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    Widerrufsjoker Urteil  1453  0 Kommentare BGH zum Widerspruch bzw. Widerruf einer Lebensversicherung: Was folgt daraus?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Widerruf eines Versicherungskunden zurückgewiesen, der sich auf Fehler im Vertrag berief. Ist durch das Urteil (Az. IV ZR 353/21) der Widerrufsjoker für Lebensversicherungen tot?

    Vorab: Noch liegt zu dem Urteil keine Begründung vor. Daher kennen wir die Einzelheiten zu dem Fall noch nicht. Aus der vorliegenden Presseerklärung des BGH lassen sich jedoch bereits einige Rückschlüsse ziehen. Das Wichtigste: Das Urteil dürfte sich nur auf einen kleinen Teil der Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Basis-Renten und Rürup-Renten beziehen, die von Kunden widerrufen wurden. Wir können daher sagen, dass der Widerrufsjoker nicht tot ist! Lediglich in Einzelfällen dürften sich die Chancen zerschlagen haben.

    In dem Urteil geht es darum, dass der Kunde seinen Widerruf / Widerspruch offenbar damit begründet hat, dass die Versicherung für die Übermittlung des Widerspruchs anstatt der gesetzlichen vorgeschriebenen Textform die strengere Schriftform verlangt hat. Aus unserer Sicht ist das ein gravierender Unterschied, da dadurch die Übermittlung des Widerspruchs für den Kunden erschwert wird und damit der Verbraucherschutz behindert wird.

    Das sieht der BGH jedoch anders. Er bezeichnet den Fehler als „geringfügigen Belehrungsfehler“ und sieht das Widerspruchsrecht als verwirkt an, da er gegen „Treu und Glauben“ verstoßen würde. Es bleibt abzuwarten, ob gegen das Urteil noch Verfassungsbeschwerde eingelegt wird.

    Welche Auswirkungen hat das Urteil (Az. IV ZR 353/21) konkret? Zum einen betrifft es nur sogenannte Altfälle, also Versicherungen, die vor Ende 2007 abgeschlossen wurden - und auch davon nur einen relativ kleinen Teil. Denn auch bei diesen Altfällen gibt es zahlreiche weitere Vertragsfehler, die nicht von dem BGH-Urteil betroffen sind.

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    Überhaupt nicht betroffen von dem Urteil sind Verträge, die ab 2008 abgeschlossen worden sind. Nach unserer Erfahrung sind gerade sogenannte Rürup-Renten oder auch Basis-Renten aus dem Zeitraum nach 2007 häufig fehlerhaft und bieten gute Chancen, durch den Widerruf eine Rückabwicklung zu erreichen – und damit die Auszahlung des angesparten Geldes. Besonders aussichtsreich sind dabei nach unseren Erfahrungen Verträge bei folgenden Gesellschaften:

    • Allianz bis mindestens 2018
    • Canada Life bis mindestens 2018
    • ERGO Vorsorge bis mindestens 2015
    • PB Lebensversicherung / Postbank bis mindestens 2012
    • Gothaer bis mindestens 2016
    • Zürich Deutscher Herold bis mindestens 2019
    • Generali / Aachen Münchener bis 2010
    • Signal Iduna bis 2010
    • Standard Life, Proxalto, Aviva, Provinzial

    Dies gilt umso mehr, als bei einer Basisrente / Rüruprente (anders als bei einer Lebensversicherung) keine Kündigungsmöglichkeit besteht. Der Kunde kann also lediglich den Vertrag ruhen lassen und keine weiteren Einzahlungen tätigen. Er kommt aber bei einer Rürup-Rente regulär nicht an sein Geld heran, außer durch einen erfolgreichen Widerruf. Auch nach Erreichen des Rentenalters ist keine einmalige Auszahlung des Geldes möglich, sondern nur eine monatliche Verrentung.

    Viele Besitzer einer Basis-Rente oder Rürup-Rente berichten uns, dass sie beim regulären Verlauf des Vertrags mehr als 90 Jahre alt werden müssten, um durch die monatlichen Auszahlungen ihr eingezahltes Kapital wieder zurück zu bekommen. Das ist ein Unding – und erklärt sich vor allem durch die hohen Kosten der Verträge. Gerade bei Basis-Renten kann also ein erfolgreicher Widerruf einen erheblichen Mehrwert für Versicherte bieten, die mit ihrer Police unzufrieden sind. Erster Schritt dazu ist die kostenlose Prüfung des Vertrags bei den Experten der Interessengemeinschaft Widerruf.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker Urteil BGH zum Widerspruch bzw. Widerruf einer Lebensversicherung: Was folgt daraus? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Widerruf eines Versicherungskunden zurückgewiesen, der sich auf Fehler im Vertrag berief. Ist durch das Urteil (Az. IV ZR 353/21) der Widerrufsjoker für Lebensversicherungen tot? Unsere Einschätzung.

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