Musterverfahren für Wirecard-Anleger endlich eröffnet! Teilnahme mit Prozessfinanzierung möglich
Mit dem unrühmlichen Ende des einstigen Börsenlieblings Wirecard verloren Anleger Milliarden.

Viele von ihnen vertrauten bei ihrer Anlageentscheidung nicht zuletzt auf die uneingeschränkten Bilanz-Testate, welche die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) dem Finanzdienstleister bis einschließlich 2018 erteilte. Diese Verletzung der Prüfungspflichten begründet nach herrschender Meinung eine Haftung von EY. Geschädigte Anleger haben deshalb gute Chancen, im Rahmen des nun eröffneten KapMuG-Verfahrens Schadensersatz zu erwirken.
Dass es zu so einem Verfahren kommen wird, hat das Oberlandesgericht München bereits im März 2022 beschlossen (Beschluss Az. 3 OH 2767/22). Am 13.03.2023 wurde das Verfahren nun per Beschluss Az. 101 Kap 1/22 eröffnet und der Musterkläger bestimmt.
Was passiert im KapMuG-Verfahren?
In einem solchen Verfahren nach dem Kapitalanlagermusterverfahrensgesetzt werden Tatsachen- und Rechtsfragen, welche in mindestens zehn Schadensersatzprozessen von relevanter Bedeutung sind, gebündelt inhaltlich entschieden. Dies soll sowohl die Arbeitslast von Gerichten minimieren als auch den geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.
Das Musterverfahren bietet einerseits einen kostengünstigen Weg, rechtskräftig feststellen zu lassen, ob EY vorsätzliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit seinen Prüfungen bei Wirecard vorzuwerfen ist und ob sie hierfür haften. Andererseits kann dadurch auch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt werden. Hierzu müssen die Ansprüche kostenpflichtig durch einen Anwalt zum Verfahren angemeldet werden.
Prozessfinanzierung: Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten
Verschiedene Prozessfinanzierer bieten die Übernahme der Kosten des Verfahrens nach dem KapMuG an. LitFin ermöglicht als einer der größten europäischen Prozessfinanzierer die vorfinanzierte Teilnahme am Verfahren für geschädigte Investoren zu besten Konditionen.
Im Fall Wirecard ist LitFin der größte Finanzierer privater Anleger mit über 5000 finanzierten Klienten. Geschädigte Investoren mit einem Anspruchsvolumen von über EUR 550 Mio. haben sich bereits bei uns registriert. Insgesamt finanziert LitFin Ansprüche von über EUR 1,5 Mrd. in 19 Fällen europaweit.
Konkretes Angebot
Konkret bietet LitFin die Finanzierung der Teilnahme am Musterverfahren gegen die EY sowie die anschließende Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch die renommierte internationale Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons. Teilnehmer tragen während des gesamten Verfahrens keine Kosten und somit kein Risiko.
Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist ein Verlust mit Wirecard Aktien und Anleihen in Höhe von mindestens EUR 20.000. LitFin’s Versprechen: Die Anleger haben keinerlei Kostenrisiko. LitFin übernimmt alle Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten. Im Erfolgsfall wird hierfür nur eine prozentuale Erfolgsprovision vom tatsächlich erwirtschafteten Erlös abgerechnet, die sich nach der Verlusthöhe bestimmt.
Hier die Tabelle mit dem aktuellen Angebot für geschädigte Investoren:
Schadenshöhe |
Erfolgsprovision |
ab EUR 20.000,00 bis zu EUR 100.000,00 |
21% |
ab EUR 100.000,00 bis zu EUR 250.000,00 |
20% |
ab EUR 250.000,00 bis zu EUR 1.000.000,00 |
19% |
über EUR 1.000.000,00 |
18% |
Da die mehrstufige Prüfung der Unterlagen und die individuelle Schadensberechnung einige Zeit in Anspruch nehmen, werden neue Kunden nur bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Eröffnungsbeschluss angenommen. Teilnahmeschluss ist somit der 15. Juni 2023.
Nähere Informationen und die Möglichkeit zur unverbindlichen Registrierung finden Sie auf www.wirecardclaim.com.
Wertpapier |