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     105  0 Kommentare BGH bestätigt seine Rechtsprechung für Prämiensparer

    Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Prämiensparern erneut gestärkt. In einer Klage gegen die Sparkasse Vogtland um die variablen Zinsen bei Prämiensparverträgen entschied das Gericht zugunsten der Verbraucher.


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    BGH bestätigt seine Rechtsprechung für Prämiensparer Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Prämiensparern erneut gestärkt. In einer Klage gegen die Sparkasse Vogtland um die variablen Zinsen bei Prämiensparverträgen entschied das Gericht zugunsten der Verbraucher.Weiterlesen auf: finanzbusiness.de