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    Musterverfahren beginnt Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das sind die Optionen gegen EY

    Für geschädigte Wirecard-Anleger läuft jetzt die Zeit: Das Musterverfahren gegen den langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY beginnt. Aktionäre, die Schadensersatz fordern wollen, haben jetzt mehrere Möglichkeiten.

    Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das sind die Optionen gegen EY

    Jetzt geht es los! Knapp drei Jahre nach der Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard beginnt das Schadensersatz-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY). Das Bayerische Oberste Landgericht in München hat einen Privatanleger zum sogenannten Musterkläger ernannt. Anhand dieses Falls wird das Gericht darüber entscheiden, ob Anleger, die in Aktien, Anleihen und Derivaten von Wirecard investiert haben, Anspruch auf Schadensersatz durch den langjährigen Wirtschaftsprüfer des Unternehmens haben.

    Damit läuft ab sofort die Uhr für alle geschädigten Anleger, die bisher noch nicht aktiv geworden sind. Informieren Sie sich hier bei der IG Widerruf über ihre individuellen Möglichkeiten des Vorgehens und die damit verbundenen Kosten.  Grundsätzlich gibt es mehrere Optionen – Anleger müssen sich aber beeilen. Denn spätestens zum Jahresende droht die Verjährung der Ansprüche.

    Option 1: Anmeldung zum Musterverfahren

    In den nächsten sechs Monaten können Anleger ihre Schadensersatzansprüche zum laufenden Musterverfahren anmelden. Dies muss durch einen Rechtsanwalt geschehen. Durch die Anmeldung ist die Entscheidung im Musterverfahren auch für sie bindend. Die Anmeldung verursacht Kosten, die abhängig sind vom geltend gemachten Schaden. Bei einer Schadenssumme von 20.000 Euro liegen beispielsweise die Kosten bei 800 bis 1.500 Euro. Nach Ablauf der sechs Monate - also etwa ab Mitte September - wird die Anmeldung nicht mehr möglich sein.

    Option 2: Individuelle Klage

    Teurer als die Anmeldung ist eine individuelle Klage gegen EY. Vorteil: Das Geld gibt es zurück, wenn die Klage gewonnen wird. Die Einzelklagen werden mit Blick auf das Musterverfahren ausgesetzt. Auch für sie ist das Ergebnis des Musterverfahrens bindend.

    Prozessfinanzierung ohne Kostenrisiko

    Experten schätzen die Chancen als sehr hoch ein, dass EY einen wesentlichen Schadensersatz an die Wirecard-Anleger zahlen muss. Voraussetzung dafür ist, dass Wirecard-Papiere vor dem 18. Juni 2020 um 10.43 Uhr gekauft wurden. Das war der Zeitpunkt, zu dem Wirecard erstmals darüber informierte, dass es keinen Nachweis für die Existenz von Bankguthaben in Höhe von 1,9 Mrd. Euro gibt. Kurze Zeit später war das Unternehmen bankrott.

    Anleger, die die Kosten für eine Anmeldung zum Musterverfahren oder für eine individuelle Klage scheuen, haben mit Hilfe der IG Widerruf die Möglichkeit, sich mit einer Prozessfinanzierung ohne Kostenrisiko den Anspruch zu sichern. Dabei fallen vorab keine Kosten an. Stattdessen wird nur im Erfolgsfall ein prozentuales Honorar in Höhe von 20 Prozent des gezahlten Schadensersatzes fällig. Über alle Varianten des Vorgehens können sich Anleger hier bei der IG Widerruf informieren, die dazu mit einer der größten Anlegerkanzleien Deutschlands zusammenarbeitet.

    Keine Zeit verlieren!

    Wichtig ist jedoch, dass geschädigte Wirecard-Anleger jetzt keine Zeit mehr verlieren. Denn egal ob die 6-Monats-Frist bei der Anmeldung oder die drohende Verjährung zum Jahresende: Wer nicht handelt, droht seine Ansprüche zu verlieren.



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    5 Kommentare
    Gastautor: Roland Klaus
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    Kommentare

    Avatar
    14.03.23 18:13:02
    Könnte womöglich den einen oder anderen Wirecard-Geschädigten interessieren:

    "Schadensersatz für geschädigte Anleger? Must­er­kläger im KapMuG-Ver­fahren zu Wire­card steht fest"

    Quelle: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/kapitalanle…
    Avatar
    14.03.23 13:21:18
    @Citizen_Caine:
    Ich kann grundsätzlich zu Aussagen von Tilp nichts sagen, aber eigentlich erklärt der Artikel die Situation doch recht genau.
    Sowohl eine individuelle Klage als auch die Anmeldung zum Musterverfahren führen letztlich dazu, dass ein Anleger in einen möglichen Vergleich mit EY einbezogen wird. Das gilt natürlich nur, wenn man jetzt aktiv wird. Wer erst nach einem Urteil oder Vergleich in der Musterklage aktiv wird, der muss seine Klage wieder individuell durchsetzen bzw. ist ab Anfang 2024 ohnehin in der Verjährung.
    Avatar
    14.03.23 10:22:49
    Lieber Herr Klaus,

    könnten Sie bitte hier nochmals erklären, wie das mit der Musterklage und einem vereglich ist. Das wird unklar erklärt. Es heißt z. B. bei Tilp, wenn man nicht mit einer Einzelklage startet, dann ist man nach Abschluss der KAPMuG-Klage nicht in einem Vergleich einbezogen. Wie kommt man dann zu den Früchten eines Vergleiches?

    Viele Dank!

    CC
    Avatar
    13.03.23 21:11:25
    Habe inzwischen mein Wissen geupt: Mattil ist ganz und gar nicht unbekannt. Er hat vor einem Jahr z. B.: https://finanzwelt.de/wirecard-ein-schock-fuer-die-betrogene…
    Hoffentlich bietet er auch Prozessfinanzierung an!
    Avatar
    13.03.23 20:51:31
    Warum wählt das Ob. Bay. LG solch einen unbekannten Anwalt aus? Soll das zum Vorteil von EY sein? Ich hoffe diese Kanzlei holt sich Tilp und Mason mit ins Boot!

    Disclaimer

    Musterverfahren beginnt Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das sind die Optionen gegen EY Für geschädigte Wirecard-Anleger läuft ab sofort die Zeit: Das Musterverfahren gegen den langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY beginnt. Aktionäre, die Schadensersatz fordern wollen, haben jetzt mehrere Möglichkeiten.