EQS-Adhoc
LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27
EQS-Ad-hoc: LAIQON AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.
LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27
Hamburg, 09. Februar 2023
Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelschuldverschreibung (Wandelschuldverschreibung 2023/27) mit einer Laufzeit von vier Jahren im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Gesellschaft wird die Ansprache ausgewählter Investoren, denen die Wandelschuldverschreibung 2023/27 im Wege einer Privatplatzierung angeboten werden soll, durchführen. Die Privatplatzierung wird von der CapSolutions GmbH, München, begleitet.
Die weiteren Einzelheiten der Emission, insbesondere die Höhe von Zins-Coupon und Wandlungspreis (zu dem die Schuldverschreibungen während bestimmter Wandlungszeiträume in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können), werden im Nachgang der Investorenansprache von Vorstand und Aufsichtsrat gesondert festgelegt. Das Mindestzeichnungsvolumen beträgt EUR 100.000,00 je Anleger. Die Gesellschaft wird Bestandsaktionäre, die an der Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/27 unter Einhaltung des Mindestzeichnungsvolumens teilnehmen möchten, bei der Zuteilung vorrangig berücksichtigen.