Gehaltsplus kommt kaum an? Recruitingexperte nennt 10 Benefits, die Unternehmer ihren Mitarbeitern steueroptimiert geben können (FOTO)
Hamburg (ots) - Gehaltserhöhungen klingen für die meisten Arbeitnehmer nach
einer tollen Kompensation für mehr Verantwortung im Beruf. In Realität kommen
von einer Gehaltserhöhung in Höhe von 100 Euro jedoch in den meisten Fällen
weniger als die Hälfte beim Arbeitnehmer effektiv an.
"Solche Gehaltssteigerungen sind für das Unternehmen kostenintensiv und nutzen
den Mitarbeitern nicht viel. Sinnvoller ist es, auf steuerfreie Vorteile
zurückzugreifen - etwa monatliche 50-Euro-Gutscheine", erklärt Randolph Moreno
Sommer. Er ist Unternehmensberater mit Fokus auf Mitarbeiter-Benefits. Gerne
verrät er im Folgenden zehn Benefits, die Unternehmer ihren Mitarbeitern
steuerfrei geben können.
einer tollen Kompensation für mehr Verantwortung im Beruf. In Realität kommen
von einer Gehaltserhöhung in Höhe von 100 Euro jedoch in den meisten Fällen
weniger als die Hälfte beim Arbeitnehmer effektiv an.
"Solche Gehaltssteigerungen sind für das Unternehmen kostenintensiv und nutzen
den Mitarbeitern nicht viel. Sinnvoller ist es, auf steuerfreie Vorteile
zurückzugreifen - etwa monatliche 50-Euro-Gutscheine", erklärt Randolph Moreno
Sommer. Er ist Unternehmensberater mit Fokus auf Mitarbeiter-Benefits. Gerne
verrät er im Folgenden zehn Benefits, die Unternehmer ihren Mitarbeitern
steuerfrei geben können.
Mitarbeiter-Benefits im Überblick
Steuerfreie Gehaltsextras bringen eine Vielzahl von Vorteilen mit sich: Dem
aktuellen Steuerrecht zufolge können Mitarbeiter je nach Funktion und Einkommen
bis zu 2.530 Euro in Form staatlich geförderter Entgelt-Benefits erhalten - und
das steuer- und sozialversicherungsfrei. Dennoch sind diese Gehaltsextras den
meisten Unternehmen weitestgehend unbekannt. Im Folgenden daher zehn typische
steuerfreie Benefits, die Arbeitnehmern bei gleichzeitiger Reduzierung der
Personalkosten mehr Netto vom Brutto ermöglichen:
1. 50 Euro Sachbezug
Seit 2022 liegt die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge bei 50 Euro im Monat.
Diese Bezüge dürfen allen Mitarbeitern im Unternehmen gewährt werden. Somit
haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Gehaltsextra von bis
zu 600 Euro netto jährlich unversteuert und sozialversicherungsfrei zur
Verfügung zu stellen.
2. Internetpauschale
Jeder internetnutzende Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine sogenannte
Internetpauschale als Kostenzuschuss erhalten - auch dann, wenn es sich um rein
privat verursachte Gebühren handelt.
3. Kita-Zuschuss
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen sofortigen
monatlichen Zuschuss für die Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
zur Verfügung zu stellen. Solange der Nachweis zur Betreuungsleistung erbracht
wird, ist dieser monatliche Zuschuss komplett steuer- und
sozialversicherungsfrei.
4. Erholungsbeihilfe
Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und
seiner Familie zweckgebunden für eine Kur oder einen Urlaub zur Verfügung
gestellt werden. Neben Barzuschüssen gehört auch die Unterbringung in
Ferienheimen zu den typischen Erholungsbeihilfen.
5. Mobilitätskosten
Alternativ zum Firmenwagen können Unternehmen ihren Mitarbeitern ein
Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, das das komplette Spektrum an
Steuerfreie Gehaltsextras bringen eine Vielzahl von Vorteilen mit sich: Dem
aktuellen Steuerrecht zufolge können Mitarbeiter je nach Funktion und Einkommen
bis zu 2.530 Euro in Form staatlich geförderter Entgelt-Benefits erhalten - und
das steuer- und sozialversicherungsfrei. Dennoch sind diese Gehaltsextras den
meisten Unternehmen weitestgehend unbekannt. Im Folgenden daher zehn typische
steuerfreie Benefits, die Arbeitnehmern bei gleichzeitiger Reduzierung der
Personalkosten mehr Netto vom Brutto ermöglichen:
1. 50 Euro Sachbezug
Seit 2022 liegt die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge bei 50 Euro im Monat.
Diese Bezüge dürfen allen Mitarbeitern im Unternehmen gewährt werden. Somit
haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Gehaltsextra von bis
zu 600 Euro netto jährlich unversteuert und sozialversicherungsfrei zur
Verfügung zu stellen.
2. Internetpauschale
Jeder internetnutzende Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine sogenannte
Internetpauschale als Kostenzuschuss erhalten - auch dann, wenn es sich um rein
privat verursachte Gebühren handelt.
3. Kita-Zuschuss
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen sofortigen
monatlichen Zuschuss für die Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
zur Verfügung zu stellen. Solange der Nachweis zur Betreuungsleistung erbracht
wird, ist dieser monatliche Zuschuss komplett steuer- und
sozialversicherungsfrei.
4. Erholungsbeihilfe
Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und
seiner Familie zweckgebunden für eine Kur oder einen Urlaub zur Verfügung
gestellt werden. Neben Barzuschüssen gehört auch die Unterbringung in
Ferienheimen zu den typischen Erholungsbeihilfen.
5. Mobilitätskosten
Alternativ zum Firmenwagen können Unternehmen ihren Mitarbeitern ein
Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, das das komplette Spektrum an