checkAd

    Muss Corona-Soforthilfe in NRW zurückgezahlt werden? Entscheidung am Oberverwaltungsgericht in Münster steht an

    Lahr (ots) - In drei Verfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen
    wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 17. März 2023
    verhandeln und entscheiden. Damit sollen wichtige Streitfragen zur Rückforderung
    der Soforthilfen zumindest im Land Nordrhein-Westfalen geklärt werden.
    Erstinstanzlich waren die Rückforderungen des Landes abgewiesen worden.
    Antragsformulare und Genehmigungsbescheide seien aus Sicht der Gerichte
    missverständlich formuliert gewesen. Das könne nicht zu Lasten der Empfänger
    ausgelegt werden.

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass auch das OVG sich dieser
    Rechtsansicht anschließen wird. Die Kanzlei empfiehlt, Rückforderungsbescheide
    anwaltlich zu überprüfen und durch Klagen, den Druck auf die Politik zu erhöhen.
    Nur so könnte erreicht werden, dass die Corona-Soforthilfe in den Unternehmen
    bleibt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Unternehmen und
    Selbstständigen im Online-Check
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) eine kostenlose
    Erstberatung an. Mehr Infos zum Thema "Corona-Soforthilfe" gibt es auf unserer
    Website (https://www.dr-stoll-kollegen.de/themengebiete/bank-und-kapitalmarktrec
    ht/corona-soforthilfen-rechtsberatung-vor-rueckzahlung-lohnt-sich) und in
    unserer Facebook-Gruppe (https://www.facebook.com/groups/1135846983679574) .

    NRW-Verwaltungsgerichte: Corona-Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden

    Im Frühjahr 2020 brachte das Land Nordrhein-Westfalen ein
    Corona-Soforthilfsprogramm für Unternehmen und Soloselbstständige auf den Weg.
    In Abhängigkeit von der Beschäftigtenanzahl gab es 9000, 15.000 oder 25.000
    Euro. In einer Ende Mai veröffentlichten Soforthilfe-Richtlinie forderte das
    Land die Empfänger dazu auf, Einnahmen und Ausgaben mitzuteilen. Mit Hilfe der
    Angaben berechneten die Behörden einen "Liquiditätsengpass". Nur in Höhe dieses
    Engpasses sollten die Hilfeempfänger die Soforthilfe nach Auffassung des Landes
    behalten dürfen. Die übrigen Mittel forderte das Land zurück. (https://www.waz.d
    e/politik/prozess-zu-drei-musterverfahren-rund-um-corona-soforthilfen-id23617120
    7.html)

    Gegen die entsprechenden Rückforderungsbescheide laufen derzeit in NRW rund 2500
    Klagen. In Pilotverfahren hatte beispielsweise das Verwaltungsgericht Düsseldorf
    Mitte August 2022 den Empfängern der Corona-Soforthilfe Recht gegeben: Die
    Schlussbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf mit ihren Rückforderungen in
    Höhe von Tausenden von Euro wurden zunächst als rechtswidrig aufgehoben.
    Seite 1 von 3



    0 Kommentare
    Nachrichtenagentur: news aktuell
     |  473   |   |   

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer

    Muss Corona-Soforthilfe in NRW zurückgezahlt werden? Entscheidung am Oberverwaltungsgericht in Münster steht an In drei Verfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 17. März 2023 verhandeln und entscheiden. Damit sollen wichtige Streitfragen zur Rückforderung der Soforthilfen zumindest …

    Nachrichten des Autors

    140 Leser
    116 Leser
    448 Leser
    408 Leser
    396 Leser
    392 Leser
    356 Leser
    356 Leser
    352 Leser
    348 Leser
    340 Leser
    336 Leser
    1728 Leser
    780 Leser
    776 Leser
    712 Leser
    700 Leser
    696 Leser
    668 Leser
    628 Leser
    608 Leser
    596 Leser
    9231 Leser
    8072 Leser
    7899 Leser
    5988 Leser
    5935 Leser
    4644 Leser
    4557 Leser
    4476 Leser
    4398 Leser
    4391 Leser