Bundestag entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag will am Freitag (9.00 Uhr) über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition entscheiden. Diese wird von Union und Linkspartei strikt abgelehnt. Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft wieder auf 630 Mandate verkleinert werden. Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament sogar wieder auf die im Bundeswahlgesetz genannte Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren.
Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine Aufblähung des Parlaments. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Nach den neuen Regeln kann es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Dies erzürnt vor allem die CSU.
Künftig soll zudem eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linkspartei.
SPD, Grüne und FDP argumentieren, dass die Verkleinerung alle Parteien gleichermaßen treffe. Die Reform sei damit fair und verfassungsgemäß. Union und Linke fühlen sich dagegen einseitig benachteiligt und haben bereits deutlich gemacht, dass sie das Bundesverfassungsgericht anrufen wollen.
Für die Reform muss das Bundeswahlgesetz geändert werden. Die Ampel-Koalition wird dies voraussichtlich mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschließen. Abstimmungen darüber in den Fraktionen fielen bei Grünen und FDP einstimmig und bei der SPD mit sehr großer Zustimmung aus./sk/DP/jha