Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gestalten mit den Nachlass-Experten aus Fulda (FOTO)
Fulda (ots) - Bis 2024 werden zwei von zehn Euro im Laufe einer Dekade vererbt.
Dabei werden in geschätzten 5,8 Millionen Todesfällen Vermögen von 2,1 Billionen
Euro an die kommende Generation vermacht. Fast jede zweite Erbschaft wird
Immobilien enthalten, deren Wert allein sich schon allein auf 0,9 Billionen Euro
summiert. Doch abgesehen von Besonderheiten und Freibeträgen geht mit jeder
Erbschaft oder Schenkung auch die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer einher.
Für deren Gestaltung bieten sich Nachlass-Experten wie die Kanzlei der
hnw-Gruppe (http://www.hnw-fulda.de) in Fulda an.
Die gesetzliche Grundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in
Deutschland ist das Erbschaftsteuergesetz. Nach deutschem Erbrecht ist die
Erbschaftssteuer von zwei Faktoren abhängig: dem Verwandtschaftsgrad und der
Höhe des Erbes. Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis, desto niedriger ist
die anfallende Steuer. Je höher das Erbe, desto höher die Steuer.
Dabei werden in geschätzten 5,8 Millionen Todesfällen Vermögen von 2,1 Billionen
Euro an die kommende Generation vermacht. Fast jede zweite Erbschaft wird
Immobilien enthalten, deren Wert allein sich schon allein auf 0,9 Billionen Euro
summiert. Doch abgesehen von Besonderheiten und Freibeträgen geht mit jeder
Erbschaft oder Schenkung auch die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer einher.
Für deren Gestaltung bieten sich Nachlass-Experten wie die Kanzlei der
hnw-Gruppe (http://www.hnw-fulda.de) in Fulda an.
Die gesetzliche Grundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in
Deutschland ist das Erbschaftsteuergesetz. Nach deutschem Erbrecht ist die
Erbschaftssteuer von zwei Faktoren abhängig: dem Verwandtschaftsgrad und der
Höhe des Erbes. Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis, desto niedriger ist
die anfallende Steuer. Je höher das Erbe, desto höher die Steuer.
Doch so einfach ist es oft nicht. Umfassende Planungs- und Übergabeprozesse
benötigen erfahrene Experten. Die hnw-Gruppe in Fulda kann als
multiprofessionelle Kanzlei durch ihre Expertisen in den Bereichen Wirtschaft,
Recht und Steuern die oftmals komplexen Fragen inhouse lösen.
Richtig Schenken und Übertragen mit den Nachlassexperten der hnw-Fulda
Wem ein Haus, andere Immobilien oder auch Unternehmen oder deren Anteile
übertragen wird, zahlt in gerader Linie zwar keine Grunderwerb- oder
Einkommensteuer, dafür aber Schenkungsteuer. Deren Höhe lässt sich mit einer
langfristigen Planung und der rechtlichen und steuerlichen Begleitung durch die
Nachlass-Experten der hnw-Fulda jedoch gestalten oder vermeiden. Dies gilt
sowohl für die lebzeitige Übertragungen von Immobilien im Privatvermögen als
auch für die Unternehmensnachfolge.
Dabei ist eine Schenkung zu Lebzeiten nur eine der sinnvollen Optionen. Selbst
die zieht jedoch normalerweise eine Schenkungssteuer nach sich, lässt sich aber
durch geschickte Planung umgehen. Übertragungen unter Vorbehalt eines
Nießbrauchsrechts ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten, Vermögen
schenkungssteuerfrei zu übertragen.
Doch wie immer steckt auch hier der Teufel oder die Steuerzahlung im Detail.
Wichtig ist, dass Planungen und Gestaltungsmöglichkeiten nur zu Lebzeiten
möglich sind. Wird das versäumt, erfolgt die steuerliche Abarbeitung des
Testaments.
Ist kein Testament oder es ist ungültig vorhanden, wie in ca. 60 % der Fälle in
Deutschland, greifen gesetzliche Regelungen in der Erbfolge, die oft nicht den
Wünschen des Erblassers entsprechen.
Dies ist besonders unerfreulich, wenn Unternehmen oder deren Anteile vererbt
werden. Oft kommt es nun durch die unmittelbar zur Zahlung anstehende
Erbschaftsteuer zur Zersplitterung des Unternehmens und damit zur Zerstörung des
Lebenswerks des Erblassers.
Um dies zu vermeiden, ist eine professionelle und strategisch geplante,
steueroptimierte Nachlassgestaltung, wie sie in Fulda angeboten wird, zu
empfehlen. Entscheidend ist hier eine vertrauensvolle und individuelle Beratung,
die alle vermögensrelevanten Fragen, aber auch die Testamentsgestaltung,
Notfallordner, Patientenverfügungen und anderes berücksichtigt. Selbst
umfassende Fallszenarien können durch die Synergien der Fuldaer
Nachlass-Experten in kürzester Zeit zur besten und steuerschonenden
Mandantenlösung für Schenker und Beschenkten werden.
Das komplette Leistungsportfolio der multikulturellen Kanzlei ist hier
einsehbar: https://www.hnw-fulda.de/leistungen/rechtsberatung/
Über die hnw-Gruppe:
Die bundesweit agierende hnw-Gruppe nimmt sich gesamtheitlich den persönlichen
und unternehmerischen Erfordernissen ihrer Mandant*innen an. Durch die
Spezialisierung der einzelnen Unternehmensgruppen auf Steuerberatung,
Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung profitieren die MandantInnen von der
Expertise und dem Know-how der hnw aus einer Hand. Weiterführende Informationen
unter: https:// https://www.hnw-fulda.de/
Pressekontakt:
hnw-Gruppe
Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte
Am Rosengarten 17
D-36037 Fulda
T: +49 661 10 99 100
F: +49 661 10 99 200
E: mailto:buero@hnw-fulda.de
W: http://www.hnw-fulda.de
Pressekontakt:
mailto:redaktion@dimaconcept.de
http://www.dimaconcept.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/161427/5466277
OTS: hnw-Gruppe
benötigen erfahrene Experten. Die hnw-Gruppe in Fulda kann als
multiprofessionelle Kanzlei durch ihre Expertisen in den Bereichen Wirtschaft,
Recht und Steuern die oftmals komplexen Fragen inhouse lösen.
Richtig Schenken und Übertragen mit den Nachlassexperten der hnw-Fulda
Wem ein Haus, andere Immobilien oder auch Unternehmen oder deren Anteile
übertragen wird, zahlt in gerader Linie zwar keine Grunderwerb- oder
Einkommensteuer, dafür aber Schenkungsteuer. Deren Höhe lässt sich mit einer
langfristigen Planung und der rechtlichen und steuerlichen Begleitung durch die
Nachlass-Experten der hnw-Fulda jedoch gestalten oder vermeiden. Dies gilt
sowohl für die lebzeitige Übertragungen von Immobilien im Privatvermögen als
auch für die Unternehmensnachfolge.
Dabei ist eine Schenkung zu Lebzeiten nur eine der sinnvollen Optionen. Selbst
die zieht jedoch normalerweise eine Schenkungssteuer nach sich, lässt sich aber
durch geschickte Planung umgehen. Übertragungen unter Vorbehalt eines
Nießbrauchsrechts ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten, Vermögen
schenkungssteuerfrei zu übertragen.
Doch wie immer steckt auch hier der Teufel oder die Steuerzahlung im Detail.
Wichtig ist, dass Planungen und Gestaltungsmöglichkeiten nur zu Lebzeiten
möglich sind. Wird das versäumt, erfolgt die steuerliche Abarbeitung des
Testaments.
Ist kein Testament oder es ist ungültig vorhanden, wie in ca. 60 % der Fälle in
Deutschland, greifen gesetzliche Regelungen in der Erbfolge, die oft nicht den
Wünschen des Erblassers entsprechen.
Dies ist besonders unerfreulich, wenn Unternehmen oder deren Anteile vererbt
werden. Oft kommt es nun durch die unmittelbar zur Zahlung anstehende
Erbschaftsteuer zur Zersplitterung des Unternehmens und damit zur Zerstörung des
Lebenswerks des Erblassers.
Um dies zu vermeiden, ist eine professionelle und strategisch geplante,
steueroptimierte Nachlassgestaltung, wie sie in Fulda angeboten wird, zu
empfehlen. Entscheidend ist hier eine vertrauensvolle und individuelle Beratung,
die alle vermögensrelevanten Fragen, aber auch die Testamentsgestaltung,
Notfallordner, Patientenverfügungen und anderes berücksichtigt. Selbst
umfassende Fallszenarien können durch die Synergien der Fuldaer
Nachlass-Experten in kürzester Zeit zur besten und steuerschonenden
Mandantenlösung für Schenker und Beschenkten werden.
Das komplette Leistungsportfolio der multikulturellen Kanzlei ist hier
einsehbar: https://www.hnw-fulda.de/leistungen/rechtsberatung/
Über die hnw-Gruppe:
Die bundesweit agierende hnw-Gruppe nimmt sich gesamtheitlich den persönlichen
und unternehmerischen Erfordernissen ihrer Mandant*innen an. Durch die
Spezialisierung der einzelnen Unternehmensgruppen auf Steuerberatung,
Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung profitieren die MandantInnen von der
Expertise und dem Know-how der hnw aus einer Hand. Weiterführende Informationen
unter: https:// https://www.hnw-fulda.de/
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Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte
Am Rosengarten 17
D-36037 Fulda
T: +49 661 10 99 100
F: +49 661 10 99 200
E: mailto:buero@hnw-fulda.de
W: http://www.hnw-fulda.de
Pressekontakt:
mailto:redaktion@dimaconcept.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/161427/5466277
OTS: hnw-Gruppe