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     373  1 Kommentar Gehaltsplus kommt kaum an? Recruitingexperte nennt 10 Benefits, die Unternehmer ihren Mitarbeitern steueroptimiert geben können (FOTO)

    Hamburg (ots) - Gehaltserhöhungen klingen für die meisten Arbeitnehmer nach
    einer tollen Kompensation für mehr Verantwortung im Beruf. In Realität kommen
    von einer Gehaltserhöhung in Höhe von 100 Euro jedoch in den meisten Fällen
    weniger als die Hälfte beim Arbeitnehmer effektiv an.

    "Solche Gehaltssteigerungen sind für das Unternehmen kostenintensiv und nutzen
    den Mitarbeitern nicht viel. Sinnvoller ist es, auf steuerfreie Vorteile
    zurückzugreifen - etwa monatliche 50-Euro-Gutscheine", erklärt Randolph Moreno
    Sommer. Er ist Unternehmensberater mit Fokus auf Mitarbeiter-Benefits. Gerne
    verrät er im Folgenden zehn Benefits, die Unternehmer ihren Mitarbeitern
    steuerfrei geben können.

    Mitarbeiter-Benefits im Überblick

    Steuerfreie Gehaltsextras bringen eine Vielzahl von Vorteilen mit sich: Dem
    aktuellen Steuerrecht zufolge können Mitarbeiter je nach Funktion und Einkommen
    bis zu 2.530 Euro in Form staatlich geförderter Entgelt-Benefits erhalten - und
    das steuer- und sozialversicherungsfrei. Dennoch sind diese Gehaltsextras den
    meisten Unternehmen weitestgehend unbekannt. Im Folgenden daher zehn typische
    steuerfreie Benefits, die Arbeitnehmern bei gleichzeitiger Reduzierung der
    Personalkosten mehr Netto vom Brutto ermöglichen:

    1. 50 Euro Sachbezug

    Seit 2022 liegt die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge bei 50 Euro im Monat.
    Diese Bezüge dürfen allen Mitarbeitern im Unternehmen gewährt werden. Somit
    haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Gehaltsextra von bis
    zu 600 Euro netto jährlich unversteuert und sozialversicherungsfrei zur
    Verfügung zu stellen.

    2. Internetpauschale

    Jeder internetnutzende Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine sogenannte
    Internetpauschale als Kostenzuschuss erhalten - auch dann, wenn es sich um rein
    privat verursachte Gebühren handelt.

    3. Kita-Zuschuss

    Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen sofortigen
    monatlichen Zuschuss für die Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
    zur Verfügung zu stellen. Solange der Nachweis zur Betreuungsleistung erbracht
    wird, ist dieser monatliche Zuschuss komplett steuer- und
    sozialversicherungsfrei.

    4. Erholungsbeihilfe

    Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und
    seiner Familie zweckgebunden für eine Kur oder einen Urlaub zur Verfügung
    gestellt werden. Neben Barzuschüssen gehört auch die Unterbringung in
    Ferienheimen zu den typischen Erholungsbeihilfen.

    5. Mobilitätskosten

    Alternativ zum Firmenwagen können Unternehmen ihren Mitarbeitern ein
    Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, das das komplette Spektrum an
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