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     133  0 Kommentare Kein Geld mehr an das Finanzamt verschenken - 5 Ansätze, wie Unternehmer ihre Steuerlast reduzieren (FOTO)

    Kaiserslautern (ots) - Miriam Pioch ist Steuerberaterin und Inhaberin der
    Steuerpreneure Deutschland Steuerberatungsgesellschaft mbH, einer auf die
    Steueroptimierung von Unternehmen spezialisierten Steuerberaterkanzlei.
    Gemeinsam mit ihrem Team berät die Gründerin und Steuerexpertin
    Einzelunternehmer, Dienstleister und Kapitalgesellschaften dabei, wie sie
    gegenüber den Finanzbehörden das Beste aus ihrer steuerlichen Veranlagung
    herausholen.

    Erfolg ist das Ziel eines jeden Unternehmers. Doch mit dem wachsenden Business
    und den steigenden Umsätzen erhöht sich auch die Steuerlast. Zwar klagen viele
    Unternehmer darüber, sehen die teilweise enormen Summen jedoch als Preis des
    eigentlichen wirtschaftlichen Erfolgs. "Ganz so einfach hinnehmen müssen sie die
    Last allerdings nicht", mahnt Miriam Pioch. "Schließlich schöpfen nur die
    wenigsten ihre Möglichkeiten im deutschen Steuersystem aus." Als erfahrene
    Steuerberaterin und Inhaberin der Steuerpreneure Deutschland
    Steuerberatungsgesellschaft mbH weiß sie, wie Unternehmen durch steueroptimierte
    Strukturen viele Abgaben sparen und das Geld gewinnbringend in ihr Business
    reinvestieren können. Wie Unternehmer ihre Steuerlast effektiv reduzieren
    können, hat Miriam Pioch im Folgenden zusammengefasst.

    1. Mehr Kosten als Betriebsausgaben deklarieren

    Viel zu oft bestreiten Unternehmer Ausgaben aus Furcht vor dem Finanzamt von
    ihrem privaten Geld, statt dazu betriebliches, unversteuertes Geld zu verwenden.
    Damit berauben sie sich jedoch einer wichtigen Möglichkeit, die rechnerischen
    Gewinne und damit die Steuerlast zu reduzieren. Unternehmer sollten daher vor
    jeder Ausgabe prüfen, ob sich die Angelegenheiten in die betriebliche Sphäre
    verlagern lassen. Ein Beispiel für ungenutztes Potenzial sind etwa die
    Bewirtungskosten beim gemeinsamen Essen mit Geschäftspartnern oder Mitarbeitern:
    Indem diese Aufwendungen geltend gemacht werden, können statt privatem, bereits
    versteuertem Geld die unversteuerten Betriebsmittel verwendet werden. Je nach
    Umsatz und Geschäftsmodell der Firma lassen sich viel mehr entsprechende Kosten
    als Betriebsausgaben ausweisen, als allgemein bekannt ist.

    2. Helfende Angehörige als Mitarbeiter behandeln

    Häufig helfen Angehörige tatkräftig im Familienunternehmen mit, werden steuer-
    und abgabenrechtlich jedoch nicht als offizielle Mitarbeiter behandelt. Indem
    Unternehmer diese Mithilfe in einen festen rechtlichen Rahmen gießen und ihre
    Angehörigen etwa in einem Minijob anstellen, lässt sich deren Gehaltszahlung
    auch steuerlich geltend machen. Soweit die Familienangehörigen tatsächlich
    mitarbeiten und die notwendigen Dokumentationen vorliegen, lässt sich auf diesem
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    Kein Geld mehr an das Finanzamt verschenken - 5 Ansätze, wie Unternehmer ihre Steuerlast reduzieren (FOTO) Miriam Pioch ist Steuerberaterin und Inhaberin der Steuerpreneure Deutschland Steuerberatungsgesellschaft mbH, einer auf die Steueroptimierung von Unternehmen spezialisierten Steuerberaterkanzlei. Gemeinsam mit ihrem Team berät die Gründerin und …

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