Bundesfinanzhof genehmigt Solidaritätszuschlag: nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der aktuellen Form nicht für verfassungswidrig. Das urteilte das Gericht am Montag. Damit kann nun vorerst auch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt werden. Nach Ansicht des Gerichts läge unter anderem „keine Aushöhlung der Einkommensteuer“ vor. Der Gesetzgeber sei auch frei, wie er Steuereinnahmen verwende. Geklagt hatten ein Steuerberater und
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Ein Beitrag von Redaktion.