Power Nickel schließt angekündigte Privatplatzierung in Höhe von CAD$5 Millionen ab
Toronto, Ontario – 22. März 2023 / IRW-Press / - Power Nickel Inc. (das „Unternehmen“ oder „Power Nickel“) (TSX-V: PNPN, OTCBB: PNPNF, Frankfurt: IVVI) freut sich bekannt zu geben, dass es Zusagen für die Überzeichnung der bereits angekündigten Privatplatzierung (das „Angebot“) von bis zu 10.000.000 Flow-Through-Einheiten (jeweils eine „FT-Einheit“) des Unternehmens zu einem Preis von $0,50 pro FT-Einheit erhalten hat, was einen Bruttoerlös von insgesamt bis zu CAD$5.000.000 ergibt.
„Trotz der schwierigen Marktbedingungen wurde unser Angebot sehr gut angenommen und wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die Finanzierung überzeichnet wird. Die Arbeit am Projekt Nisk war großartig und unsere Fortschritte bei Nisk werden von der Investorengemeinschaft anerkannt. Wir möchten sowohl den alten als auch den neuen Aktionären für ihre Unterstützung danken“, erklärte der CEO von Power Nickel, Terry Lynch.
Die Platzierung soll am oder um den 30. März 2023 abgeschlossen werden.
Jede FT-Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens, die aus steuerlichen Gründen in Zusammenhang mit dem kanadischen Einkommensteuergesetz (Income Tax Act oder „ITA“) als Flow-Through-Aktie (jeweils eine „FT-Aktie“) bezeichnet wird, und der Hälfte eines übertragbaren Non-Flow-Through-Warrants, der zum Erwerb einer Stammaktie berechtigt (jeder ganze jeweils ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt zum Erwerb einer Non-Flow-Through-Stammaktie (jeweils eine „Warrant-Aktie“) des Unternehmens zum Ausübungspreis von 0,50 Dollar pro Warrant-Aktie und kann innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Ausgabedatum ausgeübt werden. Alle im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltedauer von vier Monaten und einem Tag.
Die Warrants unterliegen einer Fälligkeitsklausel, die das Unternehmen berechtigt, die Inhaber darüber in Kenntnis zu setzen (die „Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit“), dass die Warrants 30 Tage nach dem Datum der Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit durch das Unternehmen getilgt werden. Das Unternehmen kann die Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit nur dann übermitteln, wenn der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an der TSX Venture Exchange an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen einen Wert von mindestens 1,00 Dollar erzielt. Die Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit kann jederzeit nach Ablauf der gesetzlichen Haltefrist und vor dem Fälligkeitsdatum der Warrants übermittelt werden.
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