:31 CET/CEST
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    paragon beschließt Rückerwerbsangebot von bis zu CHF 10 Mio. in Bezug auf ihre ausstehende CHF 21 Mio. 4% Anleihe 2019-2023

     
    Delbrück, 10. Januar 2023
    – Die paragon GmbH & Co. KGaA (die "Emittentin") hat heute beschlossen, ein freiwilliges Rückerwerbsangebot (das "Rückkaufangebot") in Bezug auf ihre ausstehende CHF 21'000'000 4% Anleihe 2019-2023 (Valorennummer: 41‘904‘110, ISIN: CH0419041105, Ticker: PAR19) (die "PAR19 Obligationen") abzugeben. Die PAR19 Obligationen haben einen Nennwert von je CHF 3'000, werden am 23. April 2023 fällig und sind an der SIX Swiss Exchange notiert.

    Mit dem Rückkaufangebot bietet die Emittentin den Anleihegläubigern an, ihre PAR19 Obligationen gegen eine Barzahlung von 92,5% des Nennwerts jeder PAR19 Obligation zuzüglich aufgelaufener Zinsen bis zum voraussichtlich am 31. Januar 2023 stattfindenden Vollzugstag des Rückkaufangebots anzudienen. Darüber hinaus erhalten Anleihegläubiger, die ihre PAR19 Obligationen gültig andienen, unabhängig vom Erfolg des Rückkaufangebots eine Zustimmungsgebühr (Consent Fee) in Höhe von 0,1% des Nennwerts einer PAR19 Obligation.

    Die weiteren Bedingungen des Rückkaufangebots, einschließlich bestimmter Angebotsbeschränkungen, sind in einem Informationsmemorandum, das auf der Internetseite der Emittentin (www.paragon.ag) unter der Rubrik "Investor Relations / Anleihen" verfügbar ist, dargelegt.

    Das Rückkaufangebot beginnt am 10. Januar 2023 und endet am 27. Januar 2023, 12:00 Uhr MEZ ("Angebotsfrist"), vorbehaltlich des Rechts der Emittentin, das Rückkaufangebot zu ändern.

    Das Rückkaufangebot unterliegt den folgenden Bedingungen:

    • Es wurde kein Urteil, keine Verfügung oder sonstige behördliche Maßnahme erlassen, die das Rückkaufangebot oder dessen Durchführung verbietet oder für rechtswidrig erklärt.
    • Ein maximaler Rückkaufsbetrag von nominal CHF 10'000'000. Die Emittentin behält sich das Recht vor, den Betrag anteilsmäßig zu reduzieren, falls mehr als CHF 10'000'000 Nominalwert angedient werden. Die Emittentin behält sich zudem vor, auf die Beschränkung des maximalen Rückkaufbetrags zu verzichten.

     

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